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Zur Bepreisung von Aktienindex-Futures ("stock
index futures")
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Unter dieser Überschrift
sei im Nachfolgenden eine in Theorie und Praxis in ausgebreitetem Umfang
in Übung stehende Bewertungsmethode vorgetragen, die speziell auf die
Ermittlung theoretisch korrekter
Futures-Preise ("fair
value", Gleichgewichtspreis) für alle auf Investitionsobjekte, wie
hauptsächlich auf Gold, festverzinsliche Wertpapiere, Devisen etc.,
einschließlich auf Aktien und deren Indizes lautende Futures-Kontrakte
abstellt. Diese nimmt ihren inhaltlichen Ausgang von dem an anderer
Stelle schon entwickelten "cost
of carry"-Ansatz der Preisbildung. Die darauf fußende Modellgleichung*
hat die nachstehende Gestalt:
F0 = K0
· (1 + c)T
.
Den einzelnen Variablen
dieser Formel sei mit besonderer Rücksicht auf zu bepreisende
Aktienindex-Futures die folgende
Bedeutung beigelegt:
F0
= berechneter Aktienindex-Futureskurs; K0 = vorliegender
Indexstand gemäß den Kassakursen der Aktien des Index, beide Werte bezogen
auf den gleichen beliebigen Betrachtungszeitpunkt t0; c =
Nettofinanzierungskostensatz p.a.
("cost of carry"-Satz);
T = Dauer der Restlaufzeit des Aktienindex-Futures, ausgedrückt in Jahren,
z.B.: T = 0,25 bei einer gegebenen
Restlaufzeit des Futures von drei Monaten, oder bei T = 2 etwa von zwei
Jahren usw.
[Anmerkung: Wer
mit stetiger Verzinsung zu rechnen pflegt, greift zur Bepreisung von
Aktienindex-Terminkontrakten auf folgende Beziehung zurück:
F0 = K0
· e c · T
, mit e = eulersche Zahl
e, und c = stetiger Nettofinanzierungssatz. Der stetigen Methode liegt
die Fiktion eines durchgängigen ("zeitkontinuierlichen") Zahlungsflusses
zugrunde.]
[*
Die Gültigkeit des oben vorgestellten formalen Zusammenhangs,
der für das "pricing" von Aktienindex-Derivaten bestimmend ist, steht
unter dem Zeichen einer ganzen Reihe von Prämissen: Märkte sind frei
von Friktionen, sodass niemandem ein Hindernis beim Zugang zum Markt
im Wege steht. Es fallen weder
Transaktionskosten
(wie z.B. Margin-Zahlungen,
Maklergebühren etc.) an noch werden Steuern erhoben noch verzerren obrigkeitliche
Vorschriften bzw. Gesetzgebungsakte den Wettbewerb. Indirekte Transaktionskosten,
etwa in der Form eines "bid-/ask"-Spreads, sowie etwaige "uptick"-Regelungen
bleiben ebenso ausgeklammert. Darüber hinaus sei unterstellt, es herrsche
ein vollkommen freier Wettbewerb, wobei von jedem einzelnen Akteur allenfalls
ein verschwindender Einfluss auf die Marktpreisentwicklung insgesamt
ausgehe (friktionslose "atomistische Märkte"). Gesetzt ferner, Marktbeteiligte
können Leerverkäufe uneingeschränkt
auch in kleinsten Beträgen durchführen. Des Weiteren stehen sämtliche
relevanten Informationen allen Marktteilnehmern gleichzeitig und kostenlos
zur Verfügung ("symmetrische Informationen"). Dies führt zu einem im
Zeitablauf konstanten einheitlichen Zinssatz, zu dem die Marktakteure
ohne Risiko Geld nach Belieben aufnehmen und veranlagen können. Alle
Akteure handeln klug egoistisch zu ihrem eigenen Vorteil in dem Sinne,
dass sie ihren erwarteten Wohlfahrtsnutzen zu maximieren trachten, wobei
eine hinreichend große Zahl unter ihnen bereit steht,
bei ungehinderter Verfolgung ihrer
legitimen Marktinteressen jede Gewinn bringende Arbitragegelegenheit
unverzüglich wahrzunehmen ("Annahme vollkommener Kapitalmärkte").]
Wie die vorstehende Formel
klar vor Augen führt, steht der Indexstand K vom Zifferwert des theoretischen
Futurespreises F dann um einen gewissen Aufpreis oder Abschlag ab, falls
und solange während der Kontraktlaufzeit gilt: "cost of carry"
C ≠ 0. Eine Differenz zwischen K und F wird also immer dann Bestand
haben können, wenn Finanzierungskosten und Finanzerträge aus dem Indexportfolio,
also in erster Linie Dividenden, nicht gerade beiläufig zusammenstimmen.
Die zahlenmäßige Differenz zwischen Index kassa und theoretisch richtigem
Aktienindex-Futureskurs eines gegebenen Betrachtungszeitpunktes innerhalb
der Laufzeit trägt in der fachbezogenen Sprache den Namen "carry"-Basis*.
[* Zu konstatieren
ist, dass die "carry"-Basis in der Wirtschaftspraxis abhängig ist von
den in die Modellberechnung einfließenden konkreten Kosten- und Ertragsgrößen,
die ihre Ursache vielfach im persönlichen finanziellen Umfeld des einzelnen
Marktteilnehmers hat, und die sich somit nicht selten von Investor zu
Investor auf das Stärkste unterscheiden werden mit der Folge, dass es
den (einzig) rechnerisch richtigen (fairen) Futures-Preis nicht
geben kann. Vielmehr wird jede kundige Person ihre eigne Berechnungsformel
von ganz individuellem Zuschnitt aufzustellen wissen.]
Der
Unterschiedsbetrag zwischen beiden Größen rührt, wie durch die Bedeutung
des Begriffs "carry" zum Ausdruck gebracht, offenbar geradewegs her
von den laufzeitgebundenen Nettofinanzierungskosten, die für das Halten
eines gleichstrukturierten Aktienportefeuilles in Ansatz kommen. Das
hypothetische Portfolio, das dem zu bewertenden Aktienindex-Futures
unterliegt, ließe sich schließlich unter realen Verhältnissen jederzeit
durch dazu äquivalente Transaktionen im Wertpapierkassamarkt in seiner
Struktur nachbilden (duplizieren, replizieren), was zum Ergebnis eines
deckungsgleichen Reinertägnisses führte ("carrying the stock forward").
Unter dem Prinzip der Arbitragefreiheit wird es somit möglich, durch
Gegenüberstellung beider Alternativen einen auch fundamental gerechtfertigten
Preis eines Index-Futures auf logisch schlüssige Weise herzuleiten.*
Augenfällig ist, dass der angemessene Stand eines Aktienindex-Futures
unter dem Modell nicht etwa von seiner erwarteten Rendite, sondern von
den antizipierten Dividenden u.dgl.
und dem Sicherheitszinssatz des Laufzeit abhängt.
[* Ebenso gut ermöglicht
das vorstehende Prinzip, durch Umstellung der Formel nach K0
einen angemessenen Stand des Kassaindex abzuleiten, was allemal dann
von praktischer Relevanz ist, wenn nach Handelsschluss des Aktien-Kassamarktes
aus den weiter laufenden Aktienindex-Futureskursen ein indikativer Stand
für den Index gesucht wird.]
Doch
muss man an dieser Stelle den Umstand in Rechnung ziehen, dass es sich
bei F0, wie oben vorgestellt, um ein Gedankengebilde eines
modellgestützten, berechneten und damit um einen aus rein theoretischer
Sicht richtigen Futureskurs ("fair value", "equilibrium price")
eines Aktienindex handelt, der selbst augenscheinlich jeder tatsächlichen
Beobachtung entrückt ist. Ein solcher soll den Normalstand des Aktienindex-Futures
widerspiegeln. Ein "fair value" unterscheidet sich in aller Regel im
Werte um eine Kleinigkeit von seinem erfahrungsmäßigen Gegenstück: der
faktisch festgestellten Preisnotiz eines Aktienindex-Futures, wie sie
vielleicht gleichzeitig im Augenblick seiner Errechnung an einer Terminbörse
durch Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage zutage tritt. Es stellt
sich sonach die Frage, in welchem Verhältnis ein modellmäßig kalkulierter
Futurespreis zu einem gleich zu der Zeit wirklich zustande gekommenen
Börsenterminkurs steht.
Nun
erweist es sich, dass in Wahrheit Unvollkommenheiten mannigfacher Art
die Strenge der Geltung eines einheitlichen, theoretisch richtigen Terminpreises
in signifikanter Weise lockern. Infolge der Wirkung unzähliger sich
vielfach durchkreuzender realwirtschaftlicher Einflussgrößen verschiedenartigster
Prägung als auch wegen allerlei institutioneller Marktunvollkommenheiten
(Transaktionskosten, Steuern, Leerverkaufshemmnisse etc.) lässt sich
der "cost of carry"-Ansatz nicht mehr mit voller Strenge behaupten.
Als Beobachtungstatbestand einer Börse werden die Futureskurse sich
vielmehr in einer mehr oder weniger schmalen Bandbreite um einen in
Parallele gestellten, anhand einer nachprüfbaren Formel ermittelten,
theoretisch richtigen Futurespreis F0 bewegen. Hinzu tritt
der Umstand, dass der "fair value" eines Futures als solcher im praktischen
Sinne keine universelle Größe abgibt, die für jedermann einheitlich
aufrecht steht, sondern aufgrund zahlreicher individueller Momente (siehe
obiges Annahmenbündel) selbst mehr nur in eine Variationsbreite mit
unscharfen Rändern hineinfällt. Den Spielraum gewähren der ersterwähnten
Bandbreite ("fair range", "no-arbitrage bound", "range
of no aribtrage opportunity") maßgeblich jene Marktteilnehmer, deren
"Betriebskosten" zur Durchführung von Arbitragen am geringsten anzuschlagen
sind, namentlich Mitglieder der Börse und andere kapitalkräftige institutionelle
Investoren ("global player"). Je zahlreicher deren sind und je
geringer ihre Betriebskosten insgesamt ansetzen, desto schmaler und
schärfer begrenzt kann das Arbitrage-freie Band sich feststellen, das
kein einziger Arbitrageur mittels Index-Arbitrage zu fruktifizieren
mehr imstande sein wird. − Sprachlich kennzeichnen lässt sich der vorgefundene
Unterschiedsbetrag zwischen dem komputierten Gleichgewichtspreis und
dem tatsächlichen Börsenterminpreis eines Futures bündig mit dem Namen
"Wert-Basis"
("value-basis").
Doch worauf beruht die
Wert-Basis im Einzelnen? Nun, wie vielfach angenommen wird, seien Wurzel
und Maßstab der Wert-Basis primär in labilen, nicht oder doch schwerlich
quantifizierbaren Einflussgrößen zu suchen und zu finden. Die akkurateren
dieser Erklärungen leiten in der Hauptsache zurück auf bestimmte Hypothesen
über die Psyche des Menschen und die menschliche Naturanlage sowie im
weiterer Folge auf die dadurch in ebenso natürlicher als einleuchtender
Weise vermittelten Kurserwartungen, wobei Letztere meistenteils wieder
selbst unter der Einwirkung von Tagesereignissen oder Stimmungen an
den Märkten stehen (so beispielsweise Hoffen und Bangen in einem anzutreffenden
"bull"-Markt = Hausse bzw. "bear"-Markt = Baisse). Aber
auch zufällige persönliche Momente, wie etwa die individuelle Liquiditätslage
einzelner Marktakteure (einschl. Zwangsliquidierungen zur Auflösung
von Liquiditätsengpässen, "Notverkäufe"), Steuereffekte usf., fließen
mit in die Bestimmgründe für den Umfang der Wert-Basis ein. Jedes einzelne
dieser Motive hat dabei die Tendenz, je nach der gegebenen Ausgangssituation
und Verkettung der konkreten Umstände das Kursverhalten in diese oder
jene Richtung zu drängen. Die von den wirkenden Kräften der Wert-Basis
herrührenden Impulse können daher, alles in allem genommen, bald einen
eher schwachen, bald – zumal in den ohnehin schwankungsreicheren (volatilen)
Aktienmärkten – einen gewaltigen, oder bald endlich auch einen nivellierenden,
also sich wechselseitig aufhebend einen weder nach aufwärts noch nach
abwärts drängenden Effekt auf die Bildung von Futureskursen üben.
Die numerische Differenz
zwischen Futureskurs und Indexstand zur Kasse wird mit verstreichender
Restlaufzeit des Aktienindex-Futures – für gewöhnlich unter mehr oder
weniger regellosen Oszillationen – langsam aber unaufhörlich schrumpfen.
Bis zu seinem Erfüllungszeitpunkt wird der Preis des Aktienindex-Futures
sich dem Indexstand kassa soweit angenähert haben, dass beide Stände
schlussendlich in Übereinstimmung kommen (vgl. darüber auch: der
Basiseffekt von
Futures). Die Bestimmgründe für den Beobachtungssachverhalt eines Basiseffekts
sind doppelter Art: Er lässt sich einerseits zurückführen auf im Laufe
der Zeit abnehmende Nettofinanzierungskosten C, d.h.
auf kontinuierlich sinkende spezifische (positive oder negative) Haltekosten
des (duplizierbaren) Portfolios, und andererseits auf das Erfordernis
des obligatorischen
Barausgleichs
("cash settlement") zur Fälligkeit des Index-Futures. Bestimmend
für die unausgesetzte äußere Aufrechterhaltung der inneren Wechselbeziehung
von Index-Terminkurs und Index-Kassastand in einem ökonomisch sinnvollen
Verhältnis sind gewinnmotivierte Marktprozesse, die, sobald es sich
verlohnt, ohne Zeitverlust und meist selbstwirkend mittels automatisierter
Computerhandelssysteme (ATS) ihren Ausgang nehmen von einer Gruppe spezieller
Marktakteure: den Arbitrageurhändlern.
Kommt nun in einer konkreten
Marktsituation einer meist eher nur gedachten Wirklichkeit der oben
durch eine Formel ausgedrückte Zusammenhang zwischen Index-Kassastand
und Aktienindex-Futureskurs unter den Bedingungen des
vorgenannten Annahmenbündels zur vollen Geltung,
und adjustiert sich hierdurch und hierunter der beobachtete Futureskurs
nach dem theoretisch korrekten, so nähert sich der Markt damit einem
sogenannten Gleichgewichtszustand, wie ihn die Theorie als idealen Ruhepunkt
kennt. Unter der Botmäßigkeit eines solchen haftet jedem Aktienmarkt
notwendig der charakteristische Wesenszug an, dass ihm jeder Platz mit
Aussicht auf eine gewinnorientierte
Index-Arbitrage genommen
ist. Das Prinzip der Arbitragefreiheit ist mithin durch Gültigkeit der
voraufgehenden formalen Beziehung logisch schlüssig erzwungen. Der theoretisch
richtige und angemessene Kurs eines Aktienindex-Futures, also gewissermaßen
sein "Normalstand", ist sonach allein sein Arbitrage-freier Kurs.
Schlüsselt
man den obenstehenden formalisierten zusammengesetzten Ausdruck F0
= K0 · (1 + c)T wie nachfolgend skizziert nach
seinen einzelnen absoluten Größen weiter auf, gewahrt man mit einem
Blick, dass der Futureskurs eines Aktienindex-Futures im Zustand eines
arbitragefreien Marktes dem beobachteten Indexstand des unterliegenden
Aktienindex K plus den gesamten Nettofinanzierungskosten C entspricht,
die für das Halten des zugrunde liegenden hypothetischen Portfolios
bis zum Fälligkeitszeitpunkt auflaufen ("cost of carry").
Zur
Bestimmung des theoretisch untermauerten Preisstandes eines Aktienindex-Futures
zu einem beliebigen Bewertungszeitpunkt t0 erhält man im
Einzelnen beschreibend den folgenden Ansatz:
 |
Aktienindex-Futureskurs
F0 (in Geldwert ausgedrückt, d.h.
berechneter Terminstand des Index, gewichtet mit dem
Indexmultiplikator)
=
|
vorgestellter Wert des zugrunde
liegenden Aktienindex K0 (Kassastand mal Indexmultiplikator
bzw. Geldwert des Indexportfolios)
+ sämtliche
Finanzierungskosten, d.
h. Zins- und Depotkosten für das Halten eines im Werte des
Index nachgebildeten hypothetischen Aktienportfolios, wobei der
sichere Geldmarktzinssatz i ("spot rate") zur Restlaufzeit
des Futures, angegeben auf Jahresbasis (p.
a.), als Referenzzinssatz zum Ansatz kommt,
− sämtliche
Erträge E während der Laufzeit des Futures, wie vereinnahmte Dividendenzahlungen,
Bezugsrechtserlöse und sonstige zufließende Erträge aus dem Aktienportfolio,
so etwa jene aus einer Wertpapierleihe, des Weiteren auch Zinserträge
aus der Wiederanlage dieser Erträge zum Sicherheitsreferenzzinssatz
i .
[Anmerkung: Dividendenzahlungen,
Bezugsrechtserlöse und sonstige zufließende Erträge aus Nebenrechten
sind natürlich nur dann zu subtrahieren, sofern es sich bei dem untersuchten
Aktienindex nicht um einen sog. Performance-Index ("total
return index") handelt. Ein Performanceindex ist dadurch charakterisiert,
dass er die Gesamtwertentwicklung der in ihm enthaltenen Aktien nachvollzieht.
Erträge, die aus einer Wertpapierleihe stammen, sind dagegen auch bei
einem Performance-Index in Abschlag zu bringen.]
Beim
DAX®-Futures,
der hier als Musterbeispiel für einen Aktienindex-Futures mit unterliegendem
"total return index" angeführt werden mag, fällt, sofern von
Leihgebühren aus einer Wertpapierleihe abgesehen wird, der Nettofinanzierungskostensatz
c mit dem sicheren Geldmarktzinssatz i zusammen, sodass förmlich gefasst
gilt: c=i. In Anbetracht der
impliziten Wiederanlageprämisse eines "total return index" wäre es verfehlt,
bezogene Bardividenden, Bezugsrechte und sonstige Erträgnisse aus Nebenrechten
(wie Boni etc.) in die Bestimmungsgleichung eines angemessenen Terminpreises
des DAX® extra
mit einfließen zu lassen. Ergo hängt der theoretisch korrekte Kurs
eines auf einen Performance-Index basierenden Futures, wie dem DAX®-Futures,
entscheidend von zweierlei Größen ab: erstens vom Indexstand des DAX®
zur Kasse und zweitens vom gegenwärtig herrschenden Zinsniveau. Daraus
aber folgt, dass während der Laufzeit des DAX®-Futures der
Futureskurs durchweg höher liegen wird als der DAX® selbst
("carry market")*.
[* Von negativen
Zinssätzen sei hier abstrahiert. Kosten für eine etwaige Verwahrung
von Aktienzertifikaten sind vernachlässigbar gering und bleiben deshalb
auch außen vor.]
Wesentlich anders ist
es etwa mit dem Standard
& Poor's 500 Aktienindex bestellt. Bei der modelltheoretischen
Berechnung seines Terminpreises wird dem Verzicht auf eine gedankliche
Wiederanlage der Erträge aus dem hypothetischen Aktienportefeuille in
die fraglichen Aktien des Index aus konzeptionellen Gründen ausdrücklich
Rechnung getragen. Es wird also unterstellt, dass sämtliche Dividendenzahlungen
und sonstige Vermögensausschüttungen (E) an den Aktionär ("shareholder")
auch tatsächlich zur Auszahlung gelangen, ohne Korrektur der dadurch
potentiell hervorgerufenen abrupten Änderung des Wertestandes des Index
(unter dieser Prämisse spricht man von einem Kursindex, oder
engl. "price index", der somit unbeschadet von Kapitalmaßnahmen
ausschließlich die Kurswertänderungen beachtet).
Zerlegt man nun den
"cost of carry"-Satz c in seine Komponenten, die der Tatsache Rechnung
tragen, dass der Aktionär im Falle eines „price index“ Kapitalerträge
aus seinem Aktienportfolio zieht, während der Halter eines Aktienindex-Futures
nichts dergleichen erhält, so ergibt sich zur rechnerischen Bestimmung
eines angemessenen Futureskurses beim S&P 500:
c=i–e (wobei e hier einen Ertragssatz,
der die Dividendenrendite ("dividend yield") als auch sonstige
Erträge aus dem Portfolio einschließt, bezeichnet). Die Nettofinanzierungskosten
c reduzieren sich um jene empfangenen Dividenden und sonstigen Einnahmen
aus dem Aktienportfolio. All dies bedingt zugleich, dass der ermittelte
Futures-Preis sich i.Allg.
relativ enger um den Indexstand herum bewegen wird als im zuvor geschilderten
Falle eines Performance-Index. Hierbei können jedoch Unschärfen dadurch
entstehen, dass eine zwischenzeitliche verzinsliche Wiederanlage von
Mittelzuflüssen in diesem formalen Ansatz keine Berücksichtigung findet.
Kurzum, aus Vorstehendem folgt die generelle Aussage:
Sind die Zuflüsse aus einem Aktienportfolio
höher anzuschlagen als seine Finanzierungskosten, so wird der Futureskurs
unter dem Indexstand eines Kursindex ("price index", wie der S&P 500-Index)
liegen; sind dieselben hingegen niedriger anzusetzen als die Finanzierungskosten,
so wird der Futureskurs über dem Indexstand des Kursindex notieren.
Die Nettofinanzierungskosten
C gelten im praktischen Verständnis keineswegs von vornherein als sichere
Größe; denn nicht nur Kassa- und Futureskurse ändern sich bekanntlich
immerfort, sondern auch Zinssätze und Dividendenströme können im Kalenderzeitablauf
mitunter erheblichen Schwankungen ausgesetzt sein. Da aber nach vorstehendem
Modell nicht nur Zinssätze, sondern auch die einstigen Dividendenzahlungen
sowohl in ihrer Höhe als auch in ihrem zeitlichen Anfall explizit und
antizipativ zum Berechnungszeitpunkt in Ansatz zu bringen sind, so entsteht
zwangsläufig das Problem, die durch eine bestimmte künftige Periode
zu erwartenden (stochastischen) Zahlungsflüsse aus dem Portfolio auf
akkurate Weise abzuschätzen ("Ausschüttungsrisiko").
Praktisch gelöst werden
finanzwirtschaftliche Aufgaben der nämlichen Art i.
d. R. in der Weise, dass vereinfachend ein auf die Länge der
Zeit stetiger (deterministischer), aus historischen Daten geschätzter
Dividendenstrom e angenommen wird. Eine solche Approximation ist für
US-amerikanische Aktienindex-Futures deshalb gangbar, weil in den USA,
wo "price indexes" den Normalfall darstellen,
Dividendenzahlungen
nicht in dem hohen Maße zeitlich gebündelt auftreten wie hierzulande.
Dividendenzahlungen der an den Börsen der Vereinigten Staaten notierten
Aktiengesellschaften verteilen sich im Gegensatz zu Deutschland vielmehr
relativ gleichmäßig über das Jahr. Außerdem nivellieren sich die Schwankungen
und Unterschiede in dem Grade, je breiter ein Index gefasst ist, was
die Berechnung eines angemessenen Preises, wie etwa für Futures auf
den S&P 500- oder den NYSE-Index,
trefflicher gestaltet. Hierzu nun ein Rechenexempel:
Der rechnerisch faire Wert für den Börsenkurs
des S&P 500-Aktienindex-Futures mit 6-monatiger Restlaufzeit soll ermittelt
werden. Der Index kassa steht gegenwärtig bei
1000 Index-Punkten. Die Aktien,
die dem hypothetischen Portfolio, aus dem sich der S&P 500-Index zusammensetzt
und berechnet, zugrunde liegen, mögen eine Dividendenrendite von
2 % p.a.
abwerfen. Der risikolose Zinsfuß für Kapitalanlagen und Mittelaufnahmen
per 6 Monate liegt augenblicklich bei
3 % p.
a. Da für den
S&P 500 Futures
gilt: "cost of carry" c = i − e, erhalten wir für den Parameter c füglich:
c = 0,03 − 0,02 = 0,01. Diesen Wert für c in obige Formel F0
= K0 · (1 + c)T eingesetzt ergibt einen theoretisch
korrekten Futureskurs F0 von
F0 = 1000 · (1 +
0,01)½ = 1004,987562
oder rund 1005,0 (Indexpunkten).
[Hinweis: Bei unterjähriger
Verzinsung findet häufig, statt der exponentiellen Schreibweise (1 +
c)T, zur linearen Approximation der Faktor (1 + c · T) Anwendung;
mit T = Restlaufzeit des Futures als Bruchzahl eines 365-Tage-Jahres,
hier im Beispiel also: T = ½.]
Fazit: Die Terminkurse
von Aktienindizes, zumal jene von der Art "Performance-Index", werden
in regelmäßigen Verhältnissen durch rechnerisch positive "cost of carry"
regiert (in der Terminmarktpraxis sind "full
carry"-Bedingungen hierbei vorwiegend) − ein Sachverhalt, der bei
damit übereinstimmender Marktbewertung sich gleichzeitig in einer negativen
Basis widerspiegeln
wird. Zurückzuführen sind positive Nettofinanzierungskosten von Aktienportfolios
darauf, dass die Refinanzierungskosten für das Halten eines solchen
normalerweise jene Erträge übersteigen, die seinem Halter daraus in
Form von Dividenden, Bezugsrechtserlösen etc. zuwachsen, sodass der
Index-Futureskurs sich über den entsprechenden Kassaindex stellen wird.
In Konsequenz dieses Gedankens wird der Futureskurs unter sonst gleichen
Umständen sich umso höher beziffern, je höher der untergebene Indexstand
kassa, je höher die Marktrate des risikolosen Zinsfußes auf dem Geldmarkt
und je niedriger etwaige Dividenden- und sonstige zufließende Erträge
aus dem Besitz des zugrunde liegenden Aktienportfolios in Anrechnung
zu setzen sind et vice versa.
Augenfällig ist, dass naheliegende
denkmögliche Bestimmgründe, wie beispielsweise eine Vorausberücksichtigung
der künftigen Kursentwicklung an den Aktienmärkten (und mit diesen auch
der künftige Kassa-Indexstand des betreffenden Aktienindex) oder etwa
auch erwartete Variationen in der
Volatilität* der Märkte
seitens des Publikums, für die Berechnung eines Aktienindex-Futureskurses
zunächst völlig belanglos sind. Diese besondere Eigenschaft von "full-carry"-Futureskursen
charakterisiert zugleich den wesentlichen Unterschied bei der Bepreisung
von Futures-Kontrakten nach dem "cost of carry"-Modell gegenüber der
Preisbildung von Optionen,
die durch vollständige Gleichgewichtsmodelle beschrieben werden.
[* Infolge davon
existieren nirgends Volatilitätsprämien, die sich in den Terminpreisen
von Futures niederschlagen könnten.]
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Aktienindex-Arbitrage mit DAX®-Futures
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