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Der allgemeine "cost of carry"-Ansatz zur Preisbildung von Terminkontrakten

Bilden wir nun die aus den Kernüberlegungen der vorstehenden Seite gewonnenen Einsichten in Form einer Bestimmungsgleichung ab, so gelangen wir formallogisch zum allgemeinen "cost of carry"-Ansatz der Bepreisung von Terminkontrakten ("cost of carry relation"). Eine bequeme und geläufige, vornehmlich auf die Berechnung eines theoretisch richtigen ("Gleichgewichts"-) Futureskurses ("equilibrium price", "fair value") von Investments und Investitionsgütern geprägte Gleichung dazu lautet:

Futureskurs = Cash-Kurs + Finanzierungskosten – Finanzerträge.

Da nun die in Ansatz zu bringenden "cost of carry" ("Haltekosten") eines gegebenen Kalkulationszeitpunktes definitionsgemäß dem Differenzbetrag zwischen den auszahlungszahlungswirksamen antizipierten Finanzierungskosten und den zu erwartenden geldwerten Erträgen eines Effektivpostens, welche forthin für sein Halten bis zum Laufzeitende eines darauf basierenden Terminkontraktes auflaufen (= Nettofinanzierungskosten; "carry spread"), in summa gleichzusetzen sind, erhält man für den (wiederum auf eine Einheit des "underlying" bezogenen) "full-carry"-Futures-Preis demgemäß den abkürzenden Ausdruck:

Futureskurs = Cash-Kurs + "cost of carry".

Spiegeln nun die Marktverhältnisse die eben hergeleitete formelle Schlüssigkeit in ihrer Kernaussage unverfälscht wider, so setzt sich damit auch die Differenz zwischen Cash-Kurs und Futureskurs (= Basis) betragsmäßig den Haltekosten gleich. Man beachte, dass in realen Märkten die (antizipierten) "cost of carry" in ihrem Belauf dabei keineswegs blindlings als sicher vorausgesetzt werden dürfen; denn betriebswirtschaftliche Kosten- und Ertragsgrößen pflegen bekanntlich ebenso wie Spotmarkt- bzw. Kassapreise als auch Zinssätze von verschiedener Fristigkeit im Zeitablauf mehr oder minder starken Schwankungen zu unterliegen. Gerade für Welthandelswaren ("commodities") kann es mitunter äußerst schwierig sein, aufgrund der Vielzahl an zum Teil versteckten Kostenelementen die richtige Höhe der "cost of carry" zu ermitteln.

Eine logisch zwingende Folge aus den vorangehenden Überlegungen ist es nun, dass je kürzer (länger) die Restlaufzeit eines Futures wird und je tiefer (höher) der maßgebliche Zinssatz für die sichere Geldanlage sich stellt, desto niedriger (höher) werden – bei sonst unveränderten Kosten und Erträgen, und dabei weitestgehend unabhängig vom derzeit herrschenden Kursniveau – die Nettofinanzierungskosten eines Gutes ("cost of carry") anzuschlagen sein. Je näher (weiter) also der vorgesehene Erfüllungstermin in der Zukunft liegt, desto geringer (höher) ist der Auf- bzw. Abschlag eines Futureskurses von Investitionsobjekten zum jeweiligen Kassamarktpreis. Dieser elementare markttechnische Zusammenhang zwischen Restlaufzeit, Sicherheitszinssatz und Nettofinanzierungskosten bleibt sinngemäß aufrecht auch in Bezug auf den Umfang der Basis als Differenz von Cash-Kurs und Futureskurs. Die Basis wird bei marktgerechter Bewertung in einem "full carry market" somit maßgeblich durch die Nettofinanzierungskosten bestimmt.

 

 

Durch die mit abnehmender Restlaufzeit eines Futures sinkenden Finanzierungskosten und sinkenden Erträge aus einem physisch gehaltenen Marktgegenstand (Effektivposition) sind nebstdem die Bestimmungsgründe für die bis zum Erreichen der Fälligkeit gegen null konvergierende (Liefer-) Basis eines Terminkontrakts gelegt ("delivery-date-convergence", Basiseffekt, Konvergenzeigenschaft). Im Fälligkeitszeitpunkt eines Futures sind beide Positionen: der Direktkauf im Spotmarkt und der alternative "Terminkauf" (Long-Futures), aus finanzwirtschaftlicher Sicht äquivalent, Cash-Kurs und Futureskurs stimmen damit überein.*

[* Eine völlige Identität der Preise zum Erfüllungszeitpunkt muss sich nicht notwendig in jedem konkreten Falle behaupten. Infolge gegebener Lieferoptionen ("delivery options") mannigfacher Art können zum Erfüllungszeitpunkt sich durchaus geringfügige Preisunterschiede einspielen. Genau genommen kann man hierbei praktisch nur von einer starken Tendenz zur Wertgleichheit reden. Unterscheiden sich zum Fälligkeitszeitpunkt indessen Cash-Preis und Futureskurs in ihrer Höhe voneinander, die über das hierbei normale Maß sichtlich hinausgeht, so werden augenblicklich Arbitrageure auf den Plan treten mit der Absicht, die daraus erwachsenden und als gewinnversprechend klar erkannten Transaktionen im Markt erfolgreich umzusetzen, solange bis aufgrund wirkender Marktkräfte die Kurse sich wieder auf ein ökonomisch sinnvolles Niveau eingependelt haben. Erst nachdem sämtliche Arbitragegewinne bis zur Neige abgeschöpft werden konnten, vermag ein arbitragefreies Gleichgewicht letztlich wieder Platz zu greifen.]

Die Haltekosten "cost of carry" C fassen alle oben benannten Finanzierungskosten (Zins- und Lagerhaltungskosten, Versicherungs- und Transportkosten etc.) und Erträge ("asset income": Dividenden-, Zins-, Leasingeinnahmen etc.), jeweils ausgedrückt in absoluten Größen, saldiert in einem Geldbetrag zusammen. Die "cost of carry" c als Kostensatz genommen, also nunmehr ausgedrückt als Parameter: eine in Prozenten vom Marktwert des Underlying genommene und aufs Jahr berechnete Größe (% p. a.), setzten sich demgemäß im Einzelnen aus den folgenden Komponenten zusammen:

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dem Satz für Zinskosten i (d. i. der Finanzierungskostensatz einer Kreditfinanzierung des fraglichen Gutes bzw. im Falle einer Eigenfinanzierung dem Ertragssatz für entgangene Zinseinnahmen (Opportunitätskosten) der besten alternativen Mittelverwendung, jeweils auf Basis des vorliegenden Sicherheitszinssatzes), zuzüglich dem

 

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Lagerhaltungskostensatz l (resp. dem Satz für die Depotverwaltungsgebühren), einschließlich dem Satz für Wartungs-, Versicherungs- und Transportkosten,

 

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abzüglich aller Erträge e, dem Ertragssatz aus dem Besitz eines Investitionsgutes, der sich gesondert herleitet aus Dividenden, Bezugsrechten, Kuponzahlungen, Stückzinsen, Verleihgebühren etc.

Werden die vorstehend namhaft gemachten Kosten- und Ertragskomponenten summarisch zu einer einzigen Größe zusammengefasst, so erhalten wir den "cost of carry"-Satz, symbolhaft abgebildet durch c. Der algebraische Ausdruck für diesen Zusammenhang lautet analog dazu:

c = i + l – e   .

Beispiel: Beim DAX®-Futures* fällt c mit dem Sicherheitszinssatz i zusammen, womit gilt: c = i. Denn der DAX® wird bei seiner Berechnung konzeptionsbedingt um allfällige Kapitalmaßnahmen korrigiert, sodass von derlei Maßnahmen ausgehende Auswirkungen für seinen Stand durchweg ohne Belang bleiben. D. h. aufgrund der für den DAX® geltenden Wiederanlageprämisse, welche im Übrigen kennzeichnend ist für jeden "total return index" (auch "performance index" genannt), sind zu seiner Konstruktion weder besondere Ertragskomponenten, wie z. B. Bardividenden-, Bezugsrechtseinnahmen oder Boni, geschweige denn Kosten für eine Lager- oder Depothaltung oder Ähnliches gesondert in Anschlag zu bringen.

[* Der DAX®-Futures basiert, wie der Name bereits andeutet, auf dem Deutsche Aktienindex DAX®, der seinerseits die Wertentwicklung (Performance) der 30 wichtigsten deutschen Aktiengesellschaften nachvollzieht.]

Anders beim Standard & Poor's 500 Aktienindex: Zur Berechnung seines Indexstandes wird unterstellt, dass unter Verzicht auf eine Wiederanlage in das Indexportfolio sämtliche Dividendenauszahlung und sonstige Zahlungen aus Nebenrechten unmittelbar zur Ausschüttung an den Investor gelangen (bei dieser Art von Index spricht man von einem Kursindex, "price index"). Demnach gilt für die "cost of carry" beim S&P 500 im Rahmen der rechnerischen Bestimmung seines "fair value"-Futureskurses: c = i – e. Bei Edelmetallen dagegen erhält man (unter Einbeziehung von Bewahrungskosten dauerbarer Investitionsgüter): c = i + l.

Der in abkürzender Symbolschreibweise allgemein gebräuchliche Ausdruck für den theoretisch korrekten Futureskurs F0 ("fair value") von Investitionsobjekten (und freilich auch von aufspeicherbaren Konsumgütern in einem "full-carry"-Markt), bezogen auf einen beliebigen Betrachtungszeitpunkt t0 und unter Berücksichtigung von Kosten, Erträgen und des Zeitwertes des Geldes, lautet sonach:

F0 = K0 × (1 + c)t   ,

oder in Worten weniger logisch exakt, aber anschaulicher: Futureskurs F0 gleich Cash-Kurs K0 plus absolute "cost of carry" C.

Als weitere Implikation ergibt sich der implizite Finanzierungskostensatz ci ("implied repo rate"), wenn man den Futureskurs durch den Cash-Kurs teilt und davon eins subtrahiert: F0 / K0 − 1 = ci. Freilich, in effizienten Märkten muss sich der implizite Finanzierungskostensatz ci den tatsächlichen Nettofinanzierungskosten c genau gleichstellen.

Es folgt beispielhaft eine genaue Aufschlüsselung der "cost of carry" für Aktienindex- und für Rentenmarkt-Futures.

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Für Aktienindex-Futures besteht demgemäß allgemein der folgende Zusammenhang:

Aktienindex-Futureskurs bzw. Wert ("fair value") =

tatsächlich festgestellter Kassastand des zugrunde liegenden Aktienindex

+ [Zins- und Depotkosten für das Halten des hypothetischen Aktienindex-Portfolios (berechnet nach dem kurzfristigen Geldmarkt-Referenzzinssatz i ("spot rate") für sichere Anlagen, einheitlich zur Dauer der Restlaufzeit des Futures)]

[Dividendenzahlungen, Bezugsrechtserlöse und sonstige erwartete Erträge aus dem Aktienportfolio, wie bspw. aus Wertpapierleihgeschäften, oder auch Zinserträge aus der Wiederanlage der Erträge E zum Referenzzinssatz i während der Laufzeit des Futures].

[Anmerkung: Dividendenzahlungen, Bezugsrechtserlöse oder andere veräußerbare Kapitalmarkttitel sowie sonstige Erträge aus Nebenrechten werden natürlich nur dann subtrahiert, sofern es sich hierbei nicht um einen "total return index" handelt.]

 

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Für alle Zins-Futures auf festverzinsliche Wertpapiere gilt analog dazu allgemein:

Futureskurs einer festverzinslichen Anleihe ("fair value", um den Konvertierungsfaktor korrigiert) =

tatsächlich festgestellter Kassakurs der zugrunde liegenden festverzinslichen Anleihe (bei synthetischen Anleihen dient als Referenz immer die am billigsten zu liefernde Anleihe: die sog. "CTD-Anleihe")

+ Zins- und Depotkosten für das Halten des Anleiheportfolios ("spot rate" mit Laufzeit, die der Restlaufzeit des Futures entspricht, sich also auf das kurze Ende der Zinsstrukturkurve bezieht)

− Stückzinserträge der CTD-Anleihe

− sonstige Erträge aus dem Anleiheportfolio, die bis zum Erfüllungstermin des Futures anfallen.

 

Aktienindex-Futures zeitigen im Regelfall insgesamt positive "cost of carry" (negative Basis); denn die Finanzierungskosten, die für das Halten eines Aktienportfolios anzuschlagen sind, überwiegen normalerweise die zufließenden Erträge in Form von Dividenden, Bezugsrechtserlösen, Boni etc., wodurch der Futureskurs auf ein höheres Niveau zu stehen kommt als der Kassastand des Index. Demnach wird der Futureskurs c. p.* umso höher notieren, je höher der zugrunde liegende Kassa-Index, je höher der risikolose Geldmarktzinssatz und je niedriger die Dividenden- und sonstigen Erträge aus dem Besitz des Aktien-Portfolios sich stellen, et vice versa.

[* c. p. = Ceteris-paribus-Klausel; das Ausbleiben den Illustrationszweck störender Einflüsse und Komplikationen. Durch die Ceteris-paribus-Klausel ist bis auf die erklärende Variable alles andere als ungeändert vorausgesetzt.]

Im Falle von Futures auf Anleihen ist dagegen im Hinblick auf das aktuelle Zinsgefüge zu differenzieren: Liegt eine "normale Zinsstrukturkurve" vor, so resultiert ein Nettoertrag aus dem Halten des Anleiheportefeuilles, da die Stückzinserträge (welche ja bei Bonds das lange Ende der Zinsstrukturkurve betreffen) den Zinsaufwand für eine kurzfristige Finanzierung des Anleiheportfolios übersteigen. Der Futureskurs wird demzufolge mit einem Abschlag ("discount") zum (bereinigten) Kassapreis der CTD-Anleihe notieren. Bei Vorliegen einer "inversen Zinsstrukturkurve" hingegen übersteigen die Zinssätze am kurzen Ende in ihrer Höhe die Zinsen am langen Ende. Positive Nettofinanzierungskosten sind hier als Grund zu nennen für einen Futureskurs, der einen Aufpreis (Prämie, "premium") zum (korrigierten) Kassakurs der zugrunde liegenden lieferoptimalen Anleihe (CTD-Anleihe) aufweist.

Augenfällig ist hierbei, dass der rechnerische Terminkurs ("fair value") nicht in gerader Linie abhängig ist von den Risikoneigungen der Marktbeteiligten*. Auch spielen, wenn man genauer zusieht, unter dem "cost of carry"-Modell zur Preisbildung Erwartungen (Wahrscheinlichkeitsannahmen) des Marktpublikums über den zukünftigen Cash-Preis des untergebenen Vermögensgegenstandes ("underlying") oder über die Volatilität und deren Änderung keine primäre Rolle. Vielmehr beruht der "fair value" hier allein auf dem Prinzip der Arbitragefreiheit. Diese Eigenschaft kennzeichnet den substanziellen Unterschied bei der Bepreisung von Forward- und Futures-Kontrakten unter dem "cost of carry"-Ansatz gegenüber dem Preisbildungsprozess von Optionen (Optionsprämien).

[* Da hierzu bislang überzeugende Modellbildungen fehlen, ist insbesondere die Frage noch nicht befriedigend gelöst, inwieweit ein Teil der Differenz zwischen Futureskurs und Cash-Preis als Risikoprämie aufzufassen ist.]

Lesen Sie auf der folgenden Seite:

Futures auf Konsumgüter und "cost of carry"

 

 

Siehe auch:

 

Aufzählung

Was sind Futures?

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Wie entstehen Futures?

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Der Handel mit Futures

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Der Futureskurs

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Das Offene Interesse ("open interest") und der Umsatz ("volume")

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Glattstellung offener Positionen: Das Gegengeschäft

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Settlement: Die Erfüllung eines Futures-Kontrakts durch physische Lieferung oder "cash settlement"

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Die Mindestkursänderung ("tick", "minimum price fluctuation")

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Tägliches Kurs-Limit ("daily price limit") – "limit-up" bzw. "limit-down"

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Die Positions-Obergrenze ("position limit"), "accountability rules" und Reportpflicht ("reportable limit")

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Devisen-Futures

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Aktienindex-Futures

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Zins-Futures auf Geldmarktinstrumente

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Zins-Futures auf mittel- und langfristige Anleihen

 

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Jean-Jaques Rousseau (1712-1778), französisch-schweizerischer Philosoph und Schriftsteller

 

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2010 Bert H. Deiters
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Stand: 06. Juni 2010. Alle Rechte vorbehalten.