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Der allgemeine "cost
of carry"-Ansatz zur Preisbildung von Terminkontrakten
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Bilden wir nun die aus
den Kernüberlegungen der vorstehenden
Seite gewonnenen Einsichten in Form einer Bestimmungsgleichung ab,
so gelangen wir formallogisch zum allgemeinen
"Cost of carry"-Ansatz der Bepreisung
von Terminkontrakten ("cost
of carry relation"). Eine anschauliche, vornehmlich auf die Berechnung
eines theoretisch richtigen ("Gleichgewichts"-)
Futureskurses ("equilibrium
price", "fair value") von Finanzinvestments wie auch von
bewahrfähigen Investitionsgütern geprägte Gleichung lautet analog:
Futureskurs = Cash-Kurs + Finanzierungskosten
– Finanzerträge.
Da nun definitionsgemäß
die in Ansatz zu bringenden "cost of carry" ("Haltekosten") eines gegebenen
Kalkulationszeitpunktes in summa gleichzusetzen sind dem Differenzbetrag
zwischen den auszahlungswirksamen antizipierten Finanzierungskosten
("pure carry") und den zu erwartenden geldwerten Erträgen eines
Effektivpostens ("carry return"), welche forthin für sein Halten
bis zum Laufzeitende eines darauf basierenden Terminkontraktes auflaufen
(= Nettofinanzierungskosten;
"carry spread"), erhält man für den (wieder auf eine Einheit
des "underlying" bezogenen) "full-carry"-Futures-Preis folgerichtig
den abkürzenden Ausdruck:
Futureskurs = Cash-Kurs + "cost of carry".
Spiegeln nun die reellen
Marktverhältnisse die eben hergeleitete formelle Schlüssigkeit in ihrer
Kernaussage unverrückt wider, so wird sich hierdurch auch die Differenz
zwischen Cash-Kurs und Futureskurs
(= Basis) betragsmäßig
den Haltekosten gleichsetzen. Man beachte, dass auf realen Märkten die
(antizipierten) "cost of carry" in ihrem Belauf bei alledem keineswegs
blindlings als sicher vorausgesetzt werden dürfen; denn betriebswirtschaftliche
Kosten- und Ertragsgrößen pflegen bekanntlich ebenso wie Spotmarkt-
bzw. Kassapreise als auch Zinssätze von verschiedener Fristigkeit im
Zeitablauf mehr oder minder starken Schwankungen zu unterliegen. Gerade
für Welthandelswaren ("commodities") kann es mitunter von äußerster
Schwierigkeit sein, mit Rücksicht auf die Vielzahl an zum Teil versteckten
Kostenelementen die richtige Höhe der "cost of carry" zu ermitteln.
Eine logisch zwingende
Folge aus den vorangehenden Überlegungen ist es nun, dass je kürzer
(länger) die Restlaufzeit
eines Futures wird und je tiefer (höher) der maßgebliche Zinssatz für
die sichere Geldanlage sich stellt, desto niedriger (höher) werden –
bei sonst stationären Kosten und Erträgen, und bei alledem auch weitestgehend
unabhängig vom derzeit herrschenden Kursniveau – die Nettofinanzierungskosten
eines Gutes ("cost of carry") anzuschlagen sein. Je näher (weiter)
also der vorgesehene Erfüllungstermin in der Zukunft liegt, umso geringer
(höher) ist der Auf- bzw. Abschlag eines Futureskurses von Investitionsobjekten
zum jeweiligen Kassamarktpreis. Dieser elementare markttechnische Zusammenhang
zwischen Restlaufzeit, Sicherheitszinssatz und Nettofinanzierungskosten
bleibt sinngemäß aufrecht auch in Bezug auf den Umfang der Basis als
Differenz von Cash-Kurs und Futureskurs. Die Basis wird bei marktgerechter
Bewertung in einem "full carry market" somit maßgeblich durch die Nettofinanzierungskosten
bestimmt.
Durch die mit abnehmender
Restlaufzeit eines Futures sinkenden Finanzierungskosten und sinkenden
Erträge aus einem physisch gehaltenen Marktgegenstand (Effektivposition)
sind nebstdem die Bestimmungsgründe für die bis zum Erreichen der Fälligkeit
gegen null konvergierende (Liefer-)
Basis eines Terminkontrakts gelegt ("delivery-date-convergence",
Basiseffekt, Konvergenzeigenschaft). Im Fälligkeitszeitpunkt
eines Futures sind beide Positionen: der Direktkauf im Spotmarkt und
der alternative "Terminkauf" (Long-Futures), aus finanzwirtschaftlicher
Sicht äquivalent, Cash-Kurs und Futureskurs stimmen damit überein.*
[* Eine völlige
Identität der Preise zum Erfüllungszeitpunkt muss sich nicht notwendig
in jedem konkreten Falle behaupten. Infolge gegebener Lieferoptionen
("delivery
options") mannigfacher Art können zum Erfüllungszeitpunkt sich
durchaus geringfügige Preisunterschiede einspielen. Genau genommen kann
man hierbei praktisch nur von einer starken Tendenz zur Wertgleichheit
reden. Unterscheiden sich zum Fälligkeitszeitpunkt indessen Cash-Preis
und Futureskurs in ihrer Höhe voneinander, die über das hierbei normale
Maß sichtlich hinausgeht, so werden augenblicklich Arbitrageure auf
den Plan treten mit der Absicht, die daraus erwachsenden und als gewinnversprechend
klar erkannten Transaktionen im Markt erfolgreich umzusetzen, solange
bis aufgrund wirkender Marktkräfte die Kurse sich wieder auf ein ökonomisch
sinnvolles Niveau eingependelt haben. Erst nachdem sämtliche Arbitragegewinne
bis zur Neige abgeschöpft werden konnten, vermag ein arbitragefreies
Gleichgewicht letztlich wieder Platz zu greifen.]
Die Haltekosten "cost of carry" C fassen alle oben
benannten Finanzierungskosten (Zins- und Lagerhaltungskosten, Versicherungs-
und Transportkosten etc.) und Erträge ("asset income": Dividenden-,
Zins-, Leasingeinnahmen etc.), jeweils ausgedrückt in absoluten Größen,
saldiert in einem Geldbetrag zusammen. Die "cost of carry" c
als Kostensatz genommen, also nunmehr ausgedrückt als Parameter: eine
in Prozenten vom Marktwert des Underlying genommene und aufs Jahr berechnete
Größe (% p. a.), setzten sich
demgemäß im Einzelnen aus den folgenden Komponenten zusammen:
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dem Satz für Zinskosten i
(d. i. der Finanzierungskostensatz
einer Kreditfinanzierung des fraglichen Gutes unter Sicherheit bzw.
im Falle einer Eigenfinanzierung dem Ertragssatz für entgangene
Zinseinnahmen (Opportunitätskosten) der besten alternativen Mittelverwendung,
jeweils auf Basis des vorliegenden Sicherheitszinssatzes), zuzüglich
dem
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Lagerhaltungskostensatz l
(resp. dem Satz für die Depotverwaltungsgebühren), einschließlich
dem Satz für Wartungs-, Versicherungs- und Transportkosten,
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abzüglich aller
Erträge e, dem Ertragssatz aus dem Besitz eines Investitionsgutes,
der sich gesondert herleitet aus Dividenden, Bezugsrechten, Kuponzahlungen,
Stückzinsen, Verleihgebühren etc.
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Werden die vorstehend namhaft
gemachten Kosten- und Ertragskomponenten summarisch zu einer einzigen
Größe zusammengefasst, so erhalten wir den "cost of carry"-Satz, symbolhaft
abgebildet durch c. Der algebraische Ausdruck für diesen Zusammenhang
lautet analog dazu:
c = i + l – e
.
Ganz offenbar spielen
die Finanzierungskosten i bei Produktiv- und Genussgütern eine weitaus
geringere Rolle als bei Investitionsobjekten des Finanzmarktes.
Beispiel: Beim
DAX®-Futures*
fällt c mit dem Sicherheitszinssatz i zusammen, womit
gilt: c = i. Denn der DAX®
wird bei seiner Berechnung konzeptionsbedingt um allfällige Kapitalmaßnahmen
korrigiert, sodass von derlei Maßnahmen ausgehende Auswirkungen für
seinen Stand durchweg ohne Belang bleiben. D.
h. aufgrund der für den DAX® geltenden Wiederanlageprämisse,
welche im Übrigen kennzeichnend ist für jeden "total return index" (auch
"performance index" genannt), sind zu seiner Konstruktion weder
besondere Ertragskomponenten, wie z.
B. Bardividenden-, Bezugsrechtseinnahmen oder Boni, geschweige
denn Kosten für eine Lager- oder Depothaltung oder Ähnliches gesondert
in Anschlag zu bringen.
[* Der DAX®-Futures
basiert, wie der Name bereits andeutet, auf dem Deutsche Aktienindex
DAX®, der seinerseits die Wertentwicklung (Performance)
der 30 wichtigsten deutschen Aktiengesellschaften nachvollzieht.]
Anders beim
Standard & Poor's 500 Aktienindex:
Zur Berechnung seines Indexstandes wird unterstellt, dass unter Verzicht
auf eine Wiederanlage in das Indexportfolio sämtliche Dividendenauszahlung
und sonstige Zahlungen aus Nebenrechten unmittelbar zur Ausschüttung
an den Investor gelangen (bei dieser Art von Index spricht man von einem
Kursindex, "price index"). Demnach gilt für die "cost
of carry" beim S&P 500 im Rahmen der rechnerischen Bestimmung seines
"fair value"-Futureskurses: c = i – e. Bei Edelmetallen dagegen erhält
man (unter Einbeziehung von Bewahrungskosten dauerbarer Investitionsgüter):
c = i + l.
Die in abkürzende Symbolschreibweise
eingekleidete allgemein gebräuchliche mathematische Ausdrucksweise
für den theoretisch korrekten Futureskurs F0
("fair value") von Investitionsobjekten (und überdies
auch von aufspeicherbaren Konsumgütern in einem "full-carry"-Markt),
bezogen auf einen beliebigen Betrachtungszeitpunkt t0 und
unter Berücksichtigung von Kosten, Erträgen sowie des Zeitwertes des
Geldes, lautet sonach:
F0 = K0
× (1 + c)t
,
oder in Worten weniger
logisch exakt, aber anschaulicher: Futureskurs F0 gleich
Cash-Kurs K0 plus absolute "cost of carry" C.
Als weitere Implikation
aus der Formel ergibt sich der "implizite Finanzierungskostensatz ci"
("implied repo rate"), wenn man den Futureskurs durch den Cash-Kurs
teilt und davon eins subtrahiert: F0 / K0 − 1
= ci. Freilich, in effizienten Märkten muss sich der implizite
Finanzierungskostensatz ci den tatsächlichen Nettofinanzierungskosten
c genau gleichstellen.
Es folgt beispielhaft
eine genaue Aufschlüsselung der "cost of carry" für Aktienindex- und
für Rentenmarkt-Futures.
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Für
Aktienindex-Futures
besteht demgemäß allgemein der folgende Zusammenhang:
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Aktienindex-Futureskurs
bzw. Wert ("fair value") =
tatsächlich festgestellter Kassastand des zugrunde
liegenden Aktienindex
+ [Zins- und Depotkosten
für das Halten des hypothetischen Aktienindex-Portfolios (berechnet
nach dem kurzfristigen Geldmarkt-Referenzzinssatz i ("spot rate")
für sichere Anlagen, einheitlich zur Dauer der Restlaufzeit des
Futures)]
−
[Dividendenzahlungen, Bezugsrechtserlöse und sonstige erwartete
Erträge aus dem Aktienportfolio, wie bspw. aus
Wertpapierleihgeschäften,
oder auch Zinserträge aus der Wiederanlage der Erträge E zum Referenzzinssatz
i während der Laufzeit des Futures].
[Anmerkung:
Dividendenzahlungen, Bezugsrechtserlöse oder andere veräußerbare Kapitalmarkttitel
sowie sonstige Erträge aus Nebenrechten werden natürlich nur dann subtrahiert,
sofern es sich hierbei nicht um einen "total return index" handelt.]
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Für alle
Zins-Futures auf
festverzinsliche Wertpapiere gilt analog dazu allgemein:
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Futureskurs
einer festverzinslichen Anleihe ("fair value", um den
Konvertierungsfaktor
korrigiert) =
tatsächlich festgestellter Kassakurs der zugrunde
liegenden festverzinslichen Anleihe (bei synthetischen Anleihen
dient als Referenz immer die am billigsten zu liefernde Anleihe:
die sog. "CTD-Anleihe")
+ Zins- und Depotkosten für das Halten des
Anleiheportfolios ("spot rate" mit Laufzeit, die der Restlaufzeit
des Futures entspricht, sich also auf das kurze Ende der Zinsstrukturkurve
bezieht)
− Stückzinserträge der CTD-Anleihe
− sonstige Erträge aus dem Anleiheportfolio,
die bis zum Erfüllungstermin des Futures anfallen.
Aktienindex-Futures zeitigen
im Regelfall insgesamt positive "cost of carry" (negative Basis); denn
die Finanzierungskosten, die für das Halten eines Aktienportfolios anzuschlagen
sind, überwiegen normalerweise die zufließenden Erträge in Form von
Dividenden, Bezugsrechtserlösen, Boni etc., wodurch der Futureskurs
auf ein höheres Niveau zu stehen kommt als der Kassastand des
Index. Demnach wird der Futureskurs c.
p.* umso höher notieren, je höher der zugrunde liegende
Kassa-Index, je höher der risikolose Geldmarktzinssatz und je niedriger
die Dividenden- und sonstigen Erträge aus dem Besitz des Aktien-Portfolios
sich stellen, et vice versa.
[* c.
p. = Ceteris-paribus-Klausel; das Ausbleiben den Illustrationszweck
störender Einflüsse und Komplikationen. Durch die Ceteris-paribus-Klausel
ist bis auf die erklärende Variable alles andere als konstant vorausgesetzt.]
Im Falle von
Futures auf Anleihen ist dagegen
im Hinblick auf das aktuelle Zinsgefüge zu differenzieren: Liegt eine
"normale Zinsstrukturkurve" vor, so resultiert ein Nettoertrag
aus dem Halten des Anleiheportefeuilles, da die Stückzinserträge (welche
ja bei Bonds das lange Ende der Zinsstrukturkurve betreffen) den Zinsaufwand
für eine kurzfristige Finanzierung des Anleiheportfolios überflügeln.
Der Futureskurs wird demzufolge mit einem Abschlag ("discount")
zum (bereinigten) Kassapreis der CTD-Anleihe notieren. Bei Vorliegen
einer "inversen Zinsstrukturkurve" hingegen übersteigen die Zinssätze
am kurzen Ende in ihrer Höhe die Zinsen am langen Ende. Positive Nettofinanzierungskosten
sind hier als Grund anzuführen, weshalb ein Futureskurs einen solchen
Instruments einen Aufpreis (Prämie, "premium") zum (korrigierten)
Kassakurs der zugrunde liegenden lieferoptimalen Anleihe (CTD-Anleihe)
aufweist.
Augenfällig ist hierbei,
dass der rechnerische Terminkurs ("fair value") nicht, wie man
leicht meinen könnte, in gerader Linie abhängig ist von den Risikoneigungen
der Marktbeteiligten*. Auch spielen, wenn man genauer zusieht,
unter dem "cost of carry"-Modell zur Preisbildung Erwartungen (Wahrscheinlichkeitsannahmen)
des Marktpublikums über den zukünftigen Cash-Preis des untergebenen
Vermögensgegenstandes ("underlying") oder über die
Volatilität und deren Änderung
keine primäre Rolle. Vielmehr beruht der "fair value" hier allein auf
dem Prinzip der Arbitragefreiheit. Diese Eigenschaft kennzeichnet den
substanziellen Unterschied bei der Bepreisung von Forward- und Futures-Kontrakten
auf Investitionsgüter gemäß dem "cost of carry"-Ansatz gegenüber dem
Preisbildungsprozess von Commodity-Futures auf nicht lagerfähige Waren
und freilich auch von Optionen (Optionspreisen, Prämien).
[* Da hierzu bislang
überzeugende Modellbildungen fehlen, ist insbesondere die Frage noch
nicht befriedigend gelöst, inwieweit ein Teil der Differenz zwischen
Futureskurs und Cash-Preis als Risikoprämie aufzufassen ist.]
Dem Ansatz "cost of
carry"-Ansatz, der vornehmlich auf Futures auf Investitionsobjekte und
lagerfähige Realgüter Anwendung findet, steht die sogenannte
Erwartungstheorie ("expectations
hypothesis") gegenüber. Von ihrer Seite her liegt immer dann ein
Marktgleichgewicht zwischen dem Terminmarkt und dem Markt für prompte
Geschäfte vor, wenn der derzeitige Preis eines Futures sich dem künftigen
(unsicheren) Cash-Preis im Effektivmarkt des ihm unterliegenden Gutes
im Zeitpunkt der Terminfälligkeit des Futures genau gleichstellt. Beide
Ansätze bezeichnen in den finanzwirtschaftlichen Lehrtexten gleichermaßen
einen "arbitrage-freien Markt".
In einem arbitragefreien Markt für Investmentobjekte ("capital assets")
eines gegebenen Zeitpunktes t = 0 vor dem Regulierungstag des Futures
werden Basis B (als
arithmetische Differenz zwischen Cash-Preis K und Terminkurs F) und
Nettofinanzierungskosten C dem Betrag nach exakt übereinstimmen. Durch
Umstellung unserer Gleichung F0 = K0
× (1 + c)t erhalten wir: K0 – F0
= – K0 × c. Der Preis eines Futures F0 entspricht
unter einer Gleichgewichtssituation endlich seinem rechnerisch fairen
Wert.
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Futures auf Konsumgüter und "cost of carry"
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