Geld:
1.) von "gelten", rechtlich als Zahlmittel dienen, für etwas eine Gegenleistung erbringen; wirtschaftliches Verkehrsgut und darum meist auch gesetzliches Zahlungsmittel ("legal tender"). Geld wird üblicherweise über drei wirtschaftliche Funktionen definiert: a.) Wertaufbewahrungsmittel, b.) Recheneinheit und mithin c.) allgemein akzeptiertes Tauschmittel.
2.) → Bid