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Aufzählung

Zur Bepreisung von Aktienindex-Futures ("stock index futures")

Eine weithin gebräuchliche Bewertungsmethode, die der Ermittlung theoretisch korrekter Futures-Preise ("fair value", Gleichgewichtspreis) für alle auf Investitionsobjekte (wie bspw. auf Gold, festverzinsliche Wertpapiere, Devisen etc., einschließlich auf Aktien) lautende Futures-Kontrakte dient, nimmt ihren Ausgang von der nachstehenden Modellgleichung*. Diese fußt auf dem an anderer Stelle schon entwickelten "cost of carry"-Ansatz der Preisbildung und hat folgende Gestalt:

F0 = K0 · (1 + c)T   .

Den einzelnen Variablen sei im Anwendungsfall von zu bepreisenden Aktienindex-Futures die folgende Bedeutung beigelegt:

F0 = berechneter Aktienindex-Futureskurs; K0 = vorliegender Indexstand kassa, bezogen auf den gleichen beliebigen Betrachtungszeitpunkt t0; c = Nettofinanzierungskostensatz p. a. ("cost of carry"-Satz); T = Dauer der Restlaufzeit des Aktienindex-Futures, ausgedrückt in Jahren, z. B.: T = 0,25 bei einer gegebenen Restlaufzeit des Futures von drei Monaten, oder bei T = 2 von zwei Jahren usw.

[Anmerkung: Wer mit stetiger Verzinsung zu rechnen pflegt, greift zur Bepreisung auf folgende Gleichung zurück:
   F0 = K0 · e c · T , mit e = eulersche Zahl e, und c = stetiger Nettofinanzierungssatz. Der stetigen Methode liegt die Fiktion eines durchgängigen ("zeitkontinuierlichen") Zahlungsflusses zugrunde.]

[* Die Gültigkeit des oben vorgestellten formalen Zusammenhangs, der für das "pricing" von Aktienindex-Derivaten bestimmend ist, steht unter dem Zeichen einer Reihe von Prämissen: Märkte sind frei von Friktionen, sodass niemandem ein Hindernis beim Zugang zum Markt im Wege steht. Es fallen weder Transaktionskosten (wie z. B. Margin-Zahlungen, Maklergebühren etc.) an noch werden Steuern erhoben noch verzerren gesetzliche Vorschriften bzw. Gesetzgebungsakte den Wettbewerb. Indirekte Transaktionskosten, wie etwa in Form von "bid-/ask"-Spreads sowie etwaige "uptick"-Regelungen bleiben ebenso ausgeklammert. Darüber hinaus sei unterstellt, es herrsche ein vollkommen freier Wettbewerb, wobei allenfalls ein verschwindend kleiner Einfluss von jedem einzelnen Akteur auf die Marktpreisentwicklung insgesamt ausgehe (friktionslose "atomistische Märkte"). Gesetzt ferner, Marktbeteiligte können Leerverkäufe uneingeschränkt auch in kleinsten Beträgen durchführen. Weiterhin stehen sämtliche relevanten Informationen allen Marktteilnehmern gleichzeitig und kostenlos zur Verfügung ("symmetrische Informationen"). Dies führt zu einem risikolosen und im Zeitablauf konstanten einheitlichen Zinssatz, zu dem Marktakteure Geld nach Belieben aufnehmen und veranlagen können. Alle Akteure handeln klug egoistisch zu ihrem eigenen Vorteil in dem Sinne, dass sie ihren erwarteten Wohlfahrtsnutzen zu maximieren trachten, wobei eine hinreichend große Zahl unter ihnen sich bereit finde, bei ungehinderter Verfolgung ihrer legitimen Marktinteressen jede Gewinn bringende Arbitragegelegenheit unverzüglich wahrzunehmen ("Annahme vollkommener Kapitalmärkte").]

 

 

 

Wie die vorstehende Formel deutlich vor Augen führt, steht der Indexstand K zu jedem Augenblick der Kontraktlaufzeit um einen bestimmten Aufpreis oder Abschlag vom Zifferwert des theoretischen Futurespreises F ab, solange gilt: "cost of carry" C ≠ 0. Eine Differenz zwischen K und F hat also immer dann Bestand, wenn Finanzierungskosten und Finanzerträge aus dem Indexportfolio nicht gerade beiläufig zusammenstimmen. Die zahlenmäßige Differenz zwischen Index kassa und theoretisch richtigem Aktienindex-Futureskurs eines gegebenen Betrachtungszeitpunktes während der Laufzeit trägt in der fachbezogenen Sprache den Namen "carry"-Basis*.

[* Zu konstatieren ist, dass die "carry"-Basis in der Wirtschaftspraxis abhängig ist von den in die Modellberechnung konkret einfließenden Kosten- und Ertragsgrößen, die ihre Ursache vielfach im persönlichen finanziellen Umfeld eines Marktteilnehmers haben, und die sich somit von Investor zu Investor auf das Stärkste unterscheiden werden mit der Folge, dass es den (einzig) rechnerisch richtigen (fairen) Futures-Preis nicht geben kann. Vielmehr wird jede Person ihre eigne individuelle Berechnungsformel aufstellen.]

Der Unterschiedsbetrag zwischen beiden Größen rührt, wie durch die Bedeutung des Begriffs "carry" zum Ausdruck gebracht, offenbar her von den laufzeitgebundenen Nettofinanzierungskosten, die für das Halten eines gleichstrukturierten Aktienportefeuilles anfallen. Das hypothetische Portfolio, das dem zu bewertenden Aktienindex-Futures unterliegt, ließe sich schließlich jederzeit unter realen Verhältnissen durch gleichkommende Transaktionen im Wertpapierkassamarkt in seiner Struktur nachbilden (duplizieren, replizieren), was letztlich zu einem ganz vergleichbaren Ergebnis führte ("carrying the stock forward"). Somit wird es möglich, unter dem Prinzip der Arbitragefreiheit durch Gegenüberstellung beider Alternativen einen auch fundamental gerechtfertigten Preis eines Index-Futures logisch schlüssig herzuleiten.*

[* Ebenso gut wird es möglich, nach dem vorstehenden Prinzip durch Umstellung der Formel nach K0 einen angemessenen Stand des Kassaindex abzuleiten, was immer dann auch von praktischer Relevanz ist, wenn nach Handelsschluss des Aktien-Kassamarktes aus den weiter laufenden Aktienindex-Futureskursen ein indikativer Stand für den Index gesucht wird.]

Doch muss man an dieser Stelle den Umstand in Rechnung ziehen, dass es sich bei F0, wie oben vorgestellt, um ein Gedankengebilde eines modellgestützten, berechneten und damit um einen aus rein theoretischer Sicht richtigen Futureskurs ("fair value", "equilibrium price") eines Aktienindex handelt, der selbst augenscheinlich jeder tatsächlichen Beobachtung entrückt ist. Ein solcher soll den Normalstand des Aktienindex-Futures widerspiegeln. Ein "fair value" unterscheidet sich in aller Regel im Werte um eine Kleinigkeit von seinem erfahrungsmäßigen Gegenstück: der faktisch festgestellten Preisnotiz eines Aktienindex-Futures, wie sie vielleicht gleichzeitig im Augenblick seiner Errechnung an einer Terminbörse durch Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage zutage tritt. Es stellt sich sonach die Frage, in welchem Verhältnis ein modellmäßig kalkulierter Futurespreis zu einem gleich zu der Zeit wirklich zustande gekommenen Börsenterminkurs steht.

Nun erweist es sich, dass in Wahrheit Unvollkommenheiten mannigfacher Art die Strenge der Geltung eines einheitlichen, theoretisch richtigen Terminpreises in gewisser Weise lockern. Infolge von unzähligen sich durchkreuzenden realwirtschaftlichen Einflüssen verschiedenartigster Prägung als auch von allerlei Marktunvollkommenheiten (Transaktionskosten, Steuern, Leerverkaufshemmnisse etc.) lässt sich der "cost of carry"-Ansatz nicht mehr mit voller Strenge behaupten. Als Beobachtungstatbestand einer Börse werden unter realen Bedingungen Futureskurse sich vielmehr in einer mehr oder weniger schmalen Bandbreite um einen in Parallele gestellten, anhand einer nachprüfbaren Formel ermittelten, theoretisch richtigen Futureskurs F0 bewegen. Hinzu tritt der Umstand, dass der "fair value" eines Futures als solcher im praktischen Sinne keine universelle Größe abgibt, die für jedermann einheitlich in Geltung steht, sondern aufgrund individueller Momente (siehe dazu obiges Annahmenbündel) mehr nur in eine Variationsbreite mit unscharfen Rändern hineinfällt. Der Spielraum der ersterwähnten Bandbreite ("fair range", "no-arbitrage bound", "range of no aribtrage opportunity") wird maßgeblich bestimmt von jenen Marktteilnehmern, deren "Betriebskosten" zur Durchführung von Arbitragen am geringsten anzuschlagen sind, namentlich Mitglieder der Börse und andere institutionelle Investoren. Je zahlreicher deren sind und je niedriger ihre Betriebskosten im Einzelnen ausfallen, desto schmaler und schärfer begrenzt kann das Arbitrage-freie Band sich feststellen, das kein einziger Arbitrageur zu fruktifizieren mehr imstande sein wird. − Sprachlich kennzeichnen lässt sich der vorgefundene Unterschiedsbetrag zwischen dem komputierten Gleichgewichtspreis und dem tatsächlichen Börsenterminpreis eines Futures bündig mit dem Namen "Wert-Basis" ("value-basis").

Doch worauf beruht die Wert-Basis im Einzelnen? Nun, wie vielfach angenommen wird, seien Wurzel und Maßstab der Wert-Basis primär in labilen, nicht oder schwerlich quantifizierbaren Einflussgrößen zu suchen und zu finden. Die akkurateren Erklärungen leiten in der Hauptsache zurück auf bestimmte Hypothesen über die Psyche des Menschen und die menschliche Naturanlage sowie im weiteren Laufe in ebenso natürlicher als einleuchtender Weise auf die dadurch vermittelten Kurserwartungen, wobei Letztere meistenteils wiederum selbst unter der Einwirkung von Tagesereignissen oder Stimmungen an den Märkten stehen (so beispielsweise Hoffen und Bangen in einem anzutreffenden "bull"-Markt = Hausse bzw. "bear"-Markt = Baisse). Aber auch zufällige persönliche Momente, wie etwa die individuelle Liquiditätslage einzelner Marktakteure (einschl. Zwangsliquidierungen zur Auflösung von Liquiditätsengpässen, "Notverkäufe"), Steuereffekte usf., fließen mit in die Bestimmgründe für den Umfang der Wert-Basis ein. Jedes einzelne dieser Motive hat dabei die Tendenz, je nach der gegebenen Ausgangssituation und den konkreten Umständen das Kursverhalten in diese oder jene Richtung zu drängen. Die von den wirkenden Kräften der Wert-Basis herrührenden Impulse können daher, alles in allem genommen, bald einen eher schwachen, bald – zumal in den ohnehin schwankungsreicheren (volatilen) Aktienmärkten – einen gewaltigen, oder bald endlich auch einen nivellierenden, also sich wechselseitig aufhebend einen weder nach aufwärts noch nach abwärts drängenden Effekt auf die Bildung von Futureskursen üben.

Die numerische Differenz zwischen Futureskurs und Indexstand zur Kasse wird mit verstreichender Restlaufzeit des Aktienindex-Futures – für gewöhnlich unter Oszillationen – langsam aber unaufhörlich schrumpfen. Bis zu seinem Erfüllungszeitpunkt wird der Preis des Aktienindex-Futures sich dem Indexstand kassa soweit angenähert haben, dass beide Stände schlussendlich in Übereinstimmung kommen (vgl. auch der Basiseffekt von Futures). Die Bestimmgründe für den Beobachtungssachverhalt eines Basiseffekts sind doppelter Art: Letzterer lässt sich zurückführen einerseits auf im Laufe der Zeit abnehmende Nettofinanzierungskosten C, d. h. auf sinkende spezifische (positive oder negative) Haltekosten des (duplizierbaren) Portfolios, und andererseits auf dem Erfordernis eines Barausgleichs ("cash settlement") zur Fälligkeit des Index-Futures. Bestimmend für die unausgesetzte äußere Aufrechterhaltung der inneren Wechselbeziehung von Index-Terminkurs und Index-Kassastand in einem sinnvollen Verhältnis sind gewinnmotivierte Marktprozesse, die, sobald es sich verlohnt, praktisch unverzüglich und meist selbstwirkend mittels automatisierter Computersysteme (ATS) ihren Ausgang nehmen von einer Gruppe spezieller Marktakteure: den Arbitrageurhändlern.

Kommt nun in einer konkreten Marktsituation einer gedachten Wirklichkeit der oben durch eine Formel ausgedrückte Zusammenhang zwischen Index-Kassastand und Aktienindex-Futureskurs unter den Bedingungen des vorgenannten Annahmenbündels zur vollen Geltung, und adjustiert sich hierdurch und hierunter der beobachtete Futureskurs nach dem theoretisch korrekten, so nähert sich der Markt damit einem sogenannten Gleichgewichtszustand, wie ihn die Theorie als idealen Ruhepunkt kennt. Unter der Botmäßigkeit eines solchen haftet jedem Aktienmarkt notwendig der charakteristische Wesenszug an, dass ihm jeder Platz mit Aussicht auf eine gewinnorientierte Index-Arbitrage genommen ist. Das Prinzip der Arbitragefreiheit ist mithin durch Gültigkeit der voraufgehenden formalen Beziehung logisch schlüssig erzwungen. Der theoretisch richtige und angemessene Kurs eines Aktienindex-Futures, also gewissermaßen sein "Normalstand", ist sonach allein der Arbitrage-freie Kurs.

Schlüsselt man den obenstehenden formalisierten Ausdruck F0 = K0 · (1 + c)T wie nachfolgend skizziert nach seinen einzelnen absoluten Größen weiter auf, gewahrt man mit einem Blick, dass der Futureskurs eines Aktienindex-Futures im Zustand eines arbitragefreien Marktes dem beobachteten Indexstand des unterliegenden Aktienindex K plus den gesamten Nettofinanzierungskosten C entspricht, die für das Halten des zugrunde liegenden hypothetischen Portfolios auflaufen ("cost of carry").

Zur Bestimmung des theoretisch untermauerten Preises eines Aktienindex-Futures zu einem beliebigen Bewertungszeitpunkt t0 erhält man im Einzelnen beschreibend den folgenden Ansatz:

Aufzählung

Aktienindex-Futureskurs F0 (Wert) =

Wert des zugrunde liegenden Aktienindex, K0 (d. h Kassastand des Index, gewichtet mit dem Indexmultiplikator)

+ Finanzierungskosten, d. h. Zins- und Depotkosten für das Halten eines im Werte des Index nachgebildeten hypothetischen Aktienportfolios, wobei der kurzfristige Geldmarktzinssatz i ("spot rate") zur Restlaufzeit des Futures, angegeben auf Jahresbasis (p. a.), als Referenzzinssatz zum Ansatz kommt,

Erträge E, wie vereinnahmte Dividendenzahlungen, Bezugsrechtserlöse und sonstige zufließende Erträge aus dem Aktienportfolio, also etwa jene aus einer Wertpapierleihe, und weiterhin auch Zinserträge aus der Wiederanlage dieser Erträge zum Referenzzinssatz i während der Laufzeit des Futures.

[Anmerkung: Dividendenzahlungen, Bezugsrechtserlöse und sonstige zufließende Erträge aus Nebenrechten sind natürlich nur dann zu subtrahieren, sofern es sich bei dem untersuchten Aktienindex nicht um einen sog. Performance-Index ("total return index") handelt. Ein Performanceindex ist dadurch charakterisiert, dass er die Gesamtwertentwicklung der in ihm enthaltenen Aktien nachvollzieht. Erträge, die aus einer Wertpapierleihe stammen, sind dagegen auch bei einem Performance-Index in Abschlag zu bringen.]

Beim DAX®-Futures, der hier als Musterbeispiel für einen Aktienindex-Futures mit unterliegendem "total return index" angeführt werden mag, fällt, sofern von Leihgebühren aus einer Wertpapierleihe abgesehen wird, der Nettofinanzierungskostensatz c mit dem sicheren Geldmarktzinssatz i zusammen, womit gilt: c = i. In Anbetracht der impliziten Wiederanlageprämisse eines "total return index" fließen in die Bestimmungsgleichung des DAX® demnach weder extra zu berücksichtigende Bardividenden noch Einahmen aus Bezugsrechten noch andere Einnahmen aus Nebenrechten (Boni etc.) mit ein. Ergo hängt der theoretisch korrekte Kurs des Futures entscheidend von zweierlei Größen ab: erstens vom Indexstand des DAX® zur Kasse und zweitens vom gegenwärtig herrschenden Zinsniveau. Daraus aber folgt, dass während der Laufzeit des DAX®-Futures der Futureskurs durchweg höher liegen wird als der DAX® selbst ("carry market")*.

[* Von negativen Zinssätzen sei hier abstrahiert. Kosten für eine etwaige Verwahrung von Aktienzertifikaten sind vernachlässigbar gering und bleiben deshalb auch außen vor.]

Wesentlich anders ist es etwa mit dem Standard & Poor's 500 Aktienindex bestellt. Bei seiner modelltheoretischen Berechnung wird dem Verzicht auf eine gedankliche Wiederanlage der Erträge aus den Aktien in die gleichen Aktien des hypothetischen Indexportfolios der Sache nach aus konzeptionellen Gründen ausdrücklich Rechnung getragen. Es wird also unterstellt, dass sämtliche Dividendenzahlungen und sonstige Vermögensausschüttungen (E) an den Investor auch tatsächlich zur Auszahlung gelangen (unter dieser Prämisse spricht man von einem Kursindex, oder engl. "price index", der somit ausschließlich Kurswertänderungen beachtet). Demnach gilt für die rechnerische Bestimmung eines fairen Futureskurses beim S&P 500 im Hinblick auf den "cost of carry"-Satz: c = i – e (wobei e hier einen Ertragssatz, der die Dividendenrendite ("dividend yield") einschließt, bezeichnet). Dies bedingt zugleich, dass der Futures-Preis sich i. Allg. relativ enger um den Indexstand bewegen wird als im zuvor geschilderten Falle eines Performance-Index. Jedoch können hierbei Unschärfen dadurch entstehen, dass eine zwischenzeitliche verzinsliche Wiederanlage von Mittelzuflüssen in diesem formalen Ansatz keine Berücksichtigung findet. Kurzum, aus Vorstehendem folgt die generelle Aussage: Sind die Zuflüsse aus einem Aktienportfolio höher anzuschlagen als seine Finanzierungskosten, so wird der Futureskurs unter dem Indexstand eines Kursindex ("price index", wie der S&P 500-Index) liegen; sind dieselben hingegen niedriger anzusetzen als die Finanzierungskosten, so wird der Futureskurs über dem Indexstand des Kursindex notieren.

Die Nettofinanzierungskosten C gelten im praktischen Verständnis keineswegs von vornherein als sichere Größe; denn nicht nur Kassa- und Futureskurse ändern sich bekanntlich immerfort, sondern auch Zinssätze und Dividendenströme können im Kalenderzeitablauf mitunter erheblichen Schwankungen ausgesetzt sein. Da aber nach vorstehendem Modell nicht nur Zinssätze, sondern auch die einstigen Dividendenzahlungen sowohl in ihrer Höhe als auch in ihrem zeitlichen Anfall explizit und antizipativ zum Berechnungszeitpunkt in Ansatz zu bringen sind, so entsteht zwangsläufig das Problem, die durch eine bestimmte künftige Periode zu erwartenden (stochastischen) Zahlungsflüsse aus dem Portfolio auf akkurate Weise abzuschätzen ("Ausschüttungsrisiko").

Praktisch gelöst werden finanzwirtschaftliche Aufgaben der nämlichen Art i. d. R. in der Weise, dass vereinfachend ein auf die Länge der Zeit stetiger (deterministischer), aus historischen Daten geschätzter Dividendenstrom e angenommen wird. Eine solche Approximation ist deshalb gangbar, weil in den USA, wo "price indexes" den Normalfall darstellen, Dividendenzahlungen nicht in dem hohen Maße zeitlich gebündelt auftreten wie hierzulande. Dividendenzahlungen börsennotierter Aktiengesellschaften in den Vereinigten Staaten verteilen sich im Gegensatz zu Deutschland vielmehr relativ gleichmäßig über ein Jahr. Außerdem nivellieren sich die Schwankungen und Unterschiede in dem Grade, je breiter ein Index gefasst ist, was die Berechnung eines angemessenen Preises, wie etwa für Futures auf den S&P 500- oder den NYSE-Index, trefflicher gestaltet. Hierzu nun ein Rechenexempel:

Der rechnerisch faire Wert für den Börsenkurs des S&P 500-Aktienindex-Futures mit 6-monatiger Restlaufzeit soll ermittelt werden. Der Index kassa steht gegenwärtig bei 1000 Index-Punkten. Die Aktien, die dem hypothetischen Portfolio, aus dem sich der S&P 500-Index zusammensetzt und berechnet, zugrunde liegen, mögen eine Dividendenrendite von 2 % p. a. abwerfen. Der risikolose Zinsfuß für Kapitalanlagen und Mittelaufnahmen über 6 Monate liegt augenblicklich bei 3 % p. a. Da für den S&P 500 Futures gilt: "cost of carry" c = i − e, erhalten wir für den Parameter c füglich: c = 0,03 − 0,02 = 0,01. Diesen Wert für c in obige Formel F0 = K0 · (1 + c)T eingesetzt ergibt einen theoretisch korrekten Futureskurs F0 von

   F0 = 1000 · (1 + 0,01)½  = 1004,987562 oder ≈ 1005,0 (Indexpunkten).

[Hinweis: Bei unterjähriger Verzinsung findet häufig, statt der exponentiellen Schreibweise (1 + c)T, zur linearen Approximation der Faktor (1 + c · T) Anwendung; mit T = Restlaufzeit des Futures als Bruchzahl eines 365-Tage-Jahres, hier im Beispiel also: T = ½.]

Fazit: Terminkurse von Aktienindizes, zumal jene von Performance-Indizes, werden im regelmäßigen Verlauf von rechnerisch positiven "cost of carry" regiert (so zwar, dass "full carry"-Verhältnisse in der Terminmarktpraxis vorwiegend sind) − ein Umstand, der bei übereinstimmender Marktbewertung sich gleichzeitig in einer negativen Basis widerspiegeln wird. Zurückzuführen sind positive Nettofinanzierungskosten von Aktienportfolios darauf, dass normalerweise die Refinanzierungskosten für das Halten eines solchen jene Erträge übersteigen, die seinem Halter daraus in Form von Dividenden, Bezugsrechtserlösen etc. zuwachsen, sodass der Index-Futureskurs sich über den entsprechenden Kassaindex stellen wird. In Konsequenz dieses Gedankens wird der Futureskurs unter sonst gleichen Umständen sich im Allgemeinen umso höher beziffern, je höher der untergebene Indexstand kassa, je höher die Marktrate des risikolosen Zinsfußes auf dem Geldmarkt und je niedriger etwaige Dividenden- und sonstige zufließende Erträge aus dem Besitz des zugrunde liegenden Aktienportfolios in Anrechnung zu setzen sind et vice versa.

Augenfällig ist, dass denkmögliche Bestimmgründe, wie beispielsweise auf die künftige Kursentwicklung an den Aktienmärkten (und damit auch auf den künftigen Kassa-Indexstand des betreffenden Aktienindex) gerichtete Erwartungen der Marktbeteiligten oder auch erwartete Änderungen in der Volatilität*, für die Berechnung eines Aktienindex-Futureskurses zunächst völlig belanglos sind. Diese besondere Eigenschaft von "full-carry"-Futureskursen charakterisiert zugleich den wesentlichen Unterschied bei der Bepreisung von Futures-Kontrakten nach dem "cost of carry"-Modell gegenüber der Preisbildung von Optionen, die durch vollständige Gleichgewichtsmodelle beschrieben werden.

[* Damit können freilich auch keine Volatilitätsprämien in den Terminpreisen von Futures existieren.]

Lesen Sie auf der folgenden Seite:

Aktienindex-Arbitrage mit DAX®-Futures

 

 

Siehe auch:

 

Aufzählung

Was sind Futures?

Aufzählung

Wie entstehen Futures?

Aufzählung

Der Handel mit Futures

Aufzählung

Der Futureskurs

Aufzählung

Das Offene Interesse ("open interest") und der Umsatz ("volume")

Aufzählung

Glattstellung offener Positionen: Das Gegengeschäft

Aufzählung

Settlement: Die Erfüllung eines Futures-Kontrakts durch physische Lieferung oder "cash settlement"

Aufzählung

Die Mindestkursänderung ("tick", "minimum price fluctuation")

Aufzählung

Tägliches Kurs-Limit ("daily price limit") – "limit-up" bzw. "limit-down"

Aufzählung

Die Positions-Obergrenze ("position limit"), "accountability rules" und Reportpflicht ("reportable limit")

Aufzählung

Zur Beziehung zwischen Spotmarktpreis und Futureskurs und "cost of carry"

Aufzählung

Devisen-Futures

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Zins-Futures auf Geldmarktinstrumente

Aufzählung

Zins-Futures auf mittel- und langfristige Anleihen

 

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2010 Bert H. Deiters
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Stand: 23. Juli 2010. Alle Rechte vorbehalten.