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Kombinierte und sonstige Orderarten an den Terminbörsen

 

Über das Angebot an einfachen limitierten und illimitierten Orderarten hinaus halten fast alle Terminbörsen auch noch formenreichere, miteinander verknüpfte Auftragsarten zur Verwendung verfügbar. Solche strategisch ausgerichtete kombinierte Orders ("strategy orders") sind von einem besonderen Zuschnitt, der einzelne grundlegende Orders unverbrüchlich zusammenkoppelt, sodass sie im Zuge der Orderabwicklung ("order routing") wie ein unteilbares Ganzes behandelt werden. Orders dieser Beschaffenheit tragen zur Erhöhung der Planungssicherheit dadurch bei, dass sämtliche der Teil-Orders, aus denen sie sich zusammensetzen, sich in sinnvoller Weise dem Vorhaben gemäß aufeinander abstimmen lassen.

Die OCO-Order ("one cancels other order", "order cancels order", zuweilen auch als "alternative order" oder schlicht "bracket" benannt) setzt sich als solche zusammen aus zweierlei gesonderte Orders von grundsätzlich beliebiger Art, die jedoch beide auf einem Order-Ticket vermerkt und in ihrer Eigenschaft als Orderbestandteile einer OCO-Order fortan auch wie eine innere Einheit gehandhabt werden. Durch eine derart fein aufeinander abgestimmte Zusammenstellung für den Börsenauftrag wird der Broker angewiesen, in dem Augenblick, wo eine der beiden Teilorders im Marktverkehr Erledigung finden konnte, die andere, nun übrig gebliebene Order im gleichen Zuge selbsttätig außer Kraft zu setzen. In elektronischen Börsenhandelsvorrichtungen sorgt die Börsentechnik für die Aufhebung der erübrigenden Order. Jede von ihnen kann daher immer nur alternativ, jedoch keinesfalls kumulativ ausgeführt werden.

Beide Grundformen von Teilorders als Bestandteile einer OCO-Order sind grundsätzlich völlig frei gestaltbar und insofern förmlich unabhängig voneinander. Es spielt demgemäß keine Rolle, ob es sich hierbei um eine Zusammenstellung von Kauf-, Verkaufs- bzw. Limit-, Stopp- oder anderer Orderarten handelt. In der Praxis verkörpert jedoch eine der Teilorders regelmäßig eine Limitorder, die andere dagegen eine Stopp-Order oder eine ihrer Abwandlungen.

Auch beim Einsatz zusammengesetzter Orderarten ist wiederum dem Erfordernis jeder einzelnen Orderart für sich Rechnung zu tragen. Wie in allen Fällen, so bedeutet das auch hier, dass der Stopp einer Kauf-Stopp-Order über dem gerade vorliegenden Marktpreis, das Limit der Kauf-Limitorder unter dem herrschenden Marktpreis liegen muss. Mit umgekehrten Vorzeichen gilt: Der Stopp der Verkaufs-Stopp-Order liegt unter dem derzeitigen Marktpreis und der Limit-Kurs der Verkaufs-Limitorder über dem augenblicklichen Marktpreis. Es sei hierzu im Folgenden ein Beispiel für eine Spekulation à la hausse unter Verwendung einer OCO-Order angeführt:

Setzen wir den Fall, der Kurs des Oktober2024-Gold-Futures werde in einem angenommen "flauen", d.i. ruhigen, kaum schwankenden Markt, zurzeit mit 1980 (US-$ je Feinunze) notiert. Ein Händler, der die Marktbewegungen nun schon seit geraumer Zeit verfolgt, erwartet zwar, dass der Gold-Futures kurzfristig noch ein klein wenig nachgeben, auf längere Sicht jedoch im Kurse stark steigen werde. Unser Trader könnte jetzt einfach hergehen und eine Kauf-Limitorder erteilen, ausgestattet mit einem Limitpreis von vielleicht knapp unter 1980. Dies birgt indes die Gefahr, dass der Gold-Futures anzuziehen beginnt, ohne dass der Limitkurs vorher vom laufenden Kurs erreicht wird, womit unser Händler erst gar nicht am erhofften Kursaufschwung teilzuhaben vermag. Um eben auch in Lagen von solcher Undurchsichtigkeit und Unbestimmtheit angemessen zu Werke gehen zu können, käme eine OCO-Order in Betracht. Der Händler könnte nunmehr folgende OCO-Order vorbringen: "Either Buy 5 October24 Gold at 1978 or Buy 5 October24 Gold at 1982, Stop".

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Fällt daraufhin der Oktober-Gold-Futures auf die Marke 1978 oder darunter, so gelangt die Limitorder zur Ausführung und die dazugehörige Stopp-Order wird im gleichen Zuge wunsch- und vorschriftsmäßig gestrichen. Der Händler besäße hernach eine Long-Position in Oktober-Gold-Futures zu einem Einstandskurs von 1978 oder tiefer. Steigt hingegen der Oktober-Gold-Futures, ohne dabei vorher wieder zurückzufallen, auf einen Stand von 1982 oder darüber, so kommt es zur Ausführung der Stopp-Order und die Limitorder wird selbsttätig gelöscht. Der Trader hätte damit eine Long-Position in Oktober-Gold-Futures eingenommen zu einem Kurs bestenfalls von 1982, und das in einem hier annahmegemäß steigenden Markt.

Eine OCO-Order kommt dem Grundsatz nach immer dann zum Zuge, wenn es zweckmäßig erscheint, zwei zwar in enger Beziehung zueinander stehende, sich aber in ihrer Umsetzbarkeit gegenseitig ausschließende Orders aufzustellen. Durch eine gekonnte und sachgemäße Auftragserteilung einer OCO-Order, die vom Broker ordnungsgemäß und regelrecht gehandhabt wird, schließt der Terminhändler die Möglichkeit einer gleichzeitigen Ausführung beider Orderbestandteile der OCO-Order zuverlässig aus. Unter diesem Blickwinkel sind OCO-Orders in ihrer Form voneinander abhängige Orders, die sich anwendungstechnisch selbständig abzustimmen und anzupassen wissen.

Zur Beachtung: Wie es im Handelsverkehr auf den Derivatemärkten bei der Abwicklung von Limitorders gängige Praxis ist, wird stillschweigend unterstellt, dass der Auftraggeber mit einer Teilausführung seiner Limitorder einverstanden ist! Was von Limitorders selbst, gilt glücklicherweise auch von Limitorders als mitwirkender Teil von OCO-Orders. Sowie es beim Auftragsvollzug einer OCO-Order der Sache nach zu einer Teilausführung der Limitorder als dessen Baustein kommt, wird jedes Mal der Stopp-Order-Teil von selbst um die Anzahl der bereits georderten und bestätigten Futures-Kontraktgeschäfte herabgesetzt.

Zu erwägen ist endlich noch, dass ebenso wie bei einzelnen Limitorders die Limitpreise aus einer OCO-Order eine gewisse Mindestanzahl von "ticks" (meist nur einige wenige) vom letztgehandelten Futureskurs entfernt gelegen sein sollten, um von den Terminbörsen einmütig und stets vorbehaltlos als Limitorders anerkannt und angenommen zu werden. Ins Einzelne gehende Auskunft hierüber erhält der geneigte Terminhändler von seinem Broker oder von den jeweiligen Terminbörsen selbst.

Eine kleine Spielart der OCO-Order verkörpert die OCA-Order ("one cancels all order"). Letztere schließt mindestens zwei oder als Teil einer umfänglicheren Koppel-Order gleich mehr als zwei Teilorders in sich und löscht bei Ausführung einer derselben alle übrigen selbsttätig.

 

  •    Basis Order ("contingent order" und "contingent multiple orders")

Bei einer Basis-Order, auch "contingent order" oder "If-done-order Next-order" genannt, handelt es sich ebenso wie bei der OCO-Order vom inneren Bau um zwei gedanklich voneinander gesonderte Orders, die tatsächlich aber in sich vereint der Reihe nach als Einheit auf einem gemeinsamen Order-Ticket vermerkt und in ebensolcher Weise erledigt werden. Mit Verwendung einer Basis-Order ersucht der Terminhändler seinen Broker darum, jene Teil-Order, die den zweiten Bestandteil bildet, erst dann zu besorgen, wenn zuvor die erste Teil-Order hinlänglich ausgeführt werden konnte. M. a. W. die Berücksichtigung des zweiten Orderteils ist abhängig von der Ausführung des ersten Teils. Hierzu ein Beispiel: "First Sell 3 December24 Gold COMEX at 1970 Stop - Contingent - Buy 3 December24 Gold COMEX at 1969".

Erst wenn der erste Bestandteil der Order tatsächlich im Markt ausgeführt werden konnte, wird der zweite von ihr abhängige Bestandteil der Order dadurch aktiviert. Die zweite, abhängige Order wird somit auch bei Erreichen ihres Limit- bzw. Stopp-Kurses nicht ausgeführt werden, solange die erste Order unausgeführt bleibt.

Die "contingent order" bildet einen Sonderfall der CMO-Order ("contingent multiple orders" oder "combination orders"), und ist eine Aufeinanderfolge mehrerer voneinander abhängiger Orders, die der Reihe nach zur Ausführung zu bringen sind. Ist eine der Orders in der Kette nicht ausführbar, werden alle nachfolgenden, abhängigen Orders selbsttätig außer Kraft gesetzt.

 

Eine Order-on-Event gehört gleichwie die OCO-Order und die Trailing Stopp-Order zur Sorte der "intelligenten Orders". Die Order-on-Event zeichnend sich dadurch aus, dass sie eine vorgegebene Ausführungsbedingung ("trigger condition") enthält, bei deren Eintritt die Handelsplattform der Börse selbsttätig auf ihre Erledigung hinarbeiten wird. Ihre Ausführung kann bedingungsweise abhängig sein entweder von dem Erreichen eines bestimmten Kursstandes oder von einem besonderen, näher bezeichneten Ereignis. Ist sie kursabhängig, so kann sie erst dann zur Ausführung gelangen, sobald auf dem betreffenden Markt ein ganz bestimmter Kurs (Referenzwert) festgestellt wird. Der in der Order genannte Markt kann sich hierbei ebenso gut unmittelbar auf den des zu handelnden Terminkontrakts selbst wie auf einen ganz anderen Markt (Aktie, Index, Ware usw.) beziehen. Eine Order-on-Event kann also auch verwendet werden, um auf Preisbewegungen in verschiedenen Märkten Bezug zu nehmen. So lässt sich zum Beispiel eine Order-on-Event erteilen, um mittels einer Markt- oder Limitorder einen Terminkontrakt erst dann zum Kauf oder Verkauf in das Orderbuch einfließen zu lassen, wenn der Terminkurs auf dem betreffenden Markt um 5% oder mehr steigt. Entsprechendes gilt auch von dem besonderen, in der Order näher bezeichneten Ereignis, auf das sie sich richtet. Erst bei Eintritt des Ereignisses wird auf den Vollzug der Order hingewirkt. Als mögliches Ereignis heranziehen ließe sich beispielshalber die Veröffentlichung eines wichtigen Wirtschaftsberichtes oder eines erwarteten Zinsentscheids.

Um eine ordnungsgemäße Order-on-Event aufzugeben, ist erstens der zu handelnde Terminkontrakt auszuwählen sowie zweitens für das in Rede stehende Ereignis der genaue Erscheinungszustand oder die Höhe des fraglichen Kurses zu benennen, der die Order auslösen soll. Es lassen sich auch gut und gern weitere Orderzusätze angeben, wie etwa die Kontrakt-Anzahl, ein Stopp-Loss oder ein Kurs für den Ausstieg bei einer Take-Profit-Order. Sowie das umschriebene Ereignis eintritt oder der gesetzte Kurs festgestellt wird, gelangt die Order unter gewöhnlichen Marktbedingungen von selbst zum Vollzug. Eine Order-on-Event kann indes nur während der jeweiligen Handelszeit des in ihr als Bezug angeführten Marktinstruments zur Ausführung gebracht werden.

Als geeignet erweist sich eine Order-on-Event oftmals in einem schnellen Markt ("fast-moving market"), um bei Eintritt des Ereignisses rasch Gewinne zu sichern oder Verluste auf dem schnellsten Wege zu begrenzen, wo ein von Hand ausgerichtetes Handeln viel zu schleppend wäre. Man beachte, dass Orders-on-Event nicht immer von allen Börsen einhellig entgegengenommen werden. Auskunft darüber, welche der einzelnen Orderarten von den Terminbörsen angenommen werden und welche nicht, erhält der Terminhändler auf Anfrage vom Kundenbetreuer ("account executive") seines Brokerhauses oder auch aus den Satzungen der betreffenden Börsen selbst. Orders-on-Event finden häufig im regelgebundenen "algorithmischen Handel" (Algo-Trading) Verwendung, wo Handelsentscheidungen hauptsächlich durch Computerprogramme veranlasst werden, die auf vorher festgelegten, eigens ausgeklügelten Regel und mathematischen Größen beruhen.

 

Eine AON-Order ("All-or-None-Order") ist dadurch charakterisiert, dass diese stets in einem Anlauf zu einem einheitlichen Preis und dabei in ihrer Gesamtheit, d.i. in vollem Umfange auszuführen ist; andernfalls bleibt die fragliche AON-Order im Orderbuch vermerkt ("pending"), gegebenenfalls so lange, bis eine Zusammenführung ("matching") zu einem späteren Zeitpunkt möglich wird. Der FOK-Order ähnlich ist die AON-Order damit insofern als sie grundsätzlich keine Teilausführungen erlaubt.

Der Unterschied zur FOK-Order liegt dabei in dem Zeitbestandteil: AON-Orders werden nicht von selbst wieder aufgehoben, wenn eine unverzügliche und vollständige Orderausführung am Markt nicht erzielbar ist. Sie bleibt also so lange im Orderbuch bestehen, bis sie nach wiederholtem Versuch ausgeführt werden konnte oder endlich widerrufen wurde. Der Terminhändler vermeidet somit, dass seine Order zu verschiedenen Zeitpunkten und damit einhergehend oftmals in unterschiedlichem Teilumfang und zu unterschiedlichen Kursen ausgeführt wird, ohne sich dabei auf einen genauen Zeitpunkt festlegen zu müssen.

Der einer AON-Order anhaftende Nachteil besteht darin, dass dieser Orderart börsenseitig gewöhnlich nur ein sehr geringer Prioritätsrang beigezählt wird. Sie steht sohin erst dann zur Ausführung an, nachdem alle vorrangigen Orders, insbesondere also Markt- und Limitorders, zum laufenden Marktpreis bedient werden konnten.

Soll eine Order zwar nur in einem einzigen Handelsakt, aber nicht unbedingt in ihrem vollen Umfang, sondern lediglich zu einem Mindestvolumen ausgeführt werden, so käme vorzugsweise die sog. MV-Order ("minimum volume order") zur Anwendung.

 

Mit Einhändigung einer "discretionary order" überträgt der Auftraggeber (Vollmachtgeber) zeitweilig oder mitunter auf unbestimmte Dauer Handelsvollmacht fremder Hand. Durch Vergabe einer Handelsvollmacht an einen Kontenbetreuer ("account executive") des beauftragten Handelshauses erhält dieser freie Hand, Börsenaufträge auf Rechnung des Kunden stellvertretend vorzunehmen. Die Erteilung einer Vertretungsbefugnis an den Broker durch Ausstellung und Einreichung einer Handelsvollmacht mag sich für den Kunden allemal dann bezahlt machen, wenn dieser aus allerlei Gründen nicht geneigt ist oder sich außerstande sieht, sich selbst um seine Börsengeschäfte zu kümmern, während er in den Sachverstand und in die Handelsfähigkeiten des bevollmächtigten Bediensteten des Kommissionshandelshauses sein vollständiges Vertrauen zu setzen gewillt ist ("trading on behalf"). Der Anlass für einen solchen Schritt mag durch die persönlichen Verhältnisse bestimmt sein, z.B. durch Arbeitsüberhäufung oder durch Handelsmüdigkeit nach des Tages sonstiger Lasten, er mag bald in Geschäftsunlust, Bequemlichkeitsliebe oder wachsender Ungeduld, bald in Mangel an Entschlusskraft liegen, oder sonst durchgreifen, solange der Kunde wegen karg zugemessener Zeit vorübergehend selbst zu handeln verhindert, er wegen Urlaubs, Krankheit usf. für eine gewisse Zeit nicht anzutreffen ist, während er sich auf die Sorgfalt des Brokers in der Kunst der Auftragsausführung ohne Bedenken verlassen kann.

Bei den "discretionary orders" unterscheidet man für gewöhnlich zwischen "full discretionary orders", nach deren Vorlage das Brokerhaus vollständige Handelsvollmacht über das bezeichnete Kundenkonto erhält (Generalvollmacht mit Verwaltungsfunktion, Gesamtvollmacht, "carte blanche"), und "limited discretionary orders", die das Brokerhaus lediglich mit einer eingeschränkten Handelsvollmacht versieht, z.B. die Übertragung einer Spezialvollmacht nur auf der Ausführungsebene. In der zuletzt genannten Form einer Sondervollmacht kann sie beispielsweise Bezug haben auf vorher getroffene besondere Vereinbarungen rücksichtlich ganz bestimmter Orderbestandteile, sei es darauf, dass eben nur der Kurs eines Terminkontraktgeschäfts der Festlegung bedarf, sei es, dass das Timing von Orders – also die richtige Zeitwahl des günstigsten Augenblicks der Orderplatzierung – noch in der Schwebe steht.

Andererseits können "limited discretionary orders" auf der Grundlage besonderer Konten, namentlich sog. "limited dicretionary accounts" (auch "controlled accounts" oder "managed accounts" genannt), kundiger Hand erteilt werden. Das unterscheidende Merkmal der "Limited dicretionary accounts" besteht darin, dass der Kundenbetreuer des beauftragten Brokerhauses zwar uneingeschränkte Handelsvollmacht besitzt, jedoch hierdurch keine Befugnis eingeholt hat, Geldmittel vom Kundenkonto abzuheben oder Zahlungen darüber anzuweisen.

Eine gänzlich andere Art Handelsvollmacht vertritt die "market not held order" (die hie und da auch als "open order", "worked order", "best efforts", DRT-Order, "disregard tape order" benannt wird). Durch sie erhält der "floor broker" vom Kunden unter Wahrung seiner rechtmäßigen Interessen vollständige Handlungsvollmacht, die zugleich verbunden ist mit einem Ermessensspielraum, der sich sowohl auf den anzusetzenden Kurs als auch auf den Zeitpunkt der Ausführung einer in Frage stehenden Order erstreckt. Die Güte der Orderausführung ist damit unweigerlich an die Fähigkeit des Brokers geknüpft, unter den obwaltenden Marktverhältnissen den jeweils richtigen Zeitpunkt für die Ausführung zuverlässig einzuschätzen. Ein Beispiel mag dies erläutern:

"Sell 2 December24 Euro FX Futures at 1,1010, not held". Mit vorstehender Order ist der bevollmächtigte Broker berechtigt, auf der Grundlage seiner persönlichen Einschätzung der Marktlage auf bessere Marktpreise (d.h. hier: auf höhere Euro-FX-Futureskurse) zu warten, um erst dann die Orderausführung herbeizuführen. Sollte der Euro-FX-Futureskurs allerdings wider Erwarten nachhaltig unter die Marke 1,10 (US-$ je Euro) fallen, ohne dass es dem Broker vorher gelungen war, die fragliche Order im Markt auszuführen, so kann er dafür nachher nicht zur Rechenschaft gezogen werden.

Noch eine andere, weniger weit reichende Art Handelsvollmacht liegt folgendem Beispiel zugrunde: "Buy 3 December24 Heating Oil at 1,9950 with 2 points discretion". Der Broker wird hierdurch ermächtigt, den Kauf von drei Dezember 2023 Heizöl Futures-Kontrakten nötigenfalls auch zu 1,9952 US-$ je Gallone zu besorgen, sofern dies seiner Einschätzung nach in einem entscheidenden Zeitpunkt für eine vorteilhafte Orderausführung erforderlich werden sollte.

 

  •    CXL-Order ("straight cancel"-Order, Stornierungs-Order)

Gesetzt den Fall, ein Händler beabsichtigt eine zuvor erteilte Order außer Wirkung zu setzen, also sie ersatzlos zu widerrufen ("pull"), so käme dafür zweckmäßigerweise die CXL-Order zum Zuge. Die CXL-Order ist eine "Gegenorder" (Contreorder, Cancelorder). Sie weist den Broker an, eine bereits bestehende und der Ausführung harrende ("working") Order umgehend zurückzuziehen. Ist dies abschließend geschehen, erhält der Auftraggeber hiernach zwei Bestätigungen von seinem Kundenbetreuer zurück: Die erste betrifft die ursprünglich zu streichende Order nebst ihrer Ordernummer, die zweite die Stornierungsbestätigung. Ein Beispiel: "This is account no. 13579 ... Straight cancel: Buy 3 November23 Crude-Oil at 94". Hierdurch wird eine vorher erteilte Kauf-Limitorder, drei November 2023 Crude-Oil-Futures zu 94 US-$ je Barrel zu kaufen, ersatzlos wieder aus dem Markt genommen.

CXL-Orders kommen im wirklichen Geschehen überwiegend in schnellen Märkten ("fast market") bei größerem Orderumfang zum Einsatz, und werden genutzt vor allem von Hedge-Fonds und High-Frequency-Händlern, um das Marktverhalten einer genaueren Prüfung zu unterziehen. Auch gegen Börsenschluss lassen sie sich recht wohl nutzbar machen, wenn die Wahrscheinlichkeit einer Orderausführung nur noch gering ist bzw. der jetzt vorliegende Marktpreis aufgrund der Marktentwicklung nunmehr unvorteilhaft erscheint.

 

Die CFO-Order ist das Mittel zum Zweck, eine zuvor für das Parkett erteilte Order geradewegs zu widerrufen und in einem Zuge diese Letztere durch eine andere Order zu ersetzen. Ein Beispiel: "Sell 5 September24 Coffee at 235,25 CFO 236,15". Durch sie wird der Broker hier in diesem Fall angewiesen, eine zuvor erteilte, aber noch nicht ausgeführte Order, nämlich fünf September24-Kaffee-Futures zu 236,15 US-¢/lb zu verkaufen, auszutauschen gegen eine neu erstellte Verkaufs-Limitorder, so dass hernach fünf September Kaffee-Futures zu nunmehr 235,25 US-¢/lb zum Verkauf anstehen. Selbstverständlich hätte hier auch zunächst eine CXL-Order formuliert und daraufhin die berichtigte Verkaufs-Limitorder erteilt werden können.

Gelegentlich erreicht die ersetzende Order die Börse nicht mehr rechtzeitig, um ihren Zweck zu erfüllen, weil die zu ersetzende Order kurz zuvor bereits ausgeführt werden konnte. In diesem Falle erhält der Auftraggeber eine Ausführungsbestätigung über seine ursprünglich geltende Order mit dem Zusatz: "Too late to cancel" (TLTC) zurück. Parallel damit wird die ersetzende Order selbsttätig gelöscht.

CFO-Orders werden besonders von professionellen Marktteilnehmern mit Vorliebe eingesetzt, weil dieser Ordertypus im Allgemeinen eine raschere Abwicklung verspricht und sich erfahrungsmäßig auch auf ein in sich geschlossenes Trading-Konzept zurückführen lässt.

 

EFP-Orders, die auch als "ex-pit orders", "against actual" oder "versus cash orders" bezeichnet werden, umfassen bilaterale Vereinbarungen zweier Parteien über den Austausch von Futures-Kontrakten gegen die jeweils zugrunde liegenden physischen Marktgegenstände, und zwar noch vor Fälligkeit der einzelnen Kontrakte. Hierbei werden sämtliche Vertragseckpunkte, wie bspw. der Preis oder die besonderen Lieferungsbedingungen, in privaten Unterhandlungen ausgehandelt. Im Anschluss an eine rechtsgültige Verständigung über alle wesentlichen Vertragspunkte werden sodann sämtliche der börsenrelevanten Vertragsbestandteile der Terminbörse zu Clearing- und Abwicklungszwecken mitgeteilt und von dort aus auch zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Die eigentliche Abwicklung der gesamten Transaktion findet im Gange einer EFP-Orders außerhalb des Einflussbereichs der Terminbörse statt ("off exchange").

Nur ein Beispiel: "Sell 5 November23 Crude, EFP to ABCD-Corporation".

 

Siehe auch:

Orderarten an den Wertpapierbörsen

Preislich limitierte Orders im Terminhandel

Die Marktorder im Terminhandel

Zulässige Order-Typen an den US-amerikanischen Terminbörsen

Besonderheiten bei der Ordererteilung für Optionen

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2024 Bert H. Deiters
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Stand: 04. März 2024. Alle Rechte vorbehalten.