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   Die Marktorder ("market order")

 

Die Marktorder ("market order"; schriftl. Abkürzung: "MKT") gehört neben der Limitorder zu den ebenso grundlegenden wie meistverwendeten Order-Typen in genere. Die Marktorder als solche verkörpert einen überaus familiären Order-Typus, der in der Terminmarktpraxis immer wieder für die unterschiedlichsten Zwecke (Trading, Hedging, Arbitrage, "roll-over" etc.) zum Einsatz gebracht wird und darum zweifellos mit zu den belangreichsten zählt. Im deutschen Sprachraum – zumal im Wertpapierhandel (Effektenhandel) – hat sich früh die Sitte herausgebildet, eine Marktorder im Falle eines Kaufauftrags durch den Zusatz "billigst", im Falle eines Verkaufauftrags durch den Zusatz "bestens" sprachlich differenziert zu kennzeichnen (engl. "at best order"). Beispiele für Marktorders bei Futures-Geschäften sind:

"Sell 3 December12 Gold COMEX, at the market". Dies ist eine Verkaufs-Marktorder ("sell market order"), wie sie an den Terminmärkten in dieser Art weit verbreitet ist. Mit der vorstehenden Order wird der Auftrag gegeben, drei Dezember 2012 Gold-Futures an der Terminbörse COMEX in New York (eine Abteilung der CME Group) mit der größtmöglichen Beschleunigung nach gegebener Marktlage im Interesse des Auftraggebers bestens zu verkaufen.

"Buy 5 December12 Silver COMEX, at the market"; bei der vorstehenden Order handelt es sich um eine typische Kauf-Marktorder ("buy market order"): Hiernach sind fünf Dezember 2012 Silber-Futures an der genannten Terminbörse vom Fleck weg billigst zu kaufen. – Marktorders enthalten erkennbar keine Preisangaben in sich, sie erscheinen also immer als preislich unlimitierte Orders ("Order ohne Limito") und nehmen von Haus aus zugleich die Gestalt einer Tages-Orders an. Marktorders werden von den Derivatebörsen selbst nur zu deren Handelszeiten entgegengenommen; außerhalb der Handelszeiten werden sie regelmäßig zurückgewiesen, allenfalls für die nächste Handelsphase vorgemerkt. Doch Achtung: Einmal in Aussicht gestellt und weitergeleitet können "market orders" nicht mehr widerrufen werden, denn sie gelangen an der Börse i. d. R. sofort zur Ausführung!*

[* Es gilt dies einschränkend freilich nur für Marktorders, die während des laufenden Handels eingereicht und dabei für einen ausreichend liquiden Markt bestimmt sind. Ist die letztgenannte Bedingung nicht erfüllt, so kann es durchaus eine Zeitlang dauern, bis es auf dem Markt zu einem "matching" kommt; denn auf unzulänglich liquiden Märkten wird unter den mancherlei Marktmodellen der Praxis in aller Regel der Versuch unternommen, offene Marktorders erst mit Eintreffen der nächsten passenden Limitorder zusammenzuführen, was mitunter zu erheblichen Verzögerungen in der Erledigung führen kann.]

Eine in Auftrag gegebene Marktorder des Terminmarktes instruiert den Broker, eine festgelegte Anzahl von Termin- bzw. Optionskontrakten der benannten Art für den Auftraggeber mit dem höchsten Grade von Dringlichkeit und gleichzeitig für ihn so vorteilhaft wie möglich zu kaufen ("buy market") bzw. zu verkaufen ("sell market"). D.h. mit der Erteilung einer Marktorder ersucht der Auftraggeber seinen Broker, ab dem Zeitpunkt der Orderannahme alles in seiner Macht Stehende zu unternehmen, um die betreffende Order in jedem Fall und zugleich um den für den Kommittenten bestmöglichen Preis an der Börse ohne Zeitverlust zu besorgen: Es ist dies im Falle von Kauf-Marktorders der auf dem Markt für den sofortigen Abschluss momentan niedrigstmögliche Kurs (der vorliegende Briefkurs, Angebotskurs, "ask-price", "offered"), bei Verkaufs-Marktorders dagegen der am dortigen Platz derzeit höchstmögliche Kurs (der vorliegende Geldkurs, Nachfragegebot, "bid-price").

Marktorders werden im Börsenhandel prinzipiell für sämtliche Arten von singulären Terminkontrakten und Optionen zur Erledigung entgegengenommen. Jede vom Brokerhaus in Aussicht genommene Marktorder ist selbstverständlich auf der kürzesten Linie an die dafür vorgesehene Terminbörse weiterzuleiten; eine direkte Ausführung mit dem Brokerhaus als Gegenpartei (Selbsteintritt des Brokers in das Kommissionsgeschäft, Kompensationsgeschäft) ist demgegenüber grundsätzlich unstatthaft und mitunter sogar strafwürdig.

Marktorders gehören konstruktionsbedingt zur Gruppe derjenigen Orders, die gemäß dem Regelwerk sowohl auf dem Börsenparkett als auch unter elektronischen Börsenhandelssystemen (Computerbörsen) in jeder herrschenden Marktsituation vor allen übrigen Orderarten, die sonst noch der Zusammenführung harren, zuerst auszuführen sind. Ihr Gebrauch sichert dem Händler während der gesamten Ausführungsprozedur die absolute Vorhand vor den anderweitigen Orderarten (Marktorder = Orderart mit der höchsten Priorität). Lässt indes die aktuelle Marktsituation die Zusammenführung einer Marktorder größeren Umfangs in einer Aktion nicht zu, so kann sie – abhängig vom jeweils geltenden Marktmodell der betreffenden Terminbörse – durchaus auch durch mehrere aufeinander folgende Teilausführungen vollendet werden. Wie leicht begreiflich, kann es als (mitunter unerquickliche) Begleiterscheinung hierbei in manchen Fällen sehr wohl zu unterschiedlichen Ausführungskursen kommen.

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Mit Einreichung einer Marktorder geht der Auftragerteilende grundsätzlich keinerlei Ausführungsrisiko ein. Der besondere Vorzug einer "market order" liegt sonach darin, dass – ein hinlänglich funktionierender und liquider Markt vorausgesetzt – der Auftraggeber um eine Orderausführung ("a fill") niemals verlegen zu sein braucht. Er kann sicher darauf rechnen*. Als nachteilig bei der Verwendung einer "market order" ist jedoch der Umstand anzusehen, dass wegen fehlender preislicher Limitation der Marktorder erteilende Händler es sich gefallen lassen muss, dass der tatsächlich sich einstellende Kauf- bzw. Verkaufskurs aus seinem Börsengeschäft sich mitunter erheblich verschieden zeigen kann von dem Preis, den er vielleicht für sich zu lösen hoffte ("slippage"-Effekt**, "execution-risk"; Preisrisiko), während er bis zum Erhalt einer verbindlichen Ausführungsbestätigung durch seinen Broker über die genaue Höhe des Abschlusspreises seines Börsengeschäftes im Ungewissen bleibt***. Dies wiegt um so schwerer, als ein Marktorder nutzender Akteur damit prinzipiell die Verpflichtung eingeht, jeden beliebigen sich nachfolgend einstellenden und ausführbaren Kurs zu akzeptieren, sofern ein solcher mit Rücksicht auf die gegebenen Marktverhältnisse im Zeitpunkt der Orderausführung sich als der bestmögliche erwies, und zwar unbeschadet der vorweg festgestellten Kurse im angehenden Terminmarkt. Gewisse Ausnahmen davon bestehen allerdings an der Terminbörse Eurex und an der CME Group: Hier werden zum Schutze insbesondere vor ruckartigen, unvermittelten Kurssprüngen feste, maximal zulässige Preisspannen für Marktorders (sog. "market order matching range" MOMR, "protection range") bereits durch die Börsenordnung verbindlich vorgegeben. Überzählige Kontrakte einer vorliegenden umfangreicheren Order, die sich innerhalb des Schutzbereiches nicht ausführen lassen, werden automatisch als gewöhnliche Limitorder mit einem auf die Grenze des Bereichs gesetzten Limitkurs ins Orderbuch eingestellt. Unter diesen Kautelen handelt es sich nun aber nicht mehr um eine Marktorder in ihrem reinsten Sinne, sondern viel eher um eine sog. "market with protection order".

[* Eine Ausnahme besteht neben der oben bereits erwähnten Marktilliquidität dann, wenn sich der Markt momentan in einer "lock-limit"-Situation ("limit-up"- bzw. "limit-down") befindet. In Marktlimitsituationen können also selbst Marktorders ihren vorgesehenen Dienst verfehlen und unausgeführt bleiben.]

[** Unter einem "slippage"-Effekt versteht man eine unliebsame Kursänderung zwischen dem Zeitpunkt der Erteilung einer Order und deren schlussendliche Ausführung ("matching").]

[*** Dies gilt nicht, wenn ein Market-Maker direkt kontaktiert und dessen Quote unmittelbar akzeptiert wird.]

Der Marktorder erteilende Investor geht demgemäß von der Erwartung aus, dass der bei Formulierung der Order aktuell gültige Marktpreis (oder ein für ihn besserer) im Moment ihrer Ausführung noch Bestand hat, obwohl zusätzliches Angebot bzw. zusätzliche Nachfrage diesen jederzeit zu seinen Ungunsten verschieben kann. Mit Rücksicht auf eine mangelnde Kenntnis der exakten Auftragslage im Zeitpunkt der Zusammenführung ("matching") gelingt die sichere Ausführung einer Marktorder also nur um den "Preis" einer Unsicherheit über den Kurs. Grundsätzlich aber lässt sich feststellen: Je breiter und liquider ein Markt sich präsentiert, desto tauglicher scheint der aktuelle Marktpreis im Zeitpunkt der Ordergabe einer "market order" als "Indikator" für den bei Orderausführung tatsächlich erzielbaren Kurs zu sein ("indikativer Preis").

Beispiel: Es sei angenommen, Termin-Gold (Ticker-Symbol: GC) wird im laufenden Handel an der Börse COMEX augenblicklich mit 1640,10 (US-$/Unze) "bid" zu 1640,20 (US-$/Unze) "ask" quotiert. Eine bei einem Broker (FCM) zeitgleich eintreffende Marktorder eines privaten Händlers, der nach einem vorausgegangenen Beratungsgespräch mit einem Kundenbetreuer des Hauses einen Gold-Futures in diesem Termin schleunigst zu kaufen beabsichtigt ("buy at the market"), wird nun vom diesem ohne Umweg per Order-Modul geradewegs an die COMEX der CME weitergeleitet. Für das Parkett bestimmt, wird der zuständige "floor broker" sich alsdann nach Kräften bemühen, die ihm zugetragene Order zum "ask"-Preis von (sofern die Quotation für den Gold-Futures im Markt Bestand hat) 1640,20 zusammenzuführen. Im elektronischen Handel der Globex® der CME übernimmt diese Aufgabe die Börsentechnik. Da jedoch ein zwischenzeitlicher Anstieg des Goldpreises (auf, sagen wir, 1641 "ask") nicht auszuschließen ist, muss der Investor unseres Beispiels freilich auch mit höheren Kaufpreisen für seinen Gold-Futureskontrakt rechnen.

Bei Verwendung von Marktorders ist demzufolge stets auch die Möglichkeit unvermittelter und unerwünschter Kursbewegungen mit ins Kalkül zu ziehen. Dies zu berücksichtigen ist umso nötiger, als im Falle eines sogenannten "fast market" die Börsenkurse sich in hohem Tempo und zum Teil sprunghaft ändern können. Zu beachten ist andererseits, dass gerade in einem wenig liquiden Markt, die bezeichnenderweise eine entsprechend weite Marktspanne ("bid-/ask-spread") vorführen, Marktorders mit verhältnismäßig hohen impliziten Handelskosten einherzugehen pflegen. Machen Sie also von Marktorders prinzipiell nur dann Gebrauch, wenn Sie einen sehr triftige Gründe haben, alternative Orderarten nicht zu verwenden. (Noch ein weiteres Beispiel für Marktorders, diesmal in Bezug auf den Aktienmarkt, finden Sie auf der folgenden Seite.)

Nicht unerwähnt bleiben soll letztlich, dass nach der statistischen Häufigkeit ihres Verwendungszweckes Marktorders bevorzugt dafür eingesetzt werden, bereits eingeleitete, offene Position wieder zu schließen ("exit"), statt Positionen in Futures oder Optionen zum Marktpreis neu aufzubauen ("entry").

Eine Variante der Marktorder bildet die "market-to-limit order" (MTL-Order). Diese findet Verwendung hauptsächlich im Falle von Orders größeren Umfangs. Sie gelangt an den Markt zunächst als herkömmliche Marktorder. Sollte jedoch ein Teil derselben im Markt nicht zur Ausführung kommen, so geht dieser Teil in Gestalt einer Limitorder erneut an den Markt. Ihren Limitpreis übernimmt sie dabei vom Ausführungskurs der zuvor erledigten Marktorder.

Die "market with protection order" ist der "market-to-limit order" nebengeordnet. Sie ist insbesondere im elektronischen Handel an der US-amerikanischen Terminbörse Globex® in Gebrauch. Ihre Funktionsweise gleicht jener der "market-to-limit order", mit der einzigen Ausnahme, dass sie bei einer Teilausführung ihren Limitpreis nicht von der Marktorder, sondern direkt von der Globex® gemäß den dort vorliegenden allgemein bekannten Sätzen zugeteilt bekommt.

Eine dritte Variante der Marktorder endlich verkörpert die "market not held order", die auch unter dem Namen DRT-Order ("disregard tape-order") geläufig ist. Hierbei erteilt der Auftraggeber dem "floor broker" eine Handlungsvollmacht über einen Ermessensspielraum, wann genau die betreffende Marktorder auszuführen ist. Die Qualität der Orderausführung ist damit unweigerlich verknüpft mit der Fähigkeit des Brokers, den gelegenen Zeitpunkt für die Ausführung der Order adäquat einzuschätzen.

Nur im direkten telefonischen Austausch mit dem Broker trifft man auf eine Marktorder in der Variante der "quote and deal order". Der Broker nennt zur Handelszeit einen Marktpreis, zu dem der Kunde einen Abschluss herbeiführen kann. Die Entscheidung muss binnen  weniger Sekunden erfolgen. Nach Ablauf der Sekundenfrist verliert der quotierte Preis seine Gültigkeit. Eine "quote and deal order" kommt sonach ebenfalls praktisch "sofort" zur Ausführung, dann jedoch zu einem garantierten Preis.

Fazit: Die Verwendung von Marktorders vermeidet, dass die Kauf- bzw. Verkaufsabsicht ins Leere läuft, denn das Börsengeschäft kommt durch eine solche im Normalfall "um jeden Preis" zustande. Ihr sofortiger Vollzug kann sonach als sicher gelten. Das primäre Anliegen eines Akteurs, der eine Marktorder erteilt, ist mithin die prompte Ausführung seiner Order. Welcher konkrete Kurs sich damit zu guter Letzt verwirklichen lässt, darum geht es ihm erst in zweiter Hinsicht. Eine Marktorder ist i. d. R. immer dann am Platze, wenn ein Händler den Unannehmlichkeiten eines Den-Kursen-ständig-Hinterherlaufens durch wiederholtes Nachziehen von Limiten – wie häufig bei Limitorders in beweglichen Märkten zu beobachten – entgehen will, um sich auf der Grundlage des gegenwärtig herrschenden Kursniveaus eine Erfolg versprechende Positionierung mit allergrößter Dringlichkeit zu sichern. Ihre vorzüglichste Verwendung findet die Marktorder darum allenthalben im Bereich des Day-Trading.

           

 

 

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"Bis dat, qui cito dat."

 

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Stand: 04. Februar 2012. Alle Rechte vorbehalten.