Barausgleich (Cash Settlement):

Verfahren, das der Erfüllung von Termingeschäften dient. Danach begründet das Barausgleichsverfahren einen Ausgleichsanspruch in Geld (Differenzzahlung) an die Gegenpartei eines Termingeschäfts bei Fälligkeit, welcher die Abgeltung des Vorteils aus einer im Wert gestiegenen Position bezweckt. Notwendige Bedingung für das Entstehen einer Geldleistungspflicht ist eine Änderung des Verkehrspreises aus dem Termingeschäft. Die Höhe der Barausgleichszahlung bemisst sich hierbei nach dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Terminpreis bei Abschluss des Termingeschäftes und dem maßgebenden Preis des Bezugsobjekts (Underlying) bei Terminfälligkeit. Nach erfolgtem Barausgleich gilt das Termingeschäft beiderseits als erfüllt.

Mehr zum Thema: DeiFin - Wissenswertes: Settlement - Barausgleich: Die Erfüllung eines Futures-Kontrakts durch Cash-Settlement.