Forciertes Gegengeschäft:

Gegengeschäft an der Terminbörse, das nach Verstreichen einer gewissen Frist nach einem "variation margin call" durch das kontoführende Brokerhaus zwangsweise eingeleitet wird. Bestehende Positionen auf einem Kundenkonto werden hierbei in einem Umfang liquidiert, der eine ausreichende Deckung der gegebenenfalls hiernach noch übrig gebliebenen Nettoposition auf dem betreffenden Konto gewährleistet.