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Zeitlich limitierte Orders ("time limit orders")

 

Zeitlich limitierte Orders (Zeit-Limit-Orders, "time limit orders") sind dadurch charakterisiert, dass der Auftraggeber (Kommittent) bei der Formulierung seiner Order ausdrücklich eine Orderbeschränkung in Form einer Gültigkeitsklausel benennt, wann bzw. für wie lange die betreffende Order nach Eingabe Geltung beanspruchen soll. Unterbleibt eine diesbezügliche Nennung expliziter Zeitangaben und mangelt es auch sonst an anderweitigen Vereinbarungen mit dem Auftraggeber, so werden Broker und Börse davon ausgehen, falls nichts anderes mehr verlautet, dass es sich bei der in Frage stehenden Order der Sache nach um eine Tagesorder (tagesgültige Order, "nur heute gültig", "good-for-day", GFD, "day order") handeln soll.

Der Gültigkeitszeitraum einer Tagesorder erstreckt sich regelmäßig auf den gesamten Handelszeitraum desjenigen Tages, an dem bzw. für den die fragliche Order erteilt wurde. Wenn der Auftraggeber einer tagesgültigen Order diese außerhalb der für sie bestimmten Handelszeit einreicht, dann tritt selbe gemeinhin erst mit Beginn des nächsten Handelstages in Wirkung. Dies bleibt sinngemäß auch für all jene Tagesorders aufrecht, die erst in der Nachhandelsphase ("post-trading-periode") eingestellt werden. Sollte es dem Broker bis zum Ende des jeweiligen Handelstages nicht gelingen, eine GFD-Order auftragsgemäß auszuführen, so wird sie automatisch aus dem Orderbuch genommen ("gecancelt"). Besonderheiten bestehen hier immer dann, wenn eine Tagesorder für Börsenplätze erteilt wird, die "rund um die Uhr" geöffnet sind. Unter diesen Umständen ist es zweckmäßig, Einzelheiten zur zeitlichen Handhabung von GFD-Orders vorsorglich beim zuständigen Bank-/Brokerhaus oder bei der Terminbörse selbst zu erfragen.

Bei der Verwendung von Tagesorders für jene Terminmärkte, welche administrativen Regelungen zu höchstzulässigen Kursbewegungen ("daily price limit") unterliegen, ist es ratsam, vorher zu prüfen, ob das für den fraglichen Markt vorgesehene Kurslimit einer preislich limitierten Order auch tatsächlich innerhalb jenes Intervalls liegt, das durch die fest vorgegebene, mögliche tägliche Kursspanne im betreffenden Terminmarkt (ihre Begrenzungen mit einbezogen) bedeckt ist. Im Interesse der Sicherstellung einer gültigen GFD-Order liegt es also, bei der Entschließung für die Setzung des Limits eines Auftrags dem aktuell von der Terminbörse vorgegebenen Betrag einer tägliche maximal zulässigen Kursbewegung in der gewünschten Kontraktart Rechnung zu tragen.

 

  •    GTC-Order ("Good-till-canceled"-Order)

Grundsätzlich unterscheidet man bei börslichen Auftragsarten zwischen Tagesorders ("good-for-day-order"; s. o.) und GTC-Orders ("good-till-cancel(l)ed order", "open order", übersetzt: "Order, offen bis auf Widerruf"). Sofern es einer in Frage stehenden Order an einer Orderbeschränkung in Form einer konkreten zeitlichen Gültigkeitsangabe ("order duration qualifier") mangeln sollte, wird dieselbe im Verkehr automatisch als Tagesorder gehandhabt. Fügt der Auftraggeber bei Formulierung seiner Order indes das Requisit "GTC" an, so kennzeichnet er diese dadurch unmissverständlich als "Order, gültig bis auf Widerruf". Sie bleibt damit prinzipiell solange in den Auftragsbüchern zur Ausführung vorgemerkt, bis es schließlich gelingt, sie zu den vom Kommittenten zuvor gesetzten Konditionen an der Börse zum Abschluss zu bringen. Eine GTC-Order kann aber auch, solange noch unausgeführt, vom Kunden – unter gewissen Voraussetzungen aber auch vonseiten des Brokerhauses – jederzeit widerrufen werden.

Da GTC-Orders grundsätzlich für einen unbestimmten Zeitraum ("auf Dauer") in Geltung stehen, kann es mitunter vorkommen, dass der Auftraggeber nach Verstreichen einer gewissen Zeit, insbesondere durch Unachtsamkeit, zumal bei durchgehend hohem Orderaufkommen, und/oder bei vom gegenwärtigem Kursniveau weit abstehend gesetzten Limitkursen, eine seiner offenen GTC-Orders aus den Augen verliert mit der denkmöglichen Folge, dass die betreffende Order nurmehr zur Unzeit zu einem für den Investor höchst unerquicklichen Kurse zur Ausführung kommt. Ein umsichtiges und kundenorientiertes Brokerhaus wird in Kenntnis dieses Umstandes den betreffenden Händler deshalb von Zeit zu Zeit um Bestätigung noch ausstehender GTC-Orders bitten.

 

Aber auch die Terminbörsen selbst belassen GTC-Orders nicht "bis in alle Ewigkeit" in ihren Büchern, sondern löschen diese in gewissen Intervallen (dies geschieht i.d.R. alle sechs Monate, meist Ende April und Ende Oktober; an der Eurex nach einem Jahr). Zudem ist es an einigen Terminbörsen (z. B. GLOBEX) gängige Praxis, in jenen Terminmärkten, in denen tägliche maximal zulässige Kursbewegungen ("daily price limits") Anwendung finden, GTC-Orders immer dann selbsttätig zu stornieren, wenn der darin bezeichnete Stopp- bzw. Limitkurs außerhalb des unter der Regelung möglichen Preiskorridors zu liegen kommt.

Sofern GTC-Orders also nicht ab und an vom Kunden bestätigt bzw. an gegebene Marktverhältnisse angepasst werden, können diese durchaus nach gewisser Zeit ohne Rückfrage börsenseitig gestrichen werden. Eine GTC-Order erlischt in jedem Falle aber nach ihrer Ausführung, bei Widerrufung derselben resp. nach dem letzten Handelstag im nämlichen Terminkontrakt, auf den sie gerichtet war.

GTC-Orders finden regelmäßig Verwendung in Verbindung mit Limitorders bzw. Stopp-Orders einschließlich ihrer zahlreichen Varianten, niemals jedoch im Zusammenhang mit Marktorders.

Varianten der GTC-Order sind alle Formen der "good-till-date-order" ("Gültig bis zum Fristablauf"), welche sich dadurch auszeichnen, dass sie allesamt bei Erreichen einer bestimmten Kalenderdatumsgrenze automatisch erlischen; so z. B. die GTW- ("good-this-week"), die nach Ablauf einer Woche, oder die GTM-Order ("good-this-month"), die nach Ablauf eines Monats erlischt. An den Börsen weithin üblich sind GTD-Orders mit einer maximal einjährigen Gültigkeitsdauer. Hierbei handelt es sich im Grunde um GTC-Orders, die zugleich aber mit einem entsprechenden Verfallsdatum versehen wurden und damit jeweils am Ende einer bestimmten Frist im Interesse des Kunden vom Brokerhaus systematisch gecancelt werden. GTW- und GTM-Orders werden zum Teil also nur deshalb von einigen Brokerhäusern akzeptiert, um hiermit Kundenwünschen weitestgehend zu entsprechen. Manche Börsen nehmen GTW- bzw. GTM-Orders oder andere "good-till-date-orders" selbst nicht direkt entgegen.

Zum Schlusse sei noch ein warnendes Beispiel im Hinblick auf den Gebrauch von GTC-Orders vorgeführt: Angenommen, Sie sind "long" in Futures (z. B. im DAX®-Futures) und haben gleichzeitig zur Verlustbegrenzung im Markt eine entsprechende Verkaufs-Stopp-Order, GTC, platziert. Wird der DAX®-Futures nun mittels einer Verkaufs-Marktorder glattgestellt, so darf man in keinem Falle versäumen, auch noch die weiterhin offen gebliebene GTC-Order zu stornieren. Sollte nämlich der Markt anschließend noch einmal zurückfallen, würde die GTC-Verkaufs-Stopp-Order möglicherweise ausgeführt werden mit dem Ergebnis einer neu begründeten offenen Short-Position in DAX®-Futures. Ob dies immer so wünschenswert ist, steht dahin.

 

Viele, wenngleich nicht alle Börsen resp. Kommissionshäuser räumen den Marktakteuren die Möglichkeit ein, durch eine entsprechende Orderklausel genau festzulegen, wann im Laufe einer Börsensitzung eine Order zur Ausführung kommen soll. Ein denkbar wichtiger Zeitpunkt ist hierbei die Orderausführung gleich am Handelsbeginn ("at the opening", "opening-only-orders", "buy on opening")*. Bei einer MOO-Ordes ("market-on-opening order") als solche handelt es sich um eine Variante der Marktorder. MOO-Orders sind spezielle Marktorders, die vor Börseneröffnung erteilt und dann sofort zu Beginn der Börsensitzung auszuführen sind. Beispiel: "Buy 5 December10 Gold, at the market on open". MOO-Orders werden in der praktischen Übung für gewöhnlich gleichermaßen zur Eröffnung wie auch zum Schließen von Terminpositionen eingesetzt.

[* An der Eurex werden ausführbare Orders zur Eröffnung auch zwischen der Pre-Opening- und Trading-Phase zum Eröffnungspreis zusammengeführt ("netting").]

MOO-Orders werden in der sogenannten "opening range" im Markt ausgeführt – eine Handelsspanne, die sich täglich bei Aufnahme des Börsenhandels neu bildet, bevor der Eröffnungspreis ("opening price") feststeht. Der "floor broker" vor Ort ist bestrebt, innerhalb dieser Handelsspanne den für seinen Kunden bestmöglichen Preis zu erhalten (bei Kauforders ist dies der niedrigste mögliche Preis, bei Verkaufsorders der höchste mögliche Preis). Die MOO-Order beinhaltet prinzipiell den Anspruch, als erste Order per se ausgeführt zu werden. Der Ausführungspreis ("execution price") entspricht dabei in aller Regel dem offiziellen Eröffnungskurs. Sollte es aufgrund der Marktverhältnisse nicht möglich sein, einen offiziellen Eröffnungskurs festzustellen, werden MOO-Orders i. d. R. automatisch storniert. Einzelheiten dazu entnehmen Sie bitte dem Marktmodell der betreffenden Terminbörse.

Aus dem Gesagten folgt, dass eine MOO-Order als Marktorder grundsätzlich zur Eröffnung der Börsensitzung ausgeführt werden muss, während andere "opening-only"-Orders, wie etwa eine Limit-, Stopp- oder Stopp-Limit-"opening-only"-Order auch unausgeführt bleiben können, in Abhängigkeit von den gerade bei Börseneröffnung herrschenden spezifischen Angebots- und Nachfrageverhältnissen im Markt. An manchen Börsen werden all jene MOO-Orders, die sich in der Eröffnungsphase nicht zusammenführen ließen, automatisch zu Limitorders, deren Limit gleichgesetzt ist dem offiziellen Eröffnungskurs.

 

Die MOC-Order ("market-on-close order", "closing auction only", "buy (sell) on close", "zum Schlusskurs", "nur Schlussauktion") ist eine Variante der Marktorder, die verlangt, dass sie als solche innerhalb der letzten Handelssekunden zum Schluss einer Markthandelsphase – und zwar sind dies je nach Marktmodell zumeist die letzten 30 bis 60 Handelssekunden (in den USA zwischen "warning bell" und Handelsschluss) – zur Ausführung kommt. Die exakte, offizielle Zeitspanne hierfür ist abhängig von den Börsenregeln der jeweiligen Terminbörse, und mitunter auch vom Orderaufkommen. Beispiel für eine MOC-Order: "Sell 5 June S&P 500, market-on-close". Liegen die während der letzten 60 Sekunden festgestellten Kurse für den S&P 500-Futures bspw. zwischen 1010 und 1012 Index-Punkten, so sind nur Kurse innerhalb dieses Kursintervalls mögliche Marktpreise für die Orderausführung der hier beispielhaft genannten MOC-Order.

Eine derartige Regelung soll in erster Linie gewährleisten, dass eine MOC-Order in etwa in Höhe des Tagesschlusskurses, d. h. zum offiziellen Kurs des letzten Handels des Börsentages ("settle"), zusammengeführt wird. Die MOC-Order schließt indes niemals den Anspruch in sich, zum letzten Handel als letzte Order per se ausgeführt zu werden. Der zuständige "floor broker" wird seine größte Mühe daran wenden, innerhalb der letzten Handelssekunden der nun ablaufenden Börsenzeit den bestmöglichen Marktpreis aus der sich bildenden Handelsspanne für den Auftraggeber einzuholen. Allerdings behält er sich dabei häufig das Recht vor, eine MOC-Order bis 15 Minuten vor Handelsschluss rundweg zurückzuweisen, abhängig von den jeweils herrschenden Marktbedingungen auf dem Parkett.

 

 

 

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2010 Bert H. Deiters
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Stand: 22. Juli 2010. Alle Rechte vorbehalten.