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Index-Arbitrage mit Aktienindex-Futures
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Schert
der an der
Terminbörse
festgestellte Kurs eines Aktienindex-Futures
aus der durch individuelle Steuersätze, Zinsraten und
Transaktionskosten
bestimmten Bandbreite um seinen kalkulierten,
theoretisch
korrekten (Gleichgewichts-)
Terminpreis ("fair value") aus, so bietet sich aufmerksamen
Beobachtern der präsenten Marktlage die Gelegenheit – praktisch ohne
nennenswerten Kapitaleinsatz aus eigenen Mitteln und ohne Führung offener
Posten – mittels einer Index-Arbitrage zuverlässige Profite
zu erwirtschaften. Wo lohnende Arbitragegelegenheiten erst einmal winken,
lässt ihre Ausnützung gewöhnlich nicht lange auf sich warten. Dies ist
eine ebenso natürliche als allbekannte Erfahrungstatsache. Die Wahrnehmung
der einmal dargebotenen Arbitrage-Chancen vollzieht sich an den Märkten
als Reaktion darauf meist blitzartig durch Bildung eines sogenannten
"Selbstfinanzierunsportefeuilles". Das wesentliche Charakteristikum
eines derartiges Portfolio ist, dass der Nettofinanzmittelfluss ("net
cash flow"), der sich im Zeitpunkt der Umsetzung der Arbitrage einstellt,
regelmäßig im Bereich von null zu liegen kommt, es aber dennoch jetzt
oder bald danach einen nahezu sicheren positiven Ertrag ("net payoff")
erbringt ("free lunch"-Situation)*. Auch hat der Arbitrageur
nach Vollendung einer in idealer Weise umgesetzten Arbitrage es nicht
mehr nötig, nochmals extra Durchführungsmittel zum Zwecke der weiteren
Abwicklung aufzubringen.
[* Streng genommen
ist die Bildung eines Arbitrageportfolios immer dann lohnend, wenn der
zu seiner Begründung ausgelöste Netto-Cashflow bei null liegt, eine
Wertminderung desselben fortan ausgeschlossen ist, es aber zum Mindesten
in einem denkmöglichen Umweltzustand einen positiven Ertrag einbringt.]
Analytisch unterscheidet
man bei einer Index-Arbitrage mit Aktienindex-Futures zwei verschiedene
Ausgangssituationen, die Aussicht auf Arbitragegewinn verheißen:
1.)
Ist unter mustergültigen Marktbedingungen gemäß dem "cost of carry"-Ansatz
zur Preisbildung von Aktienindex-Futures
der Ausdruck F0 > K0
· (1
+ c)t durch
die Marktlage erfüllt, lassen sich im gleichen Augenblick Arbitragegewinne
erzielen, indem Aktienindex-Futures verkauft (Short-Position) und im
gleichen Zug die Aktien des den Index konstituierenden Portfolios im
Verhältnis ihrer Gewichtung gekauft werden
(= "cash-and-carry-arbitrage").
Gilt hingegen
2.)
F0 < K0 ·
(1 +
c)t, so lässt sich
ebenso leicht zeigen, dass das Umgekehrte zutreffend ist:* Diesmal
wird der betreffende Aktienindex-Futures gekauft (Long-Position) und,
parallel damit, die korrespondierenden Aktien auf einen Schlag veräußert
(= "reverse cash-and-carry-arbitrage").
Durch die unmittelbare Einwirkung der Arbitragekräfte auf das Preisverhältnis,
wie unten durch ein praktisches Beispiel genauer klargelegt, könnte
der eingangs konstruierte (Ungleichgewichts-)
Zustand weder im einen noch im anderen Fall dauern. Er würde
sich im Effekt der einsetzenden Arbitragen prompt wieder aufheben.
[* Mit F0
= Aktienindex-Futureskurs, K0 = Indexstand kassa, jeweils
auf den gleichen beliebigen Betrachtungszeitpunkt t0 berechnet;
c = Nettofinanzierungskostensatz p.a.
("cost of carry"),
und t = Dauer der Restlaufzeit des Futures, ausgedrückt in Jahren, z.B.:
t = 0,25 für eine Restlaufzeit von drei Monaten, t = 2 für zwei Jahre
usw. Eine "reverse cash-and-carry"-Arbitrage setzt voraus entweder,
dass ein entsprechend strukturiertes
Aktienportfolio
unmittelbar zu diesem Zweck zur Verfügung steht oder der Leerverkauf
der betreffenden Titel uneingeschränkt möglich ist. Diese Art von Arbitrage
wird, wie leicht begreiflich, in praktischen Fällen allein institutionellen
Anlegern, wie bspw. Pensionsfonds oder großen Investmenthäusern, vorbehalten
bleiben.]
Hierzu ist anzumerken,
dass Index-Arbitrage auf den Aktienmärkten im Vergleich mit Arbitragen
auf anderen Finanzmärkten regelmäßig durch den vorauszusetzenden Umstand
erschwert wird, dass es dem Arbitrageur auch in der Wirklichkeit in
jedem Handlungszeitpunkt gelingen muss, das dem Index nachgestellte
Aktienportefeuille in seiner Struktur faktisch hinreichend genau abzubilden
("tracking"). Solch ein Unterfangen wird, zumal für sehr breit
gefasste Indices, die womöglich aus etlichen mehr oder minder liquiden
Einzelwerten sich zusammensetzen, aus naheliegenden Gründen praktisch
nicht selten auf erhebliche oder mitunter sogar auf unüberwindliche
technische oder organisatorische Schwierigkeiten stoßen. Ersatzweise
wird darum häufig und gerne auf eine spezifische Auswahl von Aktienwerten
zurückgegriffen, die dem Index-Portfolio in seinem Wertverlauf möglichst
genau folgen.
Unter idealen Arbitrageverhältnissen
vermag der Arbitrageur bereits im Augenblick der Zusammenstellung seines
Arbitrageportfolios den Schlusswert seiner später realisierten Arbitrage
mit einwandfreier Präzision zu beziffern. Letzteres verheißt dann von
Anbeginn einen gesicherten Reinertrag, auf dessen Eingang er rationellerweise
rechnen kann. Dieses Moment hebt ihn zugleich äußerlich von einem
Spekulanten ab,
der als solcher stets unvermögend ist, den Zeitpunkt und das Ergebnis
seiner Spekulation im Vorhinein exakt zu beziffern. Rein errechnen lässt
sich der Gewinn, den eine erfolgreich umgesetzte Index-Arbitrage zum
Fälligkeitstag des Futures abwirft, nämlich schon jetzt nach der Differenz
beider Seiten der konkret dabei zur Anwendung kommenden obigen Ungleichung,
korrigiert um sämtliche Handelskosten und Steuern. Zu den direkten Handelskosten
(direkte Transaktionskosten) zählen hierbei vor allem Brokergebühren,
Zinsaufwand, Depotgebühren etc., zu den indirekten die Spanne zwischen
den Geld- und Briefkursen. Wie man leicht sieht, ist der Arbitragegewinn
damit ganz unabhängig von der Entwicklung des Aktienindex resp. Kursverlaufs
des Futures während der Dauer der Aufrechterhaltung der Arbitrage-Position.
Allein so einfach liegen
die Verhältnisse an den Märkten der Wirklichkeit nicht. In praxi treten
als zusätzliches Hemmnis fast immer noch weitere Faktoren dauernd oder
zeitweilig hinzu, insbesondere die Berücksichtigung indirekter Transaktionskosten
in Form von "bid-/ask"-Spreads,
fernerhin zu beachtende "up-tick"-Regelungen und unter Umständen auch
noch Beschränkungen in den Margin-Konten bei
Leerverkäufen ("short
sales") oder gar ihr gänzliches Verbot. Nicht zuletzt sind allfällige
Margin-Zahlungen ("initial"-
und "maintnance-margin“) für Index-Futuresgeschäfte noch gebührend in
den Kalkül mit einzubeziehen.
An dieser Stelle sei nicht
versäumt auf den Umstand hinzuweisen, dass reale Gelegenheiten zu einer
Gewinn versprechenden Index-Arbitrage letztlich nur in im Sinne der
Kapitalmarktgleichgewichtstheorie ineffizienten Aktienmärkten
in Erscheinung treten können. – Das folgende Rechenbeispiel soll das
bisher Gesagte in seinen typischen Umrissen zum Verständnis bringen.
Index-Arbitrage am Beispiel mit
DAX®-Futures:
Folgende aktuell zu beobachtende Marktdaten liegen
vor:
− Indexstand des
DAX® kassa:
4000,0 Indexpunkte;
− Kurs des Juni-DAX®-Futures:
4060,0 Indexpunkte, bei
einer Restlaufzeit des Futures von 146 Tagen;
− der einheitliche Zinsfuß
für "Termingeld", nominell risikolos für 146 Tage (d.
h.: t = 146 / 365 = 0,4) beläuft sich auf
3 % p.
a.
Als Wert für den theoretisch richtigen Futureskurs
F0 ("fair value") erhält man durch Einsetzen der gegebenen
Marktdaten in den Ausdruck K0 · (1 + c · t):
F0 =
4000 · (1 + 0,03 · 0,4) =
4048,0 Punkte.
[Hinweis:
Bei unterjähriger Verzinsung findet in der Wirtschaftspraxis häufig,
statt der exponentiellen Schreibweise (1 + c)t, zur gefälligen
Linearisierung der Faktor (1 + c · t) Anwendung; mit t = Restlaufzeit
des Futures, ausgedrückt als Bruchzahl eines Jahres.]
Der tatsächlich beobachtete DAX®-Futureskurs
ist offenbar um 4060 −
4048 = 12 Indexpunkte zu hoch;
denn es gilt F0 > K0 · (1 + c)t. Der
erwartete Arbitragegewinn pro DAX®-Futureskontrakt beträgt
demnach 12 · 25 € = 300 €.
[Hinweis:
Die Terminbörse
Eurex
hat für jeden vollen Indexpunkt des DAX®-Futures einen Wert
("tick-size", Basispunkt)
von einheitlich 25 € festgeschrieben.]
Ein Arbitrageur, der bei der hier gegebenen Sachlage vorstehender Daten
von dem überhöhten DAX®-Futureskurs Notiz nimmt, kann sich
einen antizipierten, (weitgehend) risikolosen Gewinn ("free lunch")
sichern, indem er die im Folgenden benannten Transaktionen gleichzeitig
durchführt ("cash-and-carry-arbitrage"):
-
Kreditaufnahme von
4000 · 25 € = 100000
€ zu 3 % p.
a. für 146 Tage und Kauf der Aktien des DAX®-Index-Portfolios;
-
Verkauf des Juni-DAX®-Futures zu
4060,0 Punkten.
Überprüfung des erwarteten
Ergebnisses anhand alternativer Szenarien mit Stichtag 3. Freitag im
Juni, wenn der Juni-DAX®-Futures letztmals gehandelt wird:
Fall 1:
Der DAX® fällt auf 3600
Punkte. Der börslich ermittelte Schlussabrechnungskurs des Juni-DAX®-Futures,
der sog. "final settlement price", entspricht damit dem Indexstand
zur Kasse.
Ergebnis des Kassageschäfts:
3600 Punkte −
4000 Punkte = − 400 Punkte.
Dies ergibt einen Verlust von 400 × 25 € =
10000
€ im Index-Portfolio.
Ergebnis der Short-Position
in DAX®-Futures: 4060
Punkte − 3600 Punkte = 460
Punkte. Dies entspricht einem Gewinn von 460 × 25 € = 11500
€ pro DAX®-Futures.
Zwischenergebnis:
1500 € Gewinn
abzüglich Zinsaufwand
für Kredit über 100000 € für
146 Tage zu 3% p. a. in Höhe
von 1200 € ergibt einen Reingewinn
aus der Index-Arbitrage pro DAX®-Futures von 300
€.
Fall 2: Der DAX® steigt auf
4500 Punkte, der ermittelte
Schlussabrechnungskurs ("final settlement price") des Juni-DAX®-Futures
entspricht wiederum dem Indexstand zur Kasse.
Ergebnis des Kassageschäfts:
4500 Punkte −
4000 Punkte = 500 Punkte. Dies
bringt einen Gewinn von 500 · 25 € = 12500
€ aus dem Index-Portfolio.
Ergebnis der Short-Position
in DAX®-Futures: 4060
Punkte − 4500 Punkte = − 440
Punkte. Dies entspricht einem Verlust von 440 · 25 € =
11000
€ pro DAX®-Futures.
Zwischenergebnis:
1500 € Gewinn
abzüglich Zinsaufwand für Kredit über 100000
€ für 146 Tage zu 3 % p.
a. in Höhe von 1200
€ bringt auch hier einen Reingewinn aus der Index-Arbitrage pro DAX®-Futures
ein in Höhe von 300 €. Beide Rechenproben leiten also
zu einem identischen Ergebnis.
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Kritische Würdigung der Aktienindex-Arbitrage
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Im oben aufgeführten Beispiel
wurde aus Vereinfachungsgründen auf die Berücksichtigung zahlreicher
tatsächlich vorzufindender Marktstrukturmerkmale und Umweltbedingungen
verzichtet, d. h. reale Momente,
wie insbesondere (direkte und indirekte) Transaktionskosten, Steuereffekte,
Auswirkungen unterschiedlich hoher Soll- und Habenzinssätze, Leerverkaufsbeschränkungen
sowie eine Kapitalbindung infolge der üblichen Margin-Erfordernisse
wurden außer Betrachtung gelassen. Bei der praktischen Anwendung der
Index-Arbitrage sind jedoch solche institutionellen Restriktionen und
Marktunvollkommenheiten notwendig mit in Anschlag zu bringen. Zudem
ist in der Wirklichkeit jeder Index-Arbitrage die Möglichkeit des Abweichens
der laufenden Börsenkurse von den sich beim nachfolgenden Abschluss
einstellenden Kursen im Zeitpunkt der Arbitragedurchführung als eine
zusätzliche Erschwernis adäquat in den Kalkül mit einzubeziehen ("asynchrone
Preise"). Überdies wird ein Indexstand per Kassa häufig dann nicht mit
der wahren Marktbewertung ganz zusammenstimmen, wenn der Index sich
ausschließlich aus den letzten gehandelten Aktienkursen errechnet, anstatt
aus den einzelnen aktuell gestellten Geld-Brief-Spannen ("bid-/ask-spread").
Des Weiteren steht
ein Arbitrageur bei der praktischen Umsetzung der obigen Strategien
regelmäßig vor der Aufgabe, unter Beachtung vorgenannter Unsicherheits-
und Kostengrößen ein Aktienportfolio in der Struktur einem vorliegenden
Aktienindex entsprechend sinnvoll nachzubilden, zu replizieren. Der
Portfoliomanager spricht hierbei in seinem Fachjargon von "tracking"
oder allgemein von "indexing". Bei der Zusammenstellung eines
Indexportfolios im Rahmen des "tracking" (der Bildung eines sog. "index
basket") konzentriert sich der Arbitrageur vornehmlich auf diejenigen
Werte, welche sich durch den Vorzug der höchsten
Marktliquidität auszeichnen.
So beugt er der Gefahr vor, dass durch eigene Arbitrageaktivitäten ein
spürbarer, verzerrender Einfluss auf die bestehende Angebots- und Nachfragesituation
am Aktienmarkt ausgeht ("price impact") und vermeidet, dass all
zu hohe direkte Transaktionskosten hierbei zu Buche schlagen. Dies gilt
insbesondere bei sehr breit gefassten
Aktienindizes, bestehend
aus mehreren hundert verschiedenen Aktienwerten. Ist das Aktienportfolio
dem strategischen Plan gemäß im Zeitablauf zu bestimmten diskreten Zeitpunkten
("dynamisch") in seiner strukturellen Zusammensetzung veränderten Marktgegebenheiten
anzupassen, tritt außerdem noch ein sog. "tracking"-Risiko hinzu.
Professionell gemeistert
wird die Aufgabe der Replikation eines Aktienindexportfolios gewöhnlich
durch den Einsatz von Handelssystemen, die sich aufwendiger und hochkomplexer
mathematisch-statistischer Verfahren bedienen, wie z.
B. der "multiplen Regressionsrechnung", verschiedener sogenannter
Multifaktor-Modelle der modernen Investitions- und Finanzierungstheorie
und anderer quantitativer Strategien ("Quants"), denen nicht selten
allesamt nachgerühmt wird, blitzschnell die jeweils situationsgerechten
Entscheidungen besser fällen zu können als mit herkömmlichen Methoden.
Das auf diese Weise ermittelte "optimale" Portfolio wird dann im Rahmen
einer Cash-and-carry-Arbitrage gekauft, und umgekehrt – bei Vorliegen
einer Marktsituation, in der eine Reverse-cash-and-carry-Arbitrage aussichtsreich
erscheint – ggf. unter Einsatz der Wertpapierleihe ("securitiy-lending")
zu diesem Zweck nunmehr (leer)verkauft. All dies passiert heute in dem
für Arbitragen nötigen Tempo durch Einsatz spezieller automatisierter
Computersysteme (ATS; "program trading"*, regelgebundener
"algorithmischer Handel", "Algo-Trading").
[* Anmerkung: Das
"program trading" (auch als "algorithmic trading", "algo trading",
"automated trading", "black-box trading" oder "robo
trading" benannt) umfasst neben der Index-Arbitrage zudem Strategien
des sog. "portfolio insurance".]
Ein weiteres Problem
bei der Index-Arbitrage stellen Kapitalausschüttungen dar, die das Arbitrageergebnis
unsicher werden lassen. So wird bei einem "price index", wie
beispielsweise dem S&P 500, unterstellt, dass unter Verzicht auf eine
Wiederanlage in das duplizierende Aktienportfolio sämtliche Dividendenzahlungen
und sonstige Vermögensausschüttungen der Anteilsscheine an den Aktionär
ausbezahlt werden. Vordringlich wird somit die Frage: Wie hoch werden
die mutmaßlichen Zahlungen aus dem Index-Portfolio während der Arbitrageperiode
tatsächlich ausfallen?
Zieht man das schließliche
Fazit aus den vorstehenden Untersuchung, kann Index-Arbitrage allenfalls
dann lohnend sein, wenn im Augenblick der Arbitragehandlung die Preisdifferenz
zwischen Indexstand per Kasse und dem von seinem "fairen" Stand abweichenden
Aktienindex-Futureskurs sich genügend groß stellt, um sämtliche mit
der Arbitrage in Zusammenhang stehende Kosten mindestens zu decken.
Auf folgende Punkte ist im Zusammenhang einer Arbitrage besonders Acht
zu geben: Auf dass sich die Durchführung einer Index-Arbitrage überhaupt
rechne, bedarf es im Regelfall des Einsatzes entsprechend stattlicher
Kapitalsummen, dem ein insgesamt möglichst geringer Kostenaufwand für
die eigene Geschäftstätigkeit gegenübersteht. Überdies gehört es zu
den unabdingbaren Voraussetzungen jeder in Gewinnabsicht eingeschlagenen
Arbitrage, dass jederzeit ein umfassender Kapitalmarktüberblick besteht,
der über die aktuelle Marktlage vollständig und zutreffend unterrichtet.
Ein Sammeln und Auswerten aller öffentlich zugänglichen zweckdienlichen
Informationen muss also in Bruchteilen einer Sekunde gestattet sein.
Dies wird, wie leicht begreiflich, jenen marktkundigen Akteuren, welche
berufsmäßig an den Aktienmärkten operieren* – und welche vorzugsweise
in der Position eines direkten Clearingmitglieds handeln und die bei
Zugang auf kürzester Linie zur Handelsplattform ("direct market access")
unterstützt werden durch technologisch ausgeklügelte Computerprogramme
– weit eher gelingen als dem einzelnen privat agierenden und minder
berufenen Börsenwirtschafter, der überwiegend keinen direkten Zugang
zum Markt hat, über kein privilegiertes Wissen verfügt und der vom Marktgeschehen
vielfach eine verspätete Notiz deshalb nimmt, weil er nur auf unvollständigere
oder längst verwertete Informationen aufzubauen vermag.
[* Zu jenen "institutionellen
Anlegern", die berufsmäßig den Märkten beiwohnen, um systematisch Arbitrage
zu betreiben, und die mit der herrschenden Marktsituation stets wohl
vertraut sind, zählen in erster Linie die Finanz- und Fondsmanager von
Banken, Lebensversicherungsgesellschaften, großen Industrieunternehmungen,
von Pensionskassen, Stiftungen, Investmentfonds und von sonstigen Kapitalsammelstellen.]
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