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Futures auf Konsumgüter und "cost of carry"
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Nach alledem ist soviel
wohl gewiss: Die Sache gestaltet sich um einiges beschwerlicher als
im Bisherigen geschildert, falls ein zu bepreisender Futures statt auf
einem Finanztitel auf einem
lagerfähigen Konsumtivgut
beruht. Überhaupt gewinnen im Falle von Konsumtivgütern im hier verstandenen
Sinne als der Futures untergebene Marktgegenstand (Underlying) außer
den Nettofinanzierungskosten
regelmäßig noch verschiedene andere Motive von Wesenheit ursächlichen
Einfluss auf die Bildung von Terminpreisen, woraus wiederum zu folgern
ist, dass für Futures dieser Kategorie ein zumindest in einigen Nuancen
modifizierter Ansatz zur richtigen Erklärung des Zusammenhangs zwischen
Spotmarktpreisen und Terminpreisen (Futurskursen)
zum Zuge kommen muss. Darnach steht, wie einen Augenblick später noch
mehr ins Einzelne zu erläutern sein wird, der Preis eines Futures auf
lagerfähige Konsumgüter
nach der Regel in folgender gesetzmäßiger Beziehung zum Spotmarktpreis
seines Basisgutes:
Futureskurs
= Spotmarktpreis + Nettofinanzierungskosten −
"convenience
yield".*
[* Um den Erklärungsgang
nicht unnötig zu komplizieren, sei der im Folgenden dargestellte förmliche
Zusammenhang zwischen den Preisen von periodisch erzeugten Konsumgütern,
wie etwa von Sojabohnen, Weizen, Baumwolle etc., vornehmlich ausgerichtet
auf eine Schicht von Terminen, die allesamt ein und demselben in Betracht
gezogenen Erntejahr ("marketing year", "Vermarktungsjahr") angehören.
Obzwar eine Ablagerung landwirtschaftlicher Erzeugnisse durch mehrere
Erntejahre in vielen Alltagsfällen faktisch möglich wäre, ist eine solche
Handhabung in Rücksicht auf Belastungen durch die damit zu schulternden
nicht unerheblichen Zinskosten und Lagerspesen oftmals untunlich. Außerdem
ist eine prinzipielle Eignung zur Aufbewahrung eines Gutes nicht gleichbedeutend
damit, dass dieses jedes Mal auch in Wirklichkeit effektiv vorgehalten
wird. Vielmehr wird die Dringlichkeit ihres Einsatzes im Geschäftsprozess
dafür den Ausschlag geben. − Zur Preisbildung von Terminkontrakten auf
nicht lagerfähige Waren dagegen siehe die Seite: der
Futureskurs von Konsumgütern,
insbesondere die dies betreffende Anmerkung.]
Da, wie auf der
vorstehenden Seite auseinandergesetzt,
die "convenience yield" y den im Ganzen in Geld ausgedrückten Vorteil
des sofortigen wirklichen wirtschaftlichen Verfügenkönnens über ein
Gut bemisst − welcher zusammengenommen in Kontrast steht zu den zahlungswirksamen
Nettofinanzierungskosten C, die, wie wir wissen, allein die Bestandhaltung
desselben bis zum Erfüllungstermin des Futures auferlegen −, erhalten
wir sinngleich den nachstehenden algebraischen Ausdruck:
F0
×
(1 + y)t
= K0
×
(1 + c)t .
Umgeformt erhält man:
F0 =
K0 ×
(1 + c)t
/ (1 + y)t
,
mit
F0: berechneter Futures-Preis, K0: Spotmarktpreis
einer Einheit* des einem Futures zugrunde liegenden Marktgegenstands
zum selben Zeitpunkt, c: "cost
of carry", y: "convenience yield", t : Zeit, angegeben in Jahren.
[* Hinweis: Futures-Preise
von Commodities ("commodity prices") richten sich an den Börsenplätzen
üblicherweise nicht auf den Wert des geschlossenen Gutsquantums als
unterliegende Sachgesamtheit eines
Kontrakts als solches, sondern
regelmäßig nur auf eine Bezugseinheit aus derselben.]
Demgemäß kann ein Futures-Preis von "commodities" bald höher, bald niedriger
oder – allenfalls beiläufig und flüchtig – bald auch seinem zugehörigen
Spotmarktpreis in der Höhe gleichkommen. Sobald nun in einer konkreten
Marktsituation die "convenience yield" y, welche, wie wir wissen, als
solche immer den einer handgreiflichen Bestandhaltung des bezüglichen
Gutes innewohnenden Vorteilen entstammt, gemessen in ihrem Geldbetrag
die "cost of carry" C übersteigt, sodass einer gehäuften Zahl von Haltern
des betreffenden gegenwärtig knappen Konsumgutes aus dem physischen
Besitz desselben per saldo ein geldwerter Nutzen zuwächst, wird der
Futureskurs F0 nicht nur theoretisch, sondern auch in Wirklichkeit
an der Börse sich mit einem Abschlag gegenüber dem Spotmarktpreis K0
feststellen (positive Basis, "umgekehrter Markt"). Überflügeln
dagegen die "cost of carry" C in ihrem Belaufe den Geldwert der "convenience
yield" y, sodass in summa ein Nachteil aus einer möglichen Bestandhaltung
des betreffenden Gutes sich einspielt, wird der Futureskurs F0
mit einem Aufschlag gegenüber dem Spotmarktpreis K0 angeschlagen
werden (negative Basis, "normaler Markt"); denn je weiter die
Nettofinanzierungskosten C des Gutes, die ja alternativ im Falle einer
Aufbewahrung über ein duplizierendes Geschäft während der Laufzeit t
aufliefen, den in Geld vorgestellten Vorteil des unmittelbaren und ungestörten
Verfügenkönnens über jenes Gut (y) wertmäßig übersteigen, desto mehr
Gewicht wird ein Halter des betreffenden Konsumgutes, der erst von einem
bestimmten künftigen Zeitpunkt an wirklich über jenes Gut zu verfügen
gedenkt, der finanzielle Belastung aus einer effektiven Bestandhaltung
im Ganzen beimessen.
Der Leser beachte wohl, dass im Unterschied vom "pricing" von Futures
auf Investitionsgüter ein fairer Preis von "commodity"-Futures sich
nicht mehr logisch zwingend aus beobachtbaren Marktvariablen, zu denen
er in ursächlicher Beziehung steht, herleiten lässt, was nicht am wenigsten
von der Verfügbarkeitsrendite y herrührt, der dieser Umstand zum guten
Teil zu danken ist; denn Außenstehenden gegenüber entzieht sich der
in der Verfügbarkeitsrendite zum Ausdruck kommende individuelle Nutzen
einer effektiven Bestandhaltung eines in Rede stehenden Gutes ganz offenkundig
der objektiv bzw. intersubjektiv eindeutigen Quantifizierung. Futures
auf lagerfähige Konsumgüter sind infolge davon zu jedem Zeitpunkt ihrer
Laufzeit bestenfalls der Bemessung einer durch die Nettofinanzierungskosten
bestimmten fairen oberen
Grenze für den Futureskurs F0 im Verhältnis zu ihrem Spotmarktpreis
(bzw. zum Terminpreis eines früheren Kontraktmonats) fähig. In ganz
gleichem Sinne ist es letztlich auch zu erklären, warum die Preisbildung
in den verschiedenartigen Warenterminmärkten sich bisweilen augenfällig
voneinander zu unterscheiden liebt.
Anders als im weitesten Kreise der "financial
futures" existiert für Futures auf "commodities" üblicherweise kein
börsenseitig auf den Kalendertag fix bestimmtes Datum, an dem die kontraktlichen
Leistungspflichten effektiv zu erfüllen sind. Vielmehr ordnen die Terminbörsen
den verschiedenen Terminen
eines Kontrakt-Marktes im Vorhinein jeweils eine ganz bestimmte Lieferperiode
("delivery period") fest zu. Jede Lieferperiode ihrerseits schließt
einen präzise festgelegten Kalenderzeitraum ein, in dem die
Erfüllung der mit
dem Abschluss eines Futures-Kontrakts eingegangenen "unbedingten" Kauf-
bzw. Lieferverpflichtung der unterliegenden Waren den Börsenregeln gemäß
statthaben kann. In aller Regel deckt sich die Dauer der Lieferperiode
eines Terminkontrakts in etwa mit dem gesamten Liefermonat ("delivery
month"), der ihm zugeteilt wurde und ihn auch namentlich bezeichnet.
Im Verlauf desselben kann eine Andienung praktisch an jedem beliebigen
Tag erfolgen. Es gehört gewöhnlich zu den Privilegien des Verkäufers
eines Futures (Short),
den exakten Zeitpunkt für seine beabsichtigte physische Belieferung
innerhalb der Lieferperiode frei zu wählen ("delivery option").
Die offensichtliche Frage lautet damit: Welche Zeitdauer ist zur Bestimmung
eines angemessenen Preises für die Restlaufzeit eines Futures auf "commodities"
zweckmäßigerweise in Ansatz zu bringen? Ist nun der erste, der letzte,
oder gar ein anderer Liefertag hierfür maßgebend? − Bei der Beantwortung
dieser Frage ist auf die gegebene Marktsituation Bezug zu nehmen: Besteht
eine "contango"-Situation,
so ist es vernünftig anzunehmen, dass der Verkäufer so rasch wie möglich
liefern wird*. Demnach ist im Zuge einer konsistenten Preisbestimmung
von Futures auf "commodities" zur richtigen Wahl der Restlaufzeit t
mit dem ersten möglichen Liefertag zu kalkulieren. Liegt dagegen im
fraglichen Warenterminmarkt eine "backwardation"-Situation vor, so ist
zum Zwecke einer der Situation getreuen Bepreisung der letztmögliche
Liefertag im Fälligkeitsmonat des Futures in Anschlag zu bringen.
[* Seine stichhaltige
Begründung findet das Gesagte in dem erzielten Nutzenüberhang, der sich
durch Zinserträge aus den Verkaufserlösen einstellt.]
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"Carrying charges"
und Arten der Basis
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Die zahlenmäßige Differenz
zwischen Barpreis eines Gutes im lokalen Spotmarkt und seinem Futureskurs
eines beliebigen Betrachtungszeitpunktes heißt (empirische, einfache)
Basis. In abkürzender förmlicher Schreibweise
ausgedrückt erhält man:
Basis = Cash-Kurs − Futureskurs.
Stellt man nun die
allgemeine Gleichung zur Bepreisung von Futures: Futureskurs = Cash-Kurs
+ "cost of carry" entsprechend um, so ist leicht ersichtlich, dass
die Basis im Marktgleichgewicht vom Betrag her identisch ist mit den
Nettofinanzierungskosten "cost of carry". Die Basis besteht somit allein
in der "cost of carry"-Basis ("carry-basis").
Die numerische Differenz
zwischen dem theoretisch korrekten Futureskurs im Marktgleichgewicht
("fair value") und dem in der Wirklichkeit beobachteten (empirischen)
Börsenkurs von Futures wird speziell auch als Wert-Basis
("value-basis") bezeichnet. Die Wert-Basis
gibt einen Maßstab für den Grad der theoretischen Über- bzw. Unterbewertung
eines Futures ab. In Gestalt einer Gleichung dargestellt und wiederum
gerechnet auf ein und denselben beliebigen Betrachtungszeitpunkt erhalten
wir:
Wert-Basis = "fair value" – festgestellter
Börsenterminkurs.*
[* In der Literatur
findet sich zudem die Definition der "carry"-Basis als theoretisch gerechtfertigte
Basis und die der "value"-Basis als Differenz zwischen Letzterer und
der empirisch vorliegenden Basis.]
Beide Ausprägungen
der Basis, die theoretische ebenso wie die einfache Basis, fixieren
sich selbständig nach eigenen Bestimmungsgründen und -größen. Sie weichen
damit ganz naturgemäß voneinander ab.
Es stellen sich nun
die folgenden Fragen: Woher rührt eigentlich die Wertbasis? Wo liegen
ihre letzten Bestimmgründe? Und worin findet sie ihren Maßstab? − Forscht
man nach den tieferen Ursachen, welche hinter der Wertbasis stehen,
so sind diese an sich nicht sonderlich schwer zu ergründen. Im Zusammenhang
überblickt entstammt die Wertbasis vornehmlich dem Ineinandergreifen
einer Vielzahl von recht heterogenen faktischen Einflussgrößen und ihren
Besonderheiten, die allesamt typisch sind für ungleichgewichtige Märkte.
Selbige treffen auf den Märkten des realen Wirtschaftslebens in steter
Folge beiläufig in veränderlichem Grade und in verschiedenster Mischung
in Konkurrenz zusammen. Sieht man genauer zu, so handelt es sich bei
den Triebkräften der Wertbasis hauptsächlich um Umstände nicht quantifizierbarer
(zumal "psychischer") Art, speziell um höchst subjektive Motive, Neigungen
und Antriebe menschlicher Wirtschaftshandlungen, die sich teils unter
dem Eindruck von Strömungen, vor allem an der Börse, teils kraft inneren
Zwanges herleiten von der persönlichen Interpretation von Tagesereignissen
(wie z.B. auf Hoffnungen oder
Befürchtungen gründende Hausse- oder Baisse-Stimmungen, etwa infolge
bahnbrechender Neuerungen, politischer Wirren, Kriegsgefahren u.dgl.),
und die in den dadurch hervorgerufenen Kurserwartungen endlich ihren
letzten Grund finden (Imponderabilien). Ferner sind für die Existenz
einer Wertbasis eine Reihe individueller, bei den einzelnen Wirtschaften
obwaltender finanzieller Momente anzuführen, wie beispielsweise die
Kaufkraft, Abgaben und Steuern, die Liquiditätslage Einzelner, Zwangsliquidierungen
zur Öffnung von momentanen Liquiditätsengpässen ("Notverkäufe"), die
persönlichen Vermögensumstände usw. usw., die in unablässiger Folge
allesamt in einem gehörigen Maß zum Bestimmgrund der Wertbasis zusammenfließen
und so für ihre Höhe leitend werden. Die Partikularursachen der Wertbasis
sind sämtlich befähigt, in ihrem Zusammenwirken sich in einer Richtung
ebenso zu verstärken als sich wechselseitig zu hemmen. Besonders aber
auf jenen Märkten, die ohnedies stürmischen Schwankungen (hohen
Volatilitäten) unterworfen
sind, kann die Wertbasis zuweilen einen ganz beträchtlichen Einfluss
auf die Bildung von Futureskursen üben, indem sie Kurse zum Vorschein
bringt, die mitunter außer allem Verhältnis stehen zu jenen, die nach
der allgemeinen Preisformel zu gewärtigen wären.
Eine vernünftige Abschätzung
des Umfangs der Wertbasis von Futures auf Konsumgüter wirft sichtbarerweise
kaum lösbare Schwierigkeiten auf. Denn offenbar kann die Differenz zwischen
beobachtetem Futureskurs und reiner "carry"-Basis aus ganz verschiedenen
Quellen stammen, die sich nicht jedes Mal zweifelsfrei zurückverfolgen
und ergründen lässt. An ihr kann nämlich ebenso gut eine "convenience-yield"
als auch eine Wertbasis ihren maßgebenden Anteil nehmen. Bei Futures
auf Investitionsgüter hingegen muss die "convenience yield" stets gleich
null sein, sodass eine allenfalls vorgefundene Kursdifferenz zum rechnerisch
fairen Futureskurs ("full-carry"-Preis) vollständig auf Rechnung der
Wertbasis geht.
Im Lichte des Vorstehenden
ist es offenbar, dass die in dem Bisherigen namhaft gemachten Modellüberlegungen
zur Bepreisung von Futures (die Annahme des exakt theoretischen Kalküls
von Seite des Marktpublikums mit einbeschlossen) auf einer Vielheit
von Präsumtionen und hochgradig idealisierten Vorbedingungen beruhen,
die nicht nur unzählige Male der lebendigen Erfahrung zuwiderlaufen,
sondern den konkreten Gegebenheiten auf den real anzutreffenden Finanz-
respektive Gütermärkten mitunter sogar diametral gegenüberstehen. Sämtliche
der davon hergenommenen Aussagen bilden unter den gesetzten Prämissen
gleichsam das Fundament, worauf die idealtypische Vorstellung sogenannter
"vollkommener
Märkte" sich stützt. Die in der Wirklichkeit vorfindlichen Märkte
indes sind nicht bedingungslos vollkommen, sondern friktionell:
Die um vieles verwickeltere empirische Wirklichkeit kennt Marktunvollkommenheiten
verschiedenartigster Prägung. So führen in der Börsenwelt von jeher
direkte als auch indirekte
Transaktionskosten,
wie etwa Makler- oder Clearinggebühren u.dgl.,
nebst Geld- zu Brief-Spannen
von ganz unterschiedlicher Breite ihr unbestreitbares Dasein. Zudem
sind bei fast allen Erscheinungsformen von Börsentermingeschäften als
Folge von Kreditrisiken mit deren Einleitung die unumgänglichen
Margin-Erfordernisse
zu erfüllen. Hinzu kommt, dass zeitnahe Informationen, insbesondere
sogenannte "real-time"-Kurse sowie brandaktuelle Wirtschaftsnachrichten*
("real-time news feed"), i.
d. R. nicht allseits kostenlos zur Verfügung stehen. Des Weiteren
bestehen vielfach Einschränkungen bei der Durchführung von
Leerverkäufen ("short
sales"). Überdies unterliegen die Finanzen der Marktbeteiligten,
wie jedermann weiß, in ungleichen Vermögensverhältnissen individuell
verschieden hohen Steuerbemessungsgrundlagen bzw. Steuersätzen, kraft
welcher jeder Bezieher eines Einkommens in unterschiedlichem Ausmaß
von der Steuer getroffen wird, und zu guter Letzt wird der Sollzinssatz
für Kreditaufnahmen im praktischen Wirtschaftsleben nicht auf gleichem
Fuße, sondern durchweg höher als der Habenzinssatz für Kapitalveranlagungen
anschlagen.
[* Kurse in Echtzeit
wie auch aktuelle Wirtschaftsnachrichten ("real-time news feed")
werden entgeltlich von sog.
Datenvendor ("data
vendor", Kurs- und Marktdatenanbieter) bereitgestellt.]
Neben den eben benannten
Marktunvollkommenheiten nehmen außerdem endlich noch Einfluss auf das
Modell zur Berechnung des "fair value" eines Futures mancherlei Nebenumstände
bei den preisbildenden Faktoren, wie z.B.
der Stand und die Gegebenheiten des finanziellen Umfeldes jedes einzelnen
Reflektanten und ihre darauf aufbauenden Handlungsmöglichkeiten, also
allesamt Verhältnisse, welche, wie man weiß, von Person zu Person auf
das stärkste zu variieren pflegen. Kurzum, in Anbetracht des Zusammenwirkens
zahlloser heterogener Partikularursachen in einem Raum reell bestehender
Marktunvollkommenheiten kann man schlichtweg nicht erwarten, dass ein
beobachteter (empirischer) Futureskurs in jedem Augenblick seiner Feststellung
sich mit einwandfreier Präzision durch die Bestimmtheit einer mathematischen
Formel beschreiben lässt. Umgekehrt freilich ist jede modellmäßig ausgerechnete
Preisziffer eines Terminkontrakts mehr als ein Gravitationspunkt für
seinen im Marktverkehr ausgehandelten Kurs denn als ein Fixpunkt für
dessen wirklichen Wert zu begreifen. Resümierend lässt sich folgendes
zusammenhalten:
Das Ineinandergreifen
einer ganzen Fülle auf den Märkten sich begegnender und sich dabei oft
kunterbunt durchkreuzender Einflussgrößen, die für sich weder abschließend
zählbar noch immerzu messbar sind, führt letztlich dazu, dass der im
wirklichen Geschehen beobachtete Börsenpreis eines Futures in hoher
Regelmäßigkeit von dem theoretischen Grenzfall eines eindeutig berechenbaren,
finanzmathematisch fundierten "Gleichgewichts-Futureskurses" ("fair
value") abweicht, wobei offen bleibt, wie verlässlich oder fair
ein börslich festgestellter Futureskurs nun tatsächlich ist. Eine exakten
theoretischen Anforderungen genügende Erklärung des wirklichen Terminkontraktpreises
liefert das hier vorgetragene Modell somit allenfalls auf einer Vorstufe
in den allgemeinsten Umrissen. Gleichwohl kann davon ausgegangen werden,
dass ein Futureskurs in einem rege gehandelten, liquiden Markt im Normalfall
der Praxis sich innerhalb eines mehr oder minder engen Unschärfebereichs
um einen fundierten modellgestützten "full-carry"-Futureskurs bewegen
("oszillieren"; "gravitieren") wird, da andernfalls – trotz faktisch
bestehender Marktunvollkommenheiten – vermöge der nun offenstehenden
Gewinnaussichten sofort lehrbuchgängige, risikolose Arbitragemöglichkeiten
zur Entfaltung kämen; denn allfällige durch Marktunvollkommenheiten
geschaffene Freiräume betreten kapitalmächtige Arbitrageurhändler, die,
wie man weiß, im Verfolg ihres Erwerbsstrebens davon schnelle Notiz
zu nehmen pflegen, mit größter Bereitwilligkeit, um den durch Ausscheren
aus der Bandbreite in Aussicht gestellten Extragewinn ("abnormal
returns", "Zusatzgewinne") restlos abzuschöpfen. Derlei geballte
Arbitrageaktivitäten finden ihre praktische Schlusswirkung darin, dass
sie Fehlbewertung, sooft sie in Erscheinung treten, jedes Mal stehenden
Fußes nivellieren – wonach sämtliche Arbitragen augenblicklich wieder
zum Stillstand kommen.
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