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Aufzählung

Kurs und Wert eines Futures

Im Unterschied zu den marktgängigen Wertpapieren, wo der eigene Wert eines solchen sich von deren veränderlichem Kurs an der Börse unmittelbar rückerschließen lässt und damit dem nunmehrigen Kaufpreis entspricht, steht alles das anders bei Geschäften mit Futures. Zwar steht der Kurs eines Futures ("futures price") zu seinem beigemessenen Wert in einem festen (funktionalen) Wirkungszusammenhang; doch beide fallen dem ungeachtet nicht innerlich noch auch äußerlich zusammen. Der Futureskurs gilt in der ihm eigenen Bedeutung eines Terminkurses weder als eine pekuniäre Wertgröße noch als ein materieller Wertträger, sondern prägt sich aus als ein auf die Zukunft projizierter Zifferwert (Referenzwert). Sein wesenhafter Anknüpfungspunkt ist der ausgemachte Marktpreis des Basisgegenstandes (Underlying) je Einheit, gewendet auf den künftigen Termin der Erfüllung. Der während der Abhaltungszeiten an der Terminbörse fortlaufend ermittelte Kurs (Börsenterminpreis) eines Futures drückt damit als bloßer Verweis den erwarteten und zum Termin ausgemachten Abrechnungspreis aus. Dem einzelnen Händler wieder dient der Futureskurs vorzugsweise als Rechengröße zur Beimessung von Geldgewinnen und Verlusten ("paper profit or loss"), die seine eingeleiteten Terminmarktposten aus der Verschiebung des Kursstandes unterdessen hervorbringen und die sich im Verkehr nach Bedarf jederzeit verwirklichen ließen. Als öffentlich zugängliche quantitative Informationen geben Futureskurse überdies der Allgemeinheit einen genaueren Aufschluss über das Marktverhalten im betreffenden Terminkontraktmarkt gleichwie über die am Platz um sich greifenden Stimmungen und Strömungen ("price discovery"). Die möglichen Ausprägungen vom Kurs eines Futures finden sich auf der Horizontalachse des vorstehenden "pay-off"-Diagramms (Kurs-Achse, "X-Achse") abgetragen, die Vertikalachse ("Y-Achse") bildet den zahlungswirksamen Gewinn/Verlust in Abhängigkeit von Letzterem ab. Der Schnittpunkt der Gewinn-/Verlustgeraden mit der Kursachse kennzeichnet in der obigen Figur die Lage des mit einem Begründungsgeschäft ("opening", "half turn") ausgehandelten Futureskurses* (= "Einstandskurs", "agreed price").

[* Der Futureskurs ist nebenher erwähnt von verwandter Natur mit dem Ausübungspreis ("exercise price", "strike price") einer Option des Finanzmarktes insofern, als zu diesem Preis der seinerzeitige Austausch von Leistung und Gegenleistung aus dem Kontrakt verabredet worden ist.]

Futures können Träger eines gegenwärtig vorhandenen – positiven wie negativen – Geldwertes sein (Verkehrswert, "value"). Dieser stellt gedanklich diejenige Summe vor, gegen die ein Futures-Kontrakt sich im Marktverkehr noch vor dem täglichen Buchungsschnitt ("markt to market") austauschen ließe, also jene Summe, die der Erwerber des Kontrakts dem ursprünglichen Halter für einen tatsächlich beschlossenen oder bloß gedachten Austausch desselben in Rechnung bringen müsste, um dessen Position einzunehmen. Er kommt dem durch ein sofortiges Gegengeschäft ("Glattstellung") umgesetzten Geldwert ("payoff") gleich. Die Höhe des Verkehrswertes eines gehaltenen Futures bestimmt sich mit Rücksicht auf den Kontraktumfang ("principal") nach dem Grad der Preisänderung gegenüber dem Einstandskurs, nach Vornahme des "markt to market" dann wieder jeweils zum Handelsende nach dem Grad der Preisänderung gegenüber dem periodischen Abrechnungskurs aus dem Vorgang ("settlement price").

Im Zeitpunkt des Zustandekommens eines Futures muss sich der Kontrakt selbst stets auf einen Geldwert ("contract value") von haargenau null taxieren ohne Abweichung, sofern durch ihn Arbitragegewinne nicht unmittelbar in Aussicht gestellt sein wollen. Hierbei ist es unerheblich, welche Ausrichtung die Position einschlägt. Es erscheint dies, ohne das alles tiefer bis ins Einzelne gehend auszuführen, einleuchtend, weil zur Vereinbarungszeit eines Futuresgeschäfts durch ein solches selbst weder Vermögenswerte geschaffen noch gegeneinander vertauscht werden. Keine der beteiligten Parteien hat sich durch den bloßen Abschluss eines Terminkontraktes zu marktgerechten Preisen finanziell besser oder schlechter gestellt, weder der anderen Seite einen Abzug gemacht noch ihr einen geldlichen Vorteil zugebracht.* Erst ein im weiteren Verkehrsumlauf sich einspielender Wechsel der Preislage auf dem Terminmarkt ruft eine Veränderung auch im Kontraktwert hervor. Wie die Abbildung der vorigen Seite weiter veranschaulicht, lässt sich der Eigenwert und Erfolg eines Futuresgeschäfts gut durch eine lineare Funktion beschreiben. Der Inhaber einer Long-Position profitiert in einem streng gleichgerichteten Verhältnis von steigenden Preisen des Futures; der Verkäufer von Futures (Short) dagegen verliert insofern genau in dem gleichen Maße. Je höher der Futureskurs emporsteigt, desto größer das Mehr an Gewinn des Käufers (Long) gleichwie das Mehr an Verlust des Verkäufers (Short). Senkt sich indessen der Futureskurs herab, so macht der Inhaber der Short-Position in Futures wieder streng paritätisch (nur eben spiegelbildlich) um ebenso viel Gewinn, wie der Inhaber der Long-Position an Geld verliert. Mathematisch betrachtet ist die Steigung der Gewinn-/Verlustgeraden einer Long-Position somit stets positiv, die einer Short-Position stets negativ. Futures, wie auch Forwards und Swaps, erkennt man deshalb den "linearen Instrumenten" ("delta one") zu, Optionen hinwieder ihrer Bedingtheit halber den "nichtlinearen".

[* Abweichend vom Abschluss eines Optionsgeschäftes, wodurch eine Partei gegen Zahlung einer Prämie von der anderen ein Recht käuflich erwirbt, das sie gegen diese durch Erklärung geltend machen kann, wechselt zum Zeitpunkt des Zustandekommens eines Futuresgeschäftes an der Börse für den Kontrakt selbst kein Geld die Hände. Der Wert des Kontrakts ist zu diesem Zeitpunkt sohin gleich null, einen Preis dafür zu bezahlen gibt es nicht – das jedoch immer unter den ferneren Bedingungen, dass gewinnträchtige Arbitragegelegenheiten, die sich sogleich nutzen ließen, im Zeitpunkt des Abschlusses nicht bestehen, der Marktpreis sämtliche Informationen berücksichtigt und von keinem der Marktteilnehmer beeinflussbar ist (= "faire Wette"). Ersteinschüsse, die ohnehin nicht als Kaufpreis zu deuten sind, Provisionen und andere Handelsspesen verschlagen an diesem Umstand nichts. Für diese Eigenart von Futuresgeschäften hat sich in der akademischen Literatur der technische Name "martingale" eingelebt.]

Auflaufende Gewinne oder Verluste aus der Einnahme von spekulativen Positionen an den Futuresmärkten sind insoweit allesamt unmittelbar Ausfluss einer ganz bestimmten sich in Zukunft verwirklichenden – und damit unsicheren – Marktpreisentwicklung. Je nach Richtung und Ausmaß ihres eingeschlagenen Ganges sind diese äquivalent einem positiven oder negativen Marktwert des Futures, wobei gilt:

Gewinn/Verlust aus einer Futures Long-Position = abschließend verwirklichter Futureskurs – Einstandskurs

Gewinn/Verlust aus einer Futures Short-Position = Einstandskurs – abschließend verwirklichter Futureskurs.*

[* Um zum Gesamtgewinn aus einem Futuresgeschäft zu gelangen, ist der auf die Einheit bezogene Kursgewinn mit dem normierten Kontraktvolumen des Futures malzunehmen. – Hinweis: Am Ende des Schlussabrechnungstages entspricht der abschließend realisierte Futureskurs dem gesetzten Barpreis ("spot price") des "underling".]

 

Wenn dem so ist, wird ein Händler, der für die Folgezeit steigende Kurse erwartet, Futures kaufen ("long gehen", Plusposition), jener dagegen, der auf sinkende Kurse rechnet, Futures veräußern ("short gehen", Minusposition). Gibt es für eine Veränderung des Kursstandes nirgends einen erkennbaren sachlichen Anlass, so schließen sie damit offenbar eine "faire Wette" ("fair bet") auf den Futureskurs ab, die unter rein subjektiver Anschauung beiden Teilen zuträglich ist. Im Nachhinein werden beide Kontrahenten klüger sein; einer von ihnen wird jedoch am Ende arg enttäuscht sein, falls es wider seinen Erwartungen dennoch einen Wechsel der Marktlage gegeben haben sollte. Der Sache nach kommt es hierbei jedes Mal zu einer Verschiebung der Vermögensverhältnisse: Wenn der eine Teil an dem Geschäft eine bestimmte Summe verliert, ist stets ein anderer da, dem das Geld zufließt. Was der eine an Plus hat, hat der andere (unter Ausklammerung von Transaktionskosten und Nutzenaspekten) notwendig an Minus. In der Gesamtbilanz stellt die Rechnung sich also stets genau auf null. Man spricht in diesem Zusammenhang von Futuresgeschäften darum oft und gern auch von einem Nullsummenspiel ("zero-sum game", symmetrisches Termingeschäft). – Die einer Terminbörse angegliederte Clearingstelle ("clearing house") stellt über eindeutig vorgegebene Bestimmungen sicher, dass die hier und im Folgenden auf analytischem Wege gewonnenen Zusammenhänge auch bei der praktischen Durchführung von Futuresgeschäften unverfälscht zur Geltung kommen.*

[* So löst jede Wertänderung in Futures – ganz gleich, welcher Richtung – im Rahmen des "marking to market" zum Ende des jeweiligen Börsenhandelstages mit ausnahmsloser Notwendigkeit eine Belastung bzw. Gutschrift in entsprechender Höhe auf den einzelnen zugeordneten Margenkonten aus.]

Im Börsenleben lässt sich auf Futureskurse mit Zuversicht nicht rechnen, denn sie schwanken für gewöhnlich in sehr kurzen Zeitabschnitten auf und nieder, zumal mit Eintreffen jeder neuen Marktnachricht. Jede auf einem Futuresmarkt hervorgebrachte Kursverschiebung geht gleichzeitig einher mit einer Wertänderung entsprechenden Umfangs bei den darauf geschlossenen Kontrakten: Ereignet sich unmittelbar nach Öffnung einer Position in Futures ("opening transaction") eine Änderung am Börsenterminpreis, so beträgt der Kontraktwert desselben nun nicht mehr wie ursprünglich genau gleich null: Sondern der Kontrakt erhält damit übereinstimmend, wie soeben auseinandergesetzt, augenblicklich einen positiven bzw. negativen Wert zugewiesen. Wie die Abbildung auf der vorigen Seite versinnlicht, leiten sich erst aus dem nachfolgenden Kurswechsel entweder Gewinne oder Verluste her, deren jedesmalige Größenordnung abhängig ist von der Richtung und Stärke der sich einstellenden Kursbewegung (Kursrisiko). Die sich geltend machende Wertverschiebung des Futures steht dabei mit Rücksicht auf den Ersteinschuss ("initial margin") in einem durch den Hebeleffekt bestimmten feststehenden Verhältnis zur Änderung des Terminkontraktpreises (Leverage). Demnach bildet der Einstandskurs gewissermaßen den archimedischen Punkt, von dem, verstärkt durch die Kraft des Hebeleffekts, Gewinn oder Verlust für die jeweiligen Inhaber der einschlägigen offenen Long- bzw. Short-Positionen in Futures ihren Ausgang nehmen.

Zurückführen lässt sich jede Wertänderung eines Terminkontrakts am Ende immer auf korrespondierende Wertänderungen seines Basisinstruments ("underlying"): Weicht nämlich der Preis der Wertbezugsbasis im Effektivmarkt (unter Berücksichtigung der Nettofinanzierungskosten) vom ursprünglich vereinbarten Futures-Preis ab, zu dem der Kontrakt ja bei Fälligkeit "unbedingt" (bar oder gegenständlich) zu erfüllen ist, so wirft dies bei marktgerechter Bewertung aus der Differenz für die glücklichere der beiden daran beteiligten Parteien einen positiven Vermögensgewinn von entsprechender Höhe ab, für die andere ergibt sich ein Geldverlust um ebensoviel. Es sei dies an einem Zahlenbeispiel veranschaulicht:

Mit dem heutigen Kauf eines Dezember2024-COMEX-Gold-Futures (Ticker-Symbol: GC), also durch das Eingehen einer Long-Position zu einem Börsenterminkurs von angenommen 1920 (US-$/Feinunze; Einstandspreis, Erstehungspreis), verpflichtet* sich der Halter der Position, zum Erfüllungstermin im Dezember 2024 eine bestimmte Menge – 100 Feinunzen – Gold zu einem Preis von 1920 US-$ je Feinunze zu erwerben. Sollte mit Herannahen dieses Termins der am Kassamarkt festgestellte Preis für eine Feinunze Gold inzwischen auf, sagen wir, 1840US-$ gefallen sein, so entsteht dem Halter der Position ein positiver Verlust (mit Vernachlässigung von Zinseffekten und Transaktionskosten) in Höhe des Unterschieds zwischen Einstandspreis ("delivery price") und dem bei Fälligkeit herrschenden Kassakurs für Gold (auf den der Schlussabrechnungspreis: der "final settlement price" des Futures, sich bei der Erfüllung bezieht) multipliziert mit dem Kontraktumfang. Als Ergebnis erhalten wir, auf den Endfälligkeitszeitpunkt berechnet, demnach:
 (1840 US-$ – 1920 US-$) × 100 =
8000 US-$ (Barverlust).

[* Anmerkung: Eine Loslösung von der hiermit verbundenen Lieferverpflichtung durch ein zwischenzeitliches Gegengeschäft bliebe einem jeden Händler selbstverständlich unbenommen. Der Einfachheit halber wird zur Aufhebung kontraktlicher Verpflichtungen auch in der übergroßen Mehrzahl aller wirklichen Futures-Geschäfte von der Verfahrensweise eines Gegengeschäftes Gebrauch gemacht (worauf im Weiteren noch ausführlich einzugehen Gelegenheit sein wird).]

Ein aussichtsvoller, auf Dauer Erfolg versprechender Handel mit Futures gebietet nebst einem gerüttelt Maß an Erfahrung, Wissen, eiserner Selbstzucht, Gewissenhaftigkeit, analytischer Fähigkeiten, wachster Aufmerksamkeit, einer raschen Auffassungsgabe und einer sicheren Urteilskraft eine den Umständen entsprechende Risikotragfähigkeit. Denn Achtung: Die denkmögliche Höhe der Verluste, für die der Halter eines Futures einzustehen hat, kann im Falle eines ungesicherten, ungedeckten Verkaufs (Naked-Short-Geschäft in Futures) bei steigenden Notierungen des Kontrakts bis in die buchstäbliche Unendlichkeit reichen, während dem Ausmaß möglicher Vermögenseinbußen bei Kauf eines Futures (Long-Position) und fallenden Futureskursen, wenngleich schmerzlich genug, immerhin im vorher bekannten gesamten Kontraktgegenwert bei Positionsbegründung eine (wenngleich nicht unüberwindbare) Schranke gesetzt ist!* Die Ursache für das gleichsam bis ins Unermessliche gehende Verlustpotenzial gerade von fehlgeschlagenen Short-Positionen liegt darin, dass sich die mit Futuresgeschäften übernommene Verpflichtung – unbeschadet eines geleisteten (meist verhältnismäßig gering bemessenen) Ersteinschusses an Margin – grundsätzlich auf den Gesamtwert des Kontraktumfangs erstreckt (Hebelwirkung), während es dem für die Beschaffung der kontrahierten Wertgüter maßgeblichen Marktpreis an jeder absehbaren Obergrenze mangelt. Futures als risikotragende Handelsinstrumente werden infolge davon wohlbewusst zu einem Rang emporgehoben, der dem verständigen Händler (Trader) unabdingbar und "in jeder Sekunde" uneingeschränkte Achtsamkeit abverlangt.

[* In Wirklichkeit können nur unentbehrliche physisch verkörperte Wirtschaftsgüter im Preise ohne Ende steigen. Umgekehrt mag ihr Wert praktisch wohl nur in seltenen Ausnahmefällen nach unten auf die Grenze des Preisnullpunktes oder gar darunter herabsinken (so geschehen am 20. April 2020 im Mai-Kontrakt des Rohöl-Futures der NYMEX, als dieser mit minus 37,63 USD schloss). Gleichwohl stößt infolge des geschilderten Umstandes die Spiegelbildlichkeit des Gewinn/Verlust-Profils von Futures (wie auch von anderen "unbedingten" Termingeschäften) bei einem Marktwert des "underlying" von null an ihre natürliche Grenze.]

Zu Gelde machen lässt sich ein verbuchter Wertzuwachs aus Geschäften mit Futures bequem durch Abschluss eines damit zusammenstimmenden börsenmäßigen Gegengeschäfts, welches zum dann gerade herrschenden Marktpreis zustande kommt (d.h. mit einem börslichen Umsatzakt = "reversing trade"; "closing transaction", "round turn"). Auf diese Weise lässt sich ein aus einer Kursverschiebung fließender Differenzgewinn im vorliegenden Kontraktmarkt greifbar zueignen. Es gilt dies selbstverständlich ganz entsprechend auch für den Fall einer Wertminderung hinsichtlich der Begrenzung von Verlusten durch Marktwertänderungen von Futuresgeschäften. Liquide und funktionstüchtige Märkte gewährleisten allemal, dass jeder Tageshändler, Investor, Versicherer oder Arbitrageur, der eine bestimmte Marktseite einzunehmen gedenkt, auf einen anderen trifft, der gewillt ist, die Gegenseite zu vertreten. Mitunter ist zur Verwirklichung vorliegender Marktwerte ein augenblickliches Tätigwerden durch wendiges Handeln auf den Märkten erforderlich, wofür wiederum eine jederzeitige Transaktionsmöglichkeit an den Börsen unentbehrliche Voraussetzung ist.

[Anmerkung: Auch wenn das oben dargestellte Gewinn- und Verlustprofil zur Veranschaulichung durch völlig kontinuierlich (stetig) ansteigende bzw. absteigende gerade Linien schematisch gefasst wurde, so ist dennoch nicht zu verkennen, dass diese in Wahrheit keineswegs als vollkommen lückenlos und geschlossen zu begreifen sind, da ja die einzelnen einander angrenzenden, im Handelsverkehr hervorgebrachten Kurse von Futures stets um sprunghafte Distanzen von mindestens je einem "tick" voneinander abstehen.]

Aufzählung

Schlussergebnis

Verkehrstüchtigkeit ("tradability") ist Futures wahrlich auf den Leib geschrieben. Ohne die Gabe, mit diesen Terminmarktinstrumenten freien Handel treiben zu können, bliebe eine gewichtige Begünstigung für ihr Dasein weg. Ja, Handelbarkeit ist für Futures und manch andere börsennotierte Derivate sogar eine unverzichtbare wie unerlässliche Existenzbedingung. So sind Futures ihrer ganzen Wesensart nach, namentlich durch fach- und sachgerechte Vereinheitlichung (Standardisierung) der Geschäfte, von vornherein auf höchste Verkehrsfähigkeit zurechtgemacht. Durch die äußere Gestalt der Kontrakte selbst als gesonderte, zertifikatlose Verfügungsrechte wird ihre Übertragung soviel immer möglich vereinfacht; und so erweckt es leicht das Ansehen, als seien sie erst in zweiter Rücksicht auf Erfüllung durch Lieferung des Grundgegenstandes in Natur angelegt. Eben hierin aber liegt zugleich ein besonderer Vorteil von Futures: Neben dem Vorzug eines verhältnismäßig geringen Kapitaleinsatzes als anfänglich erforderliche materielle Vorbedingung für die Teilnahme am Börsenterminhandel überhaupt liegt eine besondere Begabung von Futures darin, dass diese sich schon während der Laufzeit, wie für gelegen gehalten, nach Bequemlichkeit allein durch Abschluss eines börslichen Gegengeschäfts beinah jederzeit geräuschlos wieder "veräußern" lassen, ohne dazu vorher Verbindung mit der eigentlichen Gegenpartei aufnehmen oder gar deren Einwilligung einholen zu müssen. Eine Lösung von der einen flüssigen Handel wesentlich erschwerenden Individualität gelingt nicht zuletzt deshalb, weil alle Kontrakte mit übereinstimmender Kontraktausgestaltung ("futures series") an der Terminbörse als wechselseitig durch einander ersetzbar gelten (sie sind, wie es heißt, von "qualitativ homogener" Natur und damit vertretbar geworden). Futures-Kontrakte der gleichen Gattung schließen mithin für alle Marktbeteiligten stets auch die gleichen Rechte und Verpflichtungen in sich ("Substitutionseffekt" und "Fungibilität von Futures" als Grundlage für deren Handelbarkeit). Davon abgesehen wäre eine unmittelbarere Verbindung zu der ursprünglichen Gegenpartei auch gar nicht ohne weiteres herstellbar; denn durch Dazwischenkunft der Clearingstelle als leibhaftiger Handelspartner eines jeden Kontraktschlusses wissen die ursprünglich vertragschließenden Parteien i.d.R. voneinander nichts; sie bleiben somit gegenseitig ungenannt und unbekannt. Ein mit Abschluss von Börsentermingeschäften übernommenes Risiko ist als solches grundsätzlich zeitlich befristet, seinem Ausmaß ist gleichwohl praktisch keine Grenze gezogen. Trotz alledem lässt sich die Übernahme von Verlustgefahren aus offengestellten Posten zumal durch Handelbarkeit der einzelnen Terminmarkt-Instrumente außerordentlich anpassungsfähig an die Verschiedenheit der Dinge und des einzelnen Falles gestalten.

Lesen Sie auf der folgenden Seite:

Terminkontrakthandel in Futures: Gewinn und Verlust

 Aktienhandeln ohne Kommission

Siehe auch:

 

Aufzählung

Was sind Futures?

Aufzählung

Wie entstehen Futures?

Aufzählung

Der Futureskurs

Aufzählung

Das Offene Interesse ("open interest") und der Umsatz ("volume")

Aufzählung

Glattstellung offener Positionen: Das Gegengeschäft

Aufzählung

Settlement: Die Erfüllung eines Futures-Kontrakts durch physische Lieferung oder "cash settlement"

Aufzählung

Die Mindestkursänderung ("tick", "minimum price fluctuation")

Aufzählung

Tägliches Kurs-Limit ("daily price limit") – "limit-up" bzw. "limit-down"

Aufzählung

Die Positions-Obergrenze ("position limit"), "accountability rules" und Reportpflicht ("reportable limit")

Aufzählung

Zur Beziehung zwischen Spotmarktpreis und Futureskurs und "cost of carry"

Aufzählung

Devisen-Futures

Aufzählung

Aktienindex-Futures

Aufzählung

Zins-Futures auf Geldmarktinstrumente

Aufzählung

Zins-Futures auf mittel- und langfristige Anleihen

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"Quidquid alicui addicitur, alibi detrahitur." (Was irgendwo hinzugefügt wird, wird woanders weggenommen.)
Francis Bacon (1561 - 1626), engl Philosoph

 

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Stand: 25. März 2024. Alle Rechte vorbehalten.