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Aufzählung

Zur Bepreisung von Devisen-Futures

Devisenkassakurse ("spot exchange rates") auf der einen und die ihnen beigezählten Futureskurse ("currency futures prices") auf der anderen Seite werden im Regelfall der Praxis zu jedem Zeitpunkt ihrer Feststellung sich unterschiedlich hoch beziffern; dies erscheint insoweit einleuchtend, als auch im Falle ein und derselben Währung als sein Handelsobjekt der bezügliche Devisenkassamarkt und der zugehörige Devisenterminmarkt nach außen hin zwei separate Marktsegmente vorstellen. Unter dem Einfluss der ihnen eigentümlichen Kursbestimmungsgrößen bringt jedes derselben stets eigene, aus sich zu betrachtende Marktrelationen als Transaktionsergebnis hervor. Gleichwohl stehen beide Sektionen nicht isoliert da, sondern sind durch gewisse übergreifende ökonomische Kräfte und Mechanismen kausaler Natur aufs innigste ineinander verflochten.

Die naturgemäße Folge davon ist, dass der Börsenkurs von Devisen-Futures ebenso wenig wie sein Pendant, der Terminpreis von Devisen-Forwards, sich willkürlich und losgelöst vom Kassakurs der korrespondierenden Währung ("underlying") festsetzen kann, sondern beide werden, wie auch die praktische Anschauung sattsam zeigt, in bestimmten (modelltheoretisch nachprüfbaren) Grenzen mit Letzterem Fühlung halten. Schließlich gilt von Devisen nicht minder als von jedem anderen marktgängigen Gut auch das eine, alles beherrschende Prinzip, dass man Preise und Werte für einander ökonomisch völlig gleichwertige Handlungsalternativen zur Erreichung eines bestimmten vorgegebenen finanziellen Zieles* nicht ohne wirtschaftlich ins Hintertreffen zu geraten verschieden hoch ansetzten darf.

[* Das Ziel von Devisentermingeschäften besteht im hier betrachteten Wesenszug darin, mit Blick auf einen gedachten Planungshorizont zu einem heute bereits bekannten Kurs über einen festen Devisenbetrag sicher verfügen zu können. Über eine analog strukturierte Handlungsalternative im Devisen-Kassamarkt lässt sich ein entsprechendes Devisentermingeschäft zu bekannten, jederzeit verifizierbaren Bedingungen nachbilden (replizieren). Hierdurch ist die Kopplung der Preise im vorstehenden Sinne bedingt.]

Das eben vorgetragene Grundprinzip steht in der Ökonomie unter der Überschrift "Gesetz der Unterschiedslosigkeit der Preise" ("Law of One Price") und bildet den Kern- und Angelpunkt für einen nachvollziehbaren (theoretisch fundierten) Bewertungsmechanismus zwischen den Preisen der Kassa- und Terminmärkte. Auf die besondere Beschaffenheit der Finanz- und Devisenmärkte angewendet bewirkt dies erstens, dass die koexistierenden Marktsegmente der partikulären Märkte untereinander in eine wirtschaftlich sinnvolle Verbindung einrücken. Eine Verletzung der Gesetzmäßigkeit hätte nämlich unausbleiblich und unverzüglich die Einleitung gewinnorientierter Arbitragestrategien* von Seiten allgegenwärtiger marktmächtiger Finanzinstitutionen zur Folge, welche im Zuge ihrer eigennützigen Einwirkung auf den Marktprozess die Kurse in den betreffenden Teilmärkten rasch wieder in die Schranken einer bewertungskonformen Relation zurückdrängen (nivellieren) würden. Zweitens ist in jener Regel der Unterschiedslosigkeit der Preise ein ganz wesentlicher Bestimmgrund für den Beobachtungstatbestand zu erblicken, dass Devisenkassakurse und Futureskurse in der Kalenderzeitabfolge – wenn auch nicht stetig und gewöhnlich unter Schwankungen – sich numerisch immer weiter annähern und später mit Terminfälligkeit des Futures alsdann in ihrer Höhe zusammenfallen (Konvergenzeigenschaft).

[* In Arbitrageprozessen ist somit nicht nur die dahinterliegende Ursache für die Kopplung von Devisenkassa- und -terminkursen, sondern auch das erklärende Prinzip für die in jedem Betracht enge Verflechtung von "klassischen" OTC-Devisentermin- und Devisen-Futuresmärkten zu erblicken – wobei die kausale Verbundwirkung zwischen den Preisen unverkennbar ineinander übergreift und damit offenkundig nicht systematisch nur im Sinne von Ursache und Wirkung von einer in die andere Richtung zielt.]

 

 

 

Aufgabe soll es nunmehr sein, die einzelnen Bestimmgrößen für die enge Verzahnung zwischen Kurs eines Devisen-Futures und dem Kassakurs seiner Basiswährung ("underlying") herauszuarbeiten, um hiernach zu sachgerechten, auch empirisch fundierten Folgerungen zur Preisbildung in den Devisenmärkten zu gelangen. Dazu mag die folgendem Inhalt beigelegte Symbolik Verwendung finden:

K0 : Die Variable K0 bezeichnet den in US-Dollar ausgedrückten Preis einer Währungseinheit der Devisen-Futures unterliegenden Währung zum Zeitpunkt t = 0 vor Terminfälligkeit, entlehnt bspw. vom jetzigen empirisch beobachteten Kassapreis.

F0 : Die Variable F0 kennzeichnet den zu berechnenden theoretisch richtigen Futures-Preis eines Devisen-Futures (in US-Dollar) zum gleichen Betrachtungszeitpunkt. F0 bezieht sich im Regelfall der Praxis ebenfalls auf eine Einheit der hierbei zugrunde liegenden Dollar-fremden Währung.

i$ : Jeder Währungsbetrag, ob in Euro, Dollar, Pfund oder Yen etc., lässt sich innerhalb des jeweiligen Währungshoheitsgebietes festverzinslich veranlagen in der Weise, dass sowohl die versprochene nominale Verzinsung wie auch der Rückzahlungsbetrag als vollkommen sicher angesehen werden können. Die Variable i$ bezeichnet den landesüblichen Zinssatz per annum* (p. a.) für eine solche sichere Finanzanlage von US-Dollar, der sich auf einen Zeitraum reduziert, der mit der Restlaufzeit des untersuchten Devisen-Futures genau übereinstimmt (Nullkuponsatz, "repo rate"; praktisch zumeist LIBOR, EURIBOR).

[* Hierbei wird üblicherweise von einem 360-Tage-Jahr ausgegangen. Ausnahmen: Britisches Pfund, Australischer Dollar und Kanadischer Dollar: Hier wird traditionell ein 365-Tage-Jahr zugrunde gelegt.]

iA : Die Variabel iA gibt analog dazu den entsprechenden landesüblichen Zinssatz (p. a.) an, der nach Maßgabe einer laufzeitäquivalenten risikolosen Geldanlage in der dem Devisen-Futures zugrunde liegenden Dollar-fremden Währung innerhalb des jeweiligen Währungshoheitsgebiets anzusetzen ist.

T : Die Dauer der Restlaufzeit des Devisen-Futures, ausgedrückt in Jahren.

Der funktionale Zusammenhang zwischen Futureskurs einer Währung und Kassakurs derselben Währung und den korrespondierenden Marktzinssätzen, auf einen beliebigen Betrachtungszeitpunkt t0 berechnet, lässt sich nun modellmäßig sehr einfach – zunächst in annäherungsweiser Form – nach dem folgenden Ausdruck bestimmen:

F0 = K0 · [1 + (i$ – iA) · T]   .

Der zum Berechnungszeitpunkt t = 0 faire Devisen-Futureskurs F0 entspricht damit dem in jenem Augenblick herrschenden Kassakurs K0 multipliziert mit dem Term [1 + (i$ – iA) · T]. Wenngleich wirklichkeitsfern, so sei der methodischen Vereinfachung halber dennoch hier und im Folgenden von Marktunvollkommenheiten, wie etwa von Transaktionskosten durch Makler- und Clearinggebühren, Margenzahlungen, als auch von beschränktem Tauschverkehr (Konvertibilität) mit Devisen oder gar von Transferhemmnissen u. dgl. unter den Währungen zunächst abgesehen.

Der theoretisch korrekte Kurs eines Devisen-Futures (Gleichgewichts-Futureskurs, "fair value") unter Verwendung der im Schrifttum weit verbreiteten kontinuierlichen (stetigen) Verzinsungsmethode leitet sich aus dem nachstehenden Ausdruck her:

F0 = K0 · e (i$ – iA) · T   .

[Hinweis: mit e : nach dem Schweizer Mathematiker Leonhard Euler benannte eulersche Zahl e = 2,71828182845904…, als Grenzwert der Folge (1+1/n)n , mit n ].

Beispiel: Der Kassakurs des Euro (K0), ausgedrückt in US-Dollar, möge derzeit an den Devisenmärkten mit 1,28 US-$ notieren. Wie hoch muss gleichzeitig der theoretisch korrekte Futureskurs für den Euro FX Futures mit 6-monatiger Restlaufzeit an der Terminbörse CME sein, wenn der nominell sichere Zinssatz für Sechsmonatsgeld für Dollarguthaben in den USA mit 4,5 % p. a. und der entsprechende Sechsmonatszinssatz für Eurobeträge am Geldmarkt im Euroraum mit 2,0 % p. a. veranschlagt wird?

Lösung:  F0 = 1,28 · [1 + (0,045 – 0,02) · 0,5] = 1,2960, bzw. unter Zugrundelegung der kontinuierlichen Verzinsung theoretisch korrekt:

F0 = 1,20 · e (0,045 – 0,02) · 0,5 = 1,2961004 , und gerundet gemäß den Notierungsusancen für Euro FX Futures: 1,2961.*

[* Hinweis: Zinseffekte aus dem Margining können zu geringfügigen Abweichungen von dem hier errechneten Futureskurs führen.]

Dem genauer Zusehenden, der mit den Grundzügen der Materie über "Internationales Finanzmanagement" genügend vertraut ist, wird gewiss nicht entgangen sein, dass es sich bei der vorstehenden förmlichen Gleichgewichtsbeziehung von Devisenkassakurs zu Terminkurs und Zinssätzen eines Währungspaares um eine Einkleidung des sogenannten Zinsparitätentheorems* ("interest-rate parity") zur Bestimmung von Wechselkursrelationen handelt, wie sie in den Lehrbüchern rezipiert ist.

[* In der akademischen Literatur wird das Zinsparitätentheorem meist in folgende Formel geprägt: (1+iH)/(1+iA) = F0/K0 ; mit iH = Zinssatz der im Anwendungsfall heimischen Währung, iA = Zinssatz der ausländischen Währung, K0 = Kassakurs und F0 = Terminkurs.]

Da nach den der Formel zugrunde liegenden Bestimmungsgrößen der komputierte ("faire", ideale) Devisen-Futureskurs F0 in direkter funktionaler Abhängigkeit allein zum Kassakurs und zu den Geldmarksätzen steht, wird offenbar, dass die gehegten Erwartungen der Marktbeteiligten an die Entwicklung der künftigen Wechselkursparitäten als ein Faktor für die rechnerische Bestimmung seiner Höhe ganz ohne Belang bleibt. Die Relation ist vielmehr ausschließlich durch die Geldmarktsätze vergleichbarer Investitionen gedeckt ("covered interest parity"). Bevor veränderte Erwartungen am Markt hinsichtlich des künftigen Wechselkurses sich tatsächlich im Terminkurs manifestieren können, müssten also erst parallel damit sich entsprechende Anpassungen der in- und ausländischen Zinssätze vollziehen.

Bei näherer Betrachtung lässt die Gleichung für den fairen Preis eines Devisen-Futures, wie am IMM der Terminbörse CME Group in Chicago spezifiziert, erkennen, dass – ceteris paribus – der Abschlag (Deport, "discount") des Futureskurses F0 vom Kassakurs K0 umso größer wird, je weiter der maßgebliche Zins der dem Futures unterliegenden Auslandswährung iA den Zins für die Anlage von Dollarbeträgen i$ übersteigt und umgekehrt. Allgemein gilt: Ist aus Sicht der USA das auswärtige Zinsniveau höher als das Dollar-Zinsniveau, so notiert der Devisen-Futures mit einem Abschlag zum Kassakurs; ist das ausländische Zinsniveau hingegen niedriger als die entsprechenden landesüblichen Zinssätze im Dollarraum, so notiert der Devisen-Futures mit einem Aufschlag (Report, "premium") gegenüber dem Kassakurs jener Währung. Dieser Zusammenhang bleibt nicht nur für den betrachteten Devisen-Kassakurs, sondern auch für die gesamte Stufenfolge der Termintreppe im Devisenterminmarkt aufrecht.

Des Weiteren verdeutlicht das vorstehende Beispiel, dass der Differenzbetrag zwischen Kassakurs K0 und Devisen-Futureskurs F0 mit länger werdender Restlaufzeit in einem regelmäßigen Verhältnis ansteigt bzw. fällt. Zur Erklärung dieses Sachverhalts lässt sich Folgendes anführen: Deport und Report (allgemein auch als "Swapsatz" benannt) an den Devisenterminmärkten beruhen, wie wir wissen, maßgeblich auf Zinsdifferenzen zwischen den verschiedenen Währungsräumen. Sieht man sich die Terminstruktur eines bestimmten Devisen-Futuresmarktes (z.B. des Euro FX Futures der CME Group) bei Lichte an, so gewahrt man mit einem Blick, dass die prozentualen Kursdifferenzen zwischen den einzelnen Terminen ziemlich genau übereinstimmen mit den im Moment herrschenden Differenzen in den Zinssätzen der betreffenden Währungsgebiete bezüglich der verschiedenen Laufzeiten.

Der theoretisch richtige Preis eines Devisen-Futures ist sonach stets sein arbitrage-freier Preis. Sollte der Kurs eines Devisen-Futures tatsächlich einmal dem angerufenen Prinzipe zuwiderlaufen und merklich (nach auf- oder nach abwärts) vom als rechnerisch fair betrachteten Wert abweichen, ließen in einer konkreten Ungleichgewichtslage solcher Art "cash-and-carry"- bzw. "reverse cash-and-carry"-Arbitrageoperationen (die hierbei vielfach als "covered interest arbitrage" benannt werden), getragen von computergestützten Marktanalyseprogrammen und durchgeführt von einer ganzen Zahl von Devisenhändlern der kapitalkräftigsten Finanzinstitute, welche den Devisenmarkt gut zu beobachten verstehen, nicht lange auf sich warten. Derartige, meist unter Einsatz von beachtlichen Kapitalsummen in Gang gekommene Arbitrageprozesse würden in ihrem Laufe nicht zum Erliegen kommen, ehe sämtliche Arbitragegewinne restlos abgeschöpft werden konnten mit dem Schlusserfolg, dass die Kurse hernach wieder in einem ausgeglichenen Verhältnis stehen. Das aber heißt: Erst die von unermüdlichen Arbitragen ausgehenden Marktkräfte legen die Bestimmgründe für die auch in der Praxis sehr weitgehende Gültigkeit des oben angesprochenen Zinsparitätentheorems. Demgemäß ist ein "Gleichgewicht" ("fair value") in den Devisen-Futuresmärkten erst dann erreicht, wenn alle Arbitragemöglichkeiten sich ganz und gar verflüchtigt haben und auch keinerlei Aussicht mehr darauf besteht, in irgendeiner Weise weiterer Arbitragegewinne einzustreichen (Arbitrage-freier Zustand).

Fazit: Kern der Überlegungen zur Preisbildung von Devisen-Futures sind Verbund- und Wechselwirkungen, unverkennbare gegenseitige Interdependenzen als ein elementarer Erfahrungssachverhalt über Märkte, so wie sie sich an den internationalen Finanzmärkten der vielverschlungenen und vernestelten offenen Volkswirtschaften tagtäglich geltend machen. In- und ausländische Geldmarktzinssätze, Devisenkassa und -terminkurse wie auch Börsenkurse von Devisen-Futures stehen dabei aufgrund der internationalen Verflechtung der Marktkräfte durch das Wirken von Kausalverhältnissen permanent in einer nahen funktionalen Wechselbeziehung (Paritäten). Allein von außen betrachtet bieten die Zins- und Devisenmärkte uns dagegen das Bild eines organisch zusammenhängenden Ganzen.

Lesen Sie auf der folgenden Seite:

Aktienindex-Futures

 

 

 

Siehe auch:

 

Aufzählung

Was sind Futures?

Aufzählung

Wie entstehen Futures?

Aufzählung

Der Handel mit Futures

Aufzählung

Der Futureskurs

Aufzählung

Das Offene Interesse ("open interest") und der Umsatz ("volume")

Aufzählung

Glattstellung offener Positionen: Das Gegengeschäft

Aufzählung

Settlement: Die Erfüllung eines Futures-Kontrakts durch physische Lieferung oder "cash settlement"

Aufzählung

Die Mindestkursänderung ("tick", "minimum price fluctuation")

Aufzählung

Tägliches Kurs-Limit ("daily price limit") – "limit-up" bzw. "limit-down"

Aufzählung

Die Positions-Obergrenze ("position limit"), "accountability rules" und Reportpflicht ("reportable limit")

Aufzählung

Zur Beziehung zwischen Spotmarktpreis und Futureskurs und "cost of carry"

Aufzählung

Aktienindex-Futures

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Zins-Futures auf Geldmarktinstrumente

Aufzählung

Zins-Futures auf mittel- und langfristige Anleihen

 

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"caveat emptor"
Römische Kaufmannssprache für: "Achtung Käufer, keine Gewähr!"

 

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2010 Bert H. Deiters
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Stand: 19. Juli 2010. Alle Rechte vorbehalten.