Aktie:

von lat. "„agere", "actio", Handlung; engl. "share", "stock", "equity"; Anteilsrecht an einer Unternehmung, die in der Rechtform einer Aktiengesellschaft (AG) auftritt. Eine Aktie lässt sich auffassen als ein Bündel an Rechten und einigen Pflichten. Eine Aktie bescheinigt oder "verbrieft" die Miteigentümerschaft am Vermögen der AG gemäß ihrem Anteil am Nominalkapital und berechtigt damit zu bestimmten Arten von Vermögensbezügen. Dabei kann sie, um die wichtigsten zu nennen, im Einzelnen einen Anspruch auf Dividendenzahlung, auf den Erhalt eines Bezugsrechts sowie auf anteiligen Liquidationserlös umfassen. Auch das Recht auf Teilnahme und Stimmrecht bei der Hauptversammlung sowie ein Antrags- und Auskunftsrecht wird durch Aktien vermittelt. Mit der Emission von Aktien lassen sich vermöge einer Stückelung in üblicherweise auch von kleineren Quoten und deren Unterbringung bei einer Vielzahl von Aktionären selbst die umfangreichsten Investitionsvorhaben zusagend finanzieren. Dient sie auch als solche ihrem eigentlichen Zweck gemäß in erster Linie der Kapitalanlage, so lassen Aktien sich als fungible Wertpapiere am Sekundärmarkt bequem handeln und sind angesichts wechselnder Kursverhältnisse überdies zu einem viel beliebten Instrument der Spekulation geworden.