Gegengeschäft (Realisationsgeschäft, Abwicklungsgeschäft, "reversing trade", "closing transaction"):
Positions-ausgleichendes Geschäft; passend ausgerichtetes Geschäft, das einem bislang bestehenden offenen Posten noch vor dessen Terminfälligkeitszeitpunkt entgegengesetzt werden kann. Das Gegengeschäft bewirkt 1.) eine Aufhebung, und damit Loslösung von bestehenden kontrahierten Rechten und Verpflichtungen aus dem Eröffnungsgeschäft und verwirklicht 2.) gleichzeitig einen sich einstellenden Gewinn oder Verlust; das Gegengeschäft zu einer Kaufgeschäft (long) ist eine Verkaufgeschäft (short) und umgekehrt. Realisationsgeschäft, das ein begonnenes Geschäft zu einem "round turn" vollendet. In einem weiteren Sinne lässt sich auch das Eröffnungsgeschäft als Gegengeschäft zum schließenden Geschäft auffassen.
Mehr zum Thema: DeiFin - Wissenswertes: das Gegengeschäft: Glattstellung bzw. Eindeckung von Futures.