Ausübung:

engl. "exercise"; Akt des Geltendmachens und der Verwirklichung eines Rechts gegenüber Dritten, zB. eines Optionsrechts, indem vom Aussteller (Stillhalter) einer Kaufoption (Call) der Bezug des Basiswertes zum Ausübungspreis gemäß den Bestimmungen des Optionsvertrages verlangt wird.