Kapitalmaßnahmen:

besondere Maßnahmen im Kapital von Aktiengesellschaften (AG): Hierzu zählen Dividenden, Boni, Bezugsrechte, weiterhin Kapitalherabsetzungen, bspw. bei Aktiensplits oder bei Kapitalzusammenlegung durch Verringerung der genehmigten Aktien ("reverse stock split"), ferner auch bei Unternehmungszusammenschlüssen (Fusionen) bzw. Unternehmungsaufspaltungen. Werden Aktienindizes um Kapitalmaßnahmen bereinigt, spricht man von einem "Performance-Index", sonst von einem "Kursindex".