Knock-out:

ein aus dem Boxsport ins Derivategeschäft übernommener Begriff des die Kampfunfähigkeit auslösenden Niederschlags. Übertragen auf bestimmte "strukturierte Produkte" (Zertifikat) hat eine vertraglich festgelegte Knock-out-Regelung zur Folge, dass das betreffende Zertifikat wertlos wird und verfällt, sobald der Marktpreis des unterliegenden Instruments ("underlying") eine vordefinierte Kursmarke, die Knock-out-Schwelle, erreicht bzw. durchschreitet. Knock-in bezeichnet das gerade Gegenteil: Das zuvor inaktive Finanzinstrument lebt erst mit Durchschreiten der Kursschwelle auf.