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Der allgemeine "cost
of carry"-Ansatz zur Preisbildung von Terminkontrakten
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Bilden wir nun die aus
den Kernüberlegungen der vorstehenden
Seite gewonnenen Einsichten in Form einer Bestimmungsgleichung ab,
so gelangen wir formallogisch zum allgemeinen
"cost of carry"-Ansatz
der Bepreisung von Terminkontrakten ("cost
of carry relation"). Eine bequeme und geläufige, vornehmlich
auf die Berechnung eines theoretisch richtigen ("Gleichgewichts"-)
Futureskurses ("equilibrium
price", "fair value") von Investments und Investitionsgütern
geprägte Gleichung dazu lautet:
Futureskurs = Cash-Kurs + Finanzierungskosten
– Finanzerträge.
Da nun die in Ansatz
zu bringenden "cost of carry" ("Haltekosten") eines gegebenen Kalkulationszeitpunktes
definitionsgemäß dem Differenzbetrag zwischen den auszahlungszahlungswirksamen
antizipierten Finanzierungskosten und den zu erwartenden geldwerten
Erträgen eines Effektivpostens, welche forthin für sein Halten bis zum
Laufzeitende eines darauf basierenden Terminkontraktes auflaufen
(= Nettofinanzierungskosten;
"carry spread"), in summa gleichzusetzen sind, erhält man für
den (wiederum auf eine Einheit des "underlying" bezogenen) "full-carry"-Futures-Preis
demgemäß den abkürzenden Ausdruck:
Futureskurs = Cash-Kurs + "cost of carry".
Spiegeln nun die Marktverhältnisse
die eben hergeleitete formelle Schlüssigkeit in ihrer Kernaussage unverfälscht
wider, so setzt sich damit auch die Differenz zwischen Cash-Kurs und
Futureskurs (=
Basis) betragsmäßig
den Haltekosten gleich. Man beachte, dass in realen Märkten die (antizipierten)
"cost of carry" in ihrem Belauf dabei keineswegs blindlings als sicher
vorausgesetzt werden dürfen; denn betriebswirtschaftliche Kosten- und
Ertragsgrößen pflegen bekanntlich ebenso wie Spotmarkt- bzw. Kassapreise
als auch Zinssätze von verschiedener Fristigkeit im Zeitablauf mehr
oder minder starken Schwankungen zu unterliegen. Gerade für Welthandelswaren
("commodities") kann es mitunter äußerst schwierig sein, aufgrund
der Vielzahl an zum Teil versteckten Kostenelementen die richtige Höhe
der "cost of carry" zu ermitteln.
Eine logisch zwingende
Folge aus den vorangehenden Überlegungen ist es nun, dass je kürzer
(länger) die Restlaufzeit
eines Futures wird und je tiefer (höher) der maßgebliche Zinssatz für
die sichere Geldanlage sich stellt, desto niedriger (höher) werden –
bei sonst unveränderten Kosten und Erträgen, und dabei weitestgehend
unabhängig vom derzeit herrschenden Kursniveau – die Nettofinanzierungskosten
eines Gutes ("cost of carry") anzuschlagen sein. Je näher (weiter)
also der vorgesehene Erfüllungstermin in der Zukunft liegt, desto geringer
(höher) ist der Auf- bzw. Abschlag eines Futureskurses von Investitionsobjekten
zum jeweiligen Kassamarktpreis. Dieser elementare markttechnische Zusammenhang
zwischen Restlaufzeit, Sicherheitszinssatz und Nettofinanzierungskosten
bleibt sinngemäß aufrecht auch in Bezug auf den Umfang der Basis als
Differenz von Cash-Kurs und Futureskurs. Die Basis wird bei marktgerechter
Bewertung in einem "full carry market" somit maßgeblich durch die Nettofinanzierungskosten
bestimmt.
Durch die mit abnehmender
Restlaufzeit eines Futures sinkenden Finanzierungskosten und sinkenden
Erträge aus einem physisch gehaltenen Marktgegenstand (Effektivposition)
sind nebstdem die Bestimmungsgründe für die bis zum Erreichen der Fälligkeit
gegen null konvergierende (Liefer-)
Basis eines Terminkontrakts gelegt ("delivery-date-convergence",
Basiseffekt, Konvergenzeigenschaft). Im Fälligkeitszeitpunkt
eines Futures sind beide Positionen: der Direktkauf im Spotmarkt und
der alternative "Terminkauf" (Long-Futures), aus finanzwirtschaftlicher
Sicht äquivalent, Cash-Kurs und Futureskurs stimmen damit überein.*
[* Eine völlige
Identität der Preise zum Erfüllungszeitpunkt muss sich nicht notwendig
in jedem konkreten Falle behaupten. Infolge gegebener Lieferoptionen
("delivery
options") mannigfacher Art können zum Erfüllungszeitpunkt sich
durchaus geringfügige Preisunterschiede einspielen. Genau genommen kann
man hierbei praktisch nur von einer starken Tendenz zur Wertgleichheit
reden. Unterscheiden sich zum Fälligkeitszeitpunkt indessen Cash-Preis
und Futureskurs in ihrer Höhe voneinander, die über das hierbei normale
Maß sichtlich hinausgeht, so werden augenblicklich Arbitrageure auf
den Plan treten mit der Absicht, die daraus erwachsenden und als gewinnversprechend
klar erkannten Transaktionen im Markt erfolgreich umzusetzen, solange
bis aufgrund wirkender Marktkräfte die Kurse sich wieder auf ein ökonomisch
sinnvolles Niveau eingependelt haben. Erst nachdem sämtliche Arbitragegewinne
bis zur Neige abgeschöpft werden konnten, vermag ein arbitragefreies
Gleichgewicht letztlich wieder Platz zu greifen.]
Die Haltekosten "cost of carry" C fassen alle oben
benannten Finanzierungskosten (Zins- und Lagerhaltungskosten, Versicherungs-
und Transportkosten etc.) und Erträge ("asset income": Dividenden-,
Zins-, Leasingeinnahmen etc.), jeweils ausgedrückt in absoluten Größen,
saldiert in einem Geldbetrag zusammen. Die "cost of carry" c
als Kostensatz genommen, also nunmehr ausgedrückt als Parameter: eine
in Prozenten vom Marktwert des Underlying genommene und aufs Jahr berechnete
Größe (% p. a.), setzten sich
demgemäß im Einzelnen aus den folgenden Komponenten zusammen:
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dem Satz für Zinskosten i
(d. i. der Finanzierungskostensatz
einer Kreditfinanzierung des fraglichen Gutes bzw. im Falle einer
Eigenfinanzierung dem Ertragssatz für entgangene Zinseinnahmen (Opportunitätskosten)
der besten alternativen Mittelverwendung, jeweils auf Basis des
vorliegenden Sicherheitszinssatzes), zuzüglich dem
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Lagerhaltungskostensatz l
(resp. dem Satz für die Depotverwaltungsgebühren), einschließlich
dem Satz für Wartungs-, Versicherungs- und Transportkosten,
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abzüglich aller
Erträge e, dem Ertragssatz aus dem Besitz eines Investitionsgutes,
der sich gesondert herleitet aus Dividenden, Bezugsrechten, Kuponzahlungen,
Stückzinsen, Verleihgebühren etc.
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Werden die vorstehend namhaft
gemachten Kosten- und Ertragskomponenten summarisch zu einer einzigen
Größe zusammengefasst, so erhalten wir den "cost of carry"-Satz, symbolhaft
abgebildet durch c. Der algebraische Ausdruck für diesen Zusammenhang
lautet analog dazu:
c = i + l – e
.
Beispiel: Beim
DAX®-Futures*
fällt c mit dem Sicherheitszinssatz i zusammen, womit
gilt: c = i. Denn der DAX®
wird bei seiner Berechnung konzeptionsbedingt um allfällige Kapitalmaßnahmen
korrigiert, sodass von derlei Maßnahmen ausgehende Auswirkungen für
seinen Stand durchweg ohne Belang bleiben. D.
h. aufgrund der für den DAX® geltenden Wiederanlageprämisse,
welche im Übrigen kennzeichnend ist für jeden "total return index" (auch
"performance index" genannt), sind zu seiner Konstruktion weder
besondere Ertragskomponenten, wie z.
B. Bardividenden-, Bezugsrechtseinnahmen oder Boni, geschweige
denn Kosten für eine Lager- oder Depothaltung oder Ähnliches gesondert
in Anschlag zu bringen.
[* Der DAX®-Futures
basiert, wie der Name bereits andeutet, auf dem Deutsche Aktienindex
DAX®, der seinerseits die Wertentwicklung (Performance)
der 30 wichtigsten deutschen Aktiengesellschaften nachvollzieht.]
Anders beim
Standard & Poor's 500 Aktienindex:
Zur Berechnung seines Indexstandes wird unterstellt, dass unter Verzicht
auf eine Wiederanlage in das Indexportfolio sämtliche Dividendenauszahlung
und sonstige Zahlungen aus Nebenrechten unmittelbar zur Ausschüttung
an den Investor gelangen (bei dieser Art von Index spricht man von einem
Kursindex, "price index"). Demnach gilt für die "cost
of carry" beim S&P 500 im Rahmen der rechnerischen Bestimmung seines
"fair value"-Futureskurses: c = i – e. Bei Edelmetallen dagegen erhält
man (unter Einbeziehung von Bewahrungskosten dauerbarer Investitionsgüter):
c = i + l.
Der in abkürzender Symbolschreibweise
allgemein gebräuchliche Ausdruck für den theoretisch korrekten
Futureskurs F0 ("fair value") von Investitionsobjekten
(und freilich auch von aufspeicherbaren Konsumgütern in einem "full-carry"-Markt),
bezogen auf einen beliebigen Betrachtungszeitpunkt t0 und
unter Berücksichtigung von Kosten, Erträgen und des Zeitwertes des Geldes,
lautet sonach:
F0 = K0
× (1 + c)t
,
oder in Worten weniger
logisch exakt, aber anschaulicher: Futureskurs F0 gleich
Cash-Kurs K0 plus absolute "cost of carry" C.
Als weitere Implikation
ergibt sich der implizite Finanzierungskostensatz ci ("implied
repo rate"), wenn man den Futureskurs durch den Cash-Kurs teilt
und davon eins subtrahiert: F0 / K0 − 1 = ci.
Freilich, in effizienten Märkten muss sich der implizite Finanzierungskostensatz
ci den tatsächlichen Nettofinanzierungskosten c genau gleichstellen.
Es folgt beispielhaft
eine genaue Aufschlüsselung der "cost of carry" für Aktienindex- und
für Rentenmarkt-Futures.
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Für Aktienindex-Futures
besteht demgemäß allgemein der folgende Zusammenhang:
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Aktienindex-Futureskurs
bzw. Wert ("fair value") =
tatsächlich festgestellter Kassastand des zugrunde
liegenden Aktienindex
+ [Zins- und Depotkosten
für das Halten des hypothetischen Aktienindex-Portfolios (berechnet
nach dem kurzfristigen Geldmarkt-Referenzzinssatz i ("spot rate")
für sichere Anlagen, einheitlich zur Dauer der Restlaufzeit des
Futures)]
−
[Dividendenzahlungen, Bezugsrechtserlöse und sonstige erwartete
Erträge aus dem Aktienportfolio, wie bspw. aus
Wertpapierleihgeschäften,
oder auch Zinserträge aus der Wiederanlage der Erträge E zum Referenzzinssatz
i während der Laufzeit des Futures].
[Anmerkung:
Dividendenzahlungen, Bezugsrechtserlöse oder andere veräußerbare Kapitalmarkttitel
sowie sonstige Erträge aus Nebenrechten werden natürlich nur dann subtrahiert,
sofern es sich hierbei nicht um einen "total return index" handelt.]
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Für alle
Zins-Futures auf festverzinsliche Wertpapiere gilt
analog dazu allgemein:
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Futureskurs
einer festverzinslichen Anleihe ("fair value", um den
Konvertierungsfaktor
korrigiert) =
tatsächlich festgestellter Kassakurs der zugrunde
liegenden festverzinslichen Anleihe (bei synthetischen Anleihen
dient als Referenz immer die am billigsten zu liefernde Anleihe:
die sog. "CTD-Anleihe")
+ Zins- und Depotkosten für das Halten des
Anleiheportfolios ("spot rate" mit Laufzeit, die der Restlaufzeit
des Futures entspricht, sich also auf das kurze Ende der Zinsstrukturkurve
bezieht)
− Stückzinserträge der CTD-Anleihe
− sonstige Erträge aus dem Anleiheportfolio,
die bis zum Erfüllungstermin des Futures anfallen.
Aktienindex-Futures zeitigen
im Regelfall insgesamt positive "cost of carry" (negative Basis); denn
die Finanzierungskosten, die für das Halten eines Aktienportfolios anzuschlagen
sind, überwiegen normalerweise die zufließenden Erträge in Form von
Dividenden, Bezugsrechtserlösen, Boni etc., wodurch der Futureskurs
auf ein höheres Niveau zu stehen kommt als der Kassastand des
Index. Demnach wird der Futureskurs c.
p.* umso höher notieren, je höher der zugrunde liegende
Kassa-Index, je höher der risikolose Geldmarktzinssatz und je niedriger
die Dividenden- und sonstigen Erträge aus dem Besitz des Aktien-Portfolios
sich stellen, et vice versa.
[* c.
p. = Ceteris-paribus-Klausel; das Ausbleiben den Illustrationszweck
störender Einflüsse und Komplikationen. Durch die Ceteris-paribus-Klausel
ist bis auf die erklärende Variable alles andere als ungeändert vorausgesetzt.]
Im Falle von
Futures auf Anleihen ist dagegen
im Hinblick auf das aktuelle Zinsgefüge zu differenzieren: Liegt eine
"normale Zinsstrukturkurve" vor, so resultiert ein Nettoertrag
aus dem Halten des Anleiheportefeuilles, da die Stückzinserträge (welche
ja bei Bonds das lange Ende der Zinsstrukturkurve betreffen) den Zinsaufwand
für eine kurzfristige Finanzierung des Anleiheportfolios übersteigen.
Der Futureskurs wird demzufolge mit einem Abschlag ("discount")
zum (bereinigten) Kassapreis der CTD-Anleihe notieren. Bei Vorliegen
einer "inversen Zinsstrukturkurve" hingegen übersteigen die Zinssätze
am kurzen Ende in ihrer Höhe die Zinsen am langen Ende. Positive Nettofinanzierungskosten
sind hier als Grund zu nennen für einen Futureskurs, der einen Aufpreis
(Prämie, "premium") zum (korrigierten) Kassakurs der zugrunde
liegenden lieferoptimalen Anleihe (CTD-Anleihe) aufweist.
Augenfällig ist hierbei,
dass der rechnerische Terminkurs ("fair value") nicht in gerader
Linie abhängig ist von den Risikoneigungen der Marktbeteiligten*.
Auch spielen, wenn man genauer zusieht, unter dem "cost of carry"-Modell
zur Preisbildung Erwartungen (Wahrscheinlichkeitsannahmen) des Marktpublikums
über den zukünftigen Cash-Preis des untergebenen Vermögensgegenstandes
("underlying") oder über die
Volatilität und deren Änderung
keine primäre Rolle. Vielmehr beruht der "fair value" hier allein auf
dem Prinzip der Arbitragefreiheit. Diese Eigenschaft kennzeichnet den
substanziellen Unterschied bei der Bepreisung von Forward- und Futures-Kontrakten
unter dem "cost of carry"-Ansatz gegenüber dem Preisbildungsprozess
von Optionen (Optionsprämien).
[* Da hierzu bislang
überzeugende Modellbildungen fehlen, ist insbesondere die Frage noch
nicht befriedigend gelöst, inwieweit ein Teil der Differenz zwischen
Futureskurs und Cash-Preis als Risikoprämie aufzufassen ist.]
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Futures auf Konsumgüter und "cost of carry"
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