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Futures auf Konsumgüter und "cost of carry"
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Soviel ist nach alledem
wohl klar: Die Dinge stellen sich an manchen Punkten anders als in dem
Bisherigen geschildert, wenn ein zu bepreisender Futures statt auf einem
Finanztitel auf einem
lagerfähigen Konsumtivgut
beruht. Bei Konsumtivgütern im hier verstandenen Sinne als der untergebene
Marktgegenstand eines Futures gewinnen außer den
Nettofinanzierungskosten regelmäßig
noch verschiedene andere Motive von Wesenheit ursächlichen Einfluss
auf die Bildung von Terminpreisen aus, woraus wiederum zu folgern ist,
dass ein in einigen Nuancen modifizierter Ansatz zur richtigen Erklärung
des Zusammenhangs zwischen Spotmarktpreisen und Terminpreisen (Futurskursen)
zum Zuge kommen muss. Darnach steht, wie einen Augenblick später noch
näher zu erläutern sein wird, der Preis eines Futures auf lagerfähige
Konsumgüter nach
der Regel in folgender gesetzmäßiger Beziehung zum Spotmarktpreis seines
Basisgutes (Underlying):
Futureskurs
= Spotmarktpreis + Nettofinanzierungskosten −
"convenience
yield".*
[* Um den Erklärungsgang
nicht unnötig zu komplizieren, sei der im Folgenden dargestellte förmliche
Zusammenhang zwischen den Preisen von periodisch erzeugten Konsumgütern,
wie etwa von Sojabohnen, Weizen, Baumwolle etc., vornehmlich ausgerichtet
auf eine Schicht von Terminen, die allesamt ein und demselben in Betracht
gezogenen Erntejahr ("marketing year", "Vermarktungsjahr") angehören.
Obzwar eine Lagerhaltung landwirtschaftlicher Erzeugnisse durch mehrere
Erntejahre in vielen Fällen faktisch möglich wäre, ist eine solche Handhabung
in Rücksicht auf Belastungen durch die damit zu schulternden nicht unerheblichen
Zinskosten und Lagerspesen oftmals untunlich. Außerdem ist eine prinzipielle
Eignung zur Aufbewahrung eines Gutes nicht gleichbedeutend damit, dass
dieses jedes Mal auch tatsächlich effektiv vorgehalten wird. Vielmehr
wird die Dringlichkeit ihres Einsatzes im Geschäftsprozess dafür den
Ausschlag geben. − Zur Preisbildung von Terminkontrakten auf nicht lagerfähige
Waren dagegen siehe die Seite: der
Futureskurs von Konsumgütern,
insbesondere die dies betreffende Anmerkung.]
Da, wie auf den
vorstehenden Seiten bereits
eingehend auseinandergesetzt, die "convenience yield" y den im Ganzen
in Geld ausgedrückten Vorteil des sofortigen wirklichen wirtschaftlichen
Verfügenkönnens über ein Gut bemisst − welcher zusammengenommen in Kontrast
steht zu den zahlungswirksamen Nettofinanzierungskosten C, die ihrerseits
in der Gesamtbilanz allein für die Bestandhaltung desselben bis zum
Erfüllungstermin des Futures anfallen −, erhalten wir sinngleich den
nachstehenden algebraischen Ausdruck:
F0
×
(1 + y)t
= K0
×
(1 + c)t .
Umgeformt erhält man:
F0 =
K0 ×
(1 + c)t
/ (1 + y)t
,
mit
F0: berechneter Futures-Preis, K0: Spotmarktpreis
einer Einheit* des einem Futures zugrunde liegenden Marktgegenstands
zum selben Zeitpunkt, c: "cost
of carry", y: "convenience yield", t : Zeit, angegeben in Jahren.
[* Hinweis: Futures-Preise
von Commodities ("commodity prices") richten sich an den Börsenplätzen
üblicherweise nicht auf den Wert des geschlossenen Gutsquantums als
unterliegende Sachgesamtheit eines
Kontrakts als solches, sondern
regelmäßig nur auf eine Bezugseinheit aus derselben.]
Demgemäß kann ein Futures-Preis von "commodities" bald höher, bald niedriger
oder – allenfalls beiläufig und flüchtig – bald auch dem zugehörigen
Spotmarktpreis in seiner Höhe gleichkommen. Übersteigt nun in einer
konkreten Marktsituation die "convenience yield" y, welche, wie wir
wissen, als solche den einer handgreiflichen Bestandhaltung des bezüglichen
Gutes innewohnenden Vorteilen entstammt, gemessen in ihrem Geldbetrage
die "cost of carry" C, sodass dem Halter eines entsprechend knappen
Konsumgutes aus dem physischen Besitz desselben per saldo ein geldwerter
Nutzen zuwächst, so wird der Futureskurs F0 nicht nur theoretisch,
sondern auch in Wirklichkeit an der Börse sich mit einem Abschlag gegenüber
dem Spotmarktpreis K0 feststellen (positive Basis, "umgekehrter
Markt"). Überflügeln dagegen die "cost of carry" C in ihrem Belaufe
den Geldwert der "convenience yield" y, sodass in summa ein Nachteil
aus einer möglichen Bestandhaltung des betreffenden Gutes sich einspielt,
wird der Futureskurs F0 mit einem Aufschlag gegenüber dem
Spotmarktpreis K0 angeschlagen werden (negative Basis, "normaler
Markt"); denn je weiter die Nettofinanzierungskosten C des Gutes,
die ja alternativ im Falle einer Aufbewahrung über ein duplizierendes
Geschäft während der Laufzeit t aufliefen, den in Geld vorgestellten
Vorteil des unmittelbaren und ungestörten Verfügenkönnens über jenes
Gut (y) wertmäßig übersteigen, desto mehr Gewicht wird ein Halter des
betreffenden Konsumgutes, der erst von einem bestimmten künftigen Zeitpunkt
an tatsächlich über jenes Gut zu verfügen gedenkt, der finanzielle Belastung
aus einer effektiven Bestandhaltung im Ganzen beimessen.
Der Leser beachte, dass im Unterschied zum "pricing" von Futures auf
Investitionsgüter ein fairer Preis von "commodity"-Futures sich nicht
mehr logisch zwingend aus beobachtbaren Marktvariablen, zu denen er
in ursächlicher Beziehung steht, herleiten lässt, was nicht am wenigsten
von der Verfügbarkeitsrendite y gilt; denn Außenstehenden gegenüber
entzieht sich der individuelle Nutzen einer effektiven Bestandhaltung
eines in Rede stehenden Gutes offenkundig der objektiv bzw. intersubjektiv
eindeutigen Quantifizierung. Futures auf lagerfähige Konsumgüter sind
daher zu jedem Zeitpunkt ihrer Laufzeit bestenfalls der Bemessung einer
durch die Nettofinanzierungskosten bestimmten fairen
oberen Grenze für den
Futureskurs F0 im Verhältnis zu ihrem Spotmarktpreis (bzw.
zum Terminpreis eines früheren Kontraktmonats) fähig. In ganz gleichem
Sinne ist es letztlich auch zu erklären, warum die Preisbildung in den
verschiedenen anzutreffenden Warenterminmärkten sich bisweilen augenfällig
voneinander zu unterscheiden liebt.
Anders als im weitesten Kreise der "financial
futures" existiert für Futures auf "commodities" üblicherweise kein
börsenseitig auf den Kalendertag fix bestimmtes Datum, an dem die kontraktlichen
Leistungspflichten effektiv zu erfüllen sind. Vielmehr ordnen die Terminbörsen
den verschiedenen Terminen
eines Kontrakt-Marktes im Vorhinein jeweils eine ganz bestimmte Lieferperiode
("delivery period") fest zu. Jede Lieferperiode ihrerseits schließt
stets einen präzise festgelegten Kalenderzeitraum ein, in dem die
Erfüllung der mit
dem Abschluss eines Futures-Kontrakts eingegangenen "unbedingten" Kauf-
bzw. Lieferverpflichtung der unterliegenden Waren den Börsenregeln gemäß
statthaben kann. In aller Regel deckt sich die Dauer der Lieferperiode
eines Terminkontrakts in etwa mit dem gesamten Liefermonat ("delivery
month"), der ihn auch namentlich bezeichnet. Im Verlauf desselben
kann eine Andienung praktisch an einem jeden Tag erfolgen. Es gehört
für gewöhnlich zu den Privilegien des Verkäufers eines Futures
(Short), den exakten
Zeitpunkt seiner beabsichtigten physischen Lieferung innerhalb der Lieferperiode
frei zu wählen ("delivery option"). Die offensichtliche Frage
lautet damit: Welche Zeitdauer ist für die Restlaufzeit eines Futures
auf "commodities" zweckmäßigerweise in Ansatz zu bringen, um seinen
angemessenen Preis in konsistenter Weise zu bestimmen? Ist nun der erste,
der letzte, oder gar ein anderer Liefertag hierfür maßgebend? − Bei
der Beantwortung dieser Frage ist auf die gegebene Marktsituation Bezug
zu nehmen: Besteht eine
"contango"-Situation,
so ist es vernünftig anzunehmen, dass der Verkäufer so rasch wie möglich
liefern wird*. Demnach ist im Zuge einer konsistenten Preisbestimmung
von Futures auf "commodities" zur richtigen Wahl der Restlaufzeit t
mit dem ersten möglichen Liefertag zu kalkulieren. Liegt dagegen im
fraglichen Warenterminmarkt eine "backwardation"-Situation vor, so ist
zum Zwecke einer folgerichtigen Bepreisung situationsgerecht der letztmögliche
Liefertag im Fälligkeitsmonat des Futures in Ansatz zu bringen.
[* Stichhaltig
begründen lässt sich dies mit dem erzielten Nutzenüberhang, der sich
aus den Zinserträgen aus den Verkaufserlösen einstellt.]
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"Carrying charges"
und Arten der Basis
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Die zahlenmäßige Differenz
zwischen Cashpreis eines Gutes im lokalen Spotmarkt und seinem Futureskurs
zu einem beliebigen Betrachtungszeitpunkt heißt (empirische, einfache)
Basis. In abkürzender förmlicher Schreibweise
ausgedrückt erhält man:
Basis = Cash-Kurs − Futureskurs.
Stellt man nun die
allgemeine Gleichung zur Bepreisung von Futures: Futureskurs = Cash-Kurs
+ "cost of carry" entsprechend um, so ist ersichtlich, dass die
Basis im Marktgleichgewicht vom Betrag her identisch ist mit den Nettofinanzierungskosten
"cost of carry". Die Basis besteht damit allein in der "cost of carry"-Basis
("carry-basis").
Die numerische Differenz
zwischen dem theoretisch korrekten Futureskurs im Marktgleichgewicht
("fair value") und dem in der Wirklichkeit beobachteten (empirischen)
Börsenkurs von Futures wird speziell als Wert-Basis ("value-basis")
bezeichnet. Die Wert-Basis gibt einen Maßstab für den Grad der theoretischen
Über- bzw. Unterbewertung eines Futures ab. In Gestalt einer Gleichung
dargestellt und wiederum gerechnet auf ein und denselben beliebigen
Betrachtungszeitpunkt erhalten wir:
Wert-Basis = "fair value" – festgestellter
Börsenterminkurs.*
[* In der Literatur
findet sich zudem die Definition der "carry"-Basis als theoretisch gerechtfertigte
Basis und die der "value"-Basis als Differenz zwischen Letzterer und
der empirisch vorliegenden Basis.]
Beide Ausprägungen
der Basis, die theoretische ebenso wie die einfache Basis, fixieren
sich selbständig nach eigenen Bestimmungsgründen und -größen. Sie weichen
damit ganz naturgemäß voneinander ab.
Es stellt sich nun
die Frage: Woher rührt eigentlich die Wertbasis? Was sind ihre letzten
Bestimmgründe? Worin findet sie ihren Maßstab? − Forscht man nach den
tieferen Ursachen, welche hinter der Wertbasis stehen, so sind diese
an sich nicht sonderlich schwer zu ergründen. Im Zusammenhang überblickt
entstammt die Wertbasis vornehmlich dem Ineinandergreifen einer Vielzahl
von recht heterogenen faktischen Einflussgrößen und Besonderheiten,
die allesamt typisch sind für ungleichgewichtige Märkte. Selbige treffen
auf den Märkten des realen Wirtschaftslebens in steter Folge beiläufig
von unterschiedlichem Grade und in verschiedenster Verbindung in Konkurrenz
aufeinander. Sieht man genauer zu, so handelt es sich bei den Triebkräften
der Wertbasis hauptsächlich um Umstände nicht quantifizierbarer (zumal
"psychischer") Art, speziell um höchst subjektive Motive, Neigungen
und Antriebe menschlicher Wirtschaftshandlungen, die sich teils unter
dem Eindruck von Strömungen an der Börse, teils kraft inneren Zwanges
herleiten von der persönlichen Interpretation von Tagesereignissen (wie
z. B. auf Hoffnungen oder
Befürchtungen gründende Hausse- oder Baisse-Stimmungen, etwa infolge
bahnbrechender Neuerungen, politischer Wirren, Kriegsgefahren u.
dgl.), und die in den dadurch hervorgerufenen Kurserwartungen
endlich ihren letzten Grund finden (Imponderabilien). Ferner sind für
die Existenz einer Wertbasis eine Reihe individueller finanzieller Momente
anzuführen, wie die Kaufkraft, Abgaben und Steuern, die Liquiditätslage
einzelner Marktbeteiligter, Zwangsliquidierungen zur Öffnung von Liquiditätsengpässen
("Notverkäufe"), die persönlichen Vermögensumstände Einzelner usw. usw.,
die in unablässiger Folge allesamt in einem gehörigen Maß zur Bestimmgröße
der Wertbasis zusammenfließen und so für ihre Höhe leitend werden. Alle
Teilursachen der Wertbasis sind ebenso befähigt, in ihrem Zusammenwirken
sich in einer Richtung zu verstärken als sich wechselseitig zu hemmen.
Besonders aber auf jenen Märkten, die ohnedies stürmischen Schwankungen
(hohen Volatilitäten) unterworfen
sind, kann die Wertbasis zuweilen einen ganz beträchtlichen Einfluss
auf die Bildung von Futureskursen üben, indem sie Kurse zum Vorschein
bringt, die mitunter außer allem Verhältnis stehen zu jenen, die nach
der allgemeinen Preisformel zu gewärtigen wären.
Eine vernünftige Abschätzung
des Umfangs der Wertbasis von Futures auf Konsumgüter wirft sichtbarerweise
kaum lösbare Schwierigkeiten auf, weil die Differenz zwischen beobachtetem
Futureskurs und reiner "carry"-Basis aus ganz verschiedenen Quellen
stammen kann, die sich nicht jedes Mal zweifelsfrei zurückverfolgen
und ergründen lässt. An ihr kann nämlich ebenso gut eine "convenience-yield"
als auch eine Wertbasis ihren maßgebenden Anteil nehmen. Bei Futures
auf Investitionsgüter hingegen muss die "convenience yield" stets gleich
null sein, sodass eine allenfalls vorgefundene Kursdifferenz zum rechnerisch
fairen Futureskurs ("full-carry"-Preis) vollständig auf Rechnung der
Wertbasis geht.
Im Lichte des Vorstehenden
ist es offenbar, dass alle bisher namhaft gemachten Modellüberlegungen
zur Bepreisung von Futures (die Annahme des exakt theoretischen Kalküls
und Verhaltens des Marktpublikums mit einbeschlossen) auf einer Vielzahl
hochgradig idealisierter Umweltbedingungen und Annahmen beruhen, die
oft nicht nur der allgemeinen Erfahrung zuwiderlaufen, sondern den konkreten
Gegebenheiten auf den real anzutreffenden Finanz- respektive Gütermärkten
mitunter sogar diametral gegenüberstehen. Sämtliche der dahinterliegenden
modellmäßigen Bedingungen bilden unter den gesetzten Verhältnissen gleichsam
das Fundament, worauf die idealtypische Vorstellung sog. "vollkommener
Märkte" sich stützt. Die in der Wirklichkeit vorfindlichen Märkte
indes sind nicht bedingungslos vollkommen, sondern friktionell:
Die Wirklichkeit kennt Marktunvollkommenheiten verschiedenartigster
Prägung. So haben etwa auch in der modernen Börsenwelt direkte und indirekte
Transaktionskosten,
wie Makler- oder Clearinggebühren u.
dgl., oder auch
Geld-Brief-Spannen
von ganz unterschiedlicher Breite ihr unbestreitbares Dasein. Zudem
sind bei fast allen Erscheinungsformen von Börsentermingeschäften als
Folge von Kreditrisiken zwingend
Margin-Erfordernisse
zu erfüllen. Hinzu kommt, dass zeitnahe Informationen, insbesondere
sogenannte "real-time"-Kurse sowie brandaktuelle Wirtschaftsnachrichten*,
i. d. R. nicht allseits kostenlos
verfügbar sind. Des Weiteren bestehen vielfach Einschränkungen bei der
Durchführung von Leerverkäufen
("short sales"). Überdies unterliegen die Finanzen der Marktbeteiligten,
wie jedermann weiß, individuell verschieden hohen Steuerbemessungsgrundlagen
bzw. Steuersätzen, kraft welcher jeder in unterschiedlichem Ausmaß von
der Steuer getroffen wird, und zu guter Letzt wird der Sollzinssatz
für Kreditaufnahmen im praktischen Wirtschaftsleben nicht auf gleicher
Höhe, sondern durchweg über der für den Habenzinssatz für die Kapitalveranlagung
angeschlagen belegen sein.
[* Kurse in Echtzeit
wie auch aktuelle Wirtschaftsnachrichten ("real-time news feed")
werden entgeltlich von sog.
Datenvendor ("data
vendor", Kurs- und Marktdatenanbieter) bereitgestellt.]
Neben den eben bereits
benannten Marktunvollkommenheiten nehmen außerdem Einfluss auf das Modell
zur Berechnung des "fair value" eines Futures der jeweilige Stand des
persönlichen finanziellen Umfeldes des Reflektanten und seine darauf
aufbauenden Handlungsmöglichkeiten, also allesamt Verhältnisse, welche
von Person zu Person auf das stärkste zu variieren pflegen. Kurzum,
in Anbetracht des Zusammenwirkens zahlloser heterogener Partikularursachen
in einem Umfeld tatsächlich bestehender Marktunvollkommenheiten kann
man schlichtweg nicht erwarten, dass ein beobachteter (empirischer)
Futureskurs sich in jedem Augenblick mit einwandfreier Präzision durch
die Bestimmtheit einer mathematischen Formel beschreiben lässt. Umgekehrt
freilich ist jeder modellmäßig ausgerechnete Preis eines Terminkontrakts
mehr als ein Gravitationspunkt denn als ein Fixpunkt zu begreifen. Resümierend
lässt sich feststellen:
Das Ineinandergreifen
einer ganzen Fülle auf den Märkten sich begegnender und sich dabei oft
bunt durchkreuzender Einflussgrößen, die weder abschließend zählbar
noch immerzu messbar sind, führt letztlich dazu, dass der im wirklichen
Geschehen beobachtete Börsenpreis eines Futures in hoher Regelmäßigkeit
von dem theoretischen Grenzfall eines eindeutig berechenbaren, finanzmathematisch
fundierten "Gleichgewichts-Futureskurses" ("fair value") abweicht,
wobei offen bleibt, wie verlässlich oder fair ein börslich festgestellter
Futureskurs nun tatsächlich ist. Gleichwohl kann davon ausgegangen werden,
dass ein Futureskurs in einem rege gehandelten, liquiden Markt im Normalfall
der Praxis sich innerhalb eines mehr oder minder engen Unschärfebereichs
um einen fundierten modellgestützten "full-carry"-Futureskurs bewegen
("oszillieren"; "gravitieren") wird, da andernfalls – trotz faktisch
bestehender Marktunvollkommenheiten – vermöge der nun offenstehenden
Gewinnaussichten sofort lehrbuchgängige, risikolose Arbitragemöglichkeiten
zur Entfaltung kämen; denn allfällige durch Marktunvollkommenheiten
geschaffene Freiräume betreten Arbitrageurhändler, die im Verfolg ihres
Erwerbsstrebens davon schnelle Notiz zu nehmen pflegen, mit größter
Bereitwilligkeit, um den durch Ausscheren aus der Bandbreite in Aussicht
gestellten Extragewinn ("abnormal returns", "Zusatzgewinne")
restlos abzuschöpfen. Derlei geballte Arbitrageaktivitäten finden ihre
praktische Schlusswirkung darin, dass sie Fehlbewertung, sobald sie
in Erscheinung treten, jedes Mal stehenden Fußes nivellieren – wonach
sämtliche Arbitragen augenblicklich wieder zum Stillstand kommen.
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Devisen-Futures
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