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Die
Marktorder ("market
order"; schriftl. Abkürzung: "MKT") gehört neben der
Limitorder zu den grundlegenden
Order-Typen. Die Marktorder verkörpert darum auch als solche einen jener
Order-Typen, der in der Terminmarktpraxis für die unterschiedlichsten
Zwecke (Trading, Hedging, "roll-over"
etc.) mit zu den belangreichsten zählt. Im deutschen Sprachraum – zumal
bei Wertpapieren (Effekten) – ist es allgemein üblich, eine Marktorder
im Falle eines Kaufauftrags sprachlich durch den Zusatz "billigst",
im Falle eines Verkaufauftrags dagegen durch den Zusatz "bestens"
zu kennzeichnen. Beispiele für Marktorders bei Futures-Geschäften sind:
"Sell
3 December10 Gold COMEX, at the market". Dies ist eine Verkaufs-Marktorder,
("sell market order") wie sie als solche an den Terminmärkten
typisch ist. Mit vorstehender Order wird der Auftrag gegeben, drei Dezember
2010 Gold-Futures an
der Terminbörse COMEX in New York (eine Abteilung der
CME Group)
mit der größtmöglichen Beschleunigung nach gegebener Marktlage bestens
zu verkaufen.
"Buy
5 December10 Silver COMEX, at the market"; bei der vorstehenden
Order handelt es sich um eine typische Kauf-Marktorder ("buy
market order"): Hiernach sind fünf Dezember 2010 Silber-Futures
an der genannten Terminbörse vom Fleck weg billigst zu kaufen. – Marktorders
enthalten offensichtlich keine Preisangaben in sich, sie erscheinen
also immer als preislich unlimitierte Orders und sind von Haus aus zugleich
Tages-Orders. Marktorders
werden von den Derivatebörsen selbst nur zu deren Handelszeiten entgegengenommen;
außerhalb der Handelszeiten werden sie regelmäßig zurückgewiesen, allenfalls
vorgemerkt. Doch Achtung: Einmal erteilt und weitergeleitet können "market
orders" nicht mehr widerrufen werden, denn sie gelangen an der Börse
i. d. R. sofort zur
Ausführung!*
[* Dies gilt einschränkend
freilich nur für Marktorders, die während des laufenden Handels eingereicht
und dabei für einen ausreichend liquiden Markt bestimmt sind. Ist die
letztgenannte Bedingung nicht erfüllt, so kann es durchaus eine Zeitlang
dauern, bis es auf dem Markt zu einem "matching" kommt; denn im Falle
unzureichend liquider Märkte wird unter den verschiedenen
Marktmodellen in aller Regel
der Versuch unternommen, offene Marktorders erst mit Eintreffen der
nächsten passenden Limitorder zusammenzuführen, was mitunter zu erheblichen
Verzögerungen in der Erledigung führen kann.]
Eine in Aussicht gestellte Marktorder weist den Broker im Derivatehandel
an, eine gewünschte Anzahl von Termin- bzw. Optionskontrakten für den
Auftraggeber mit dem höchsten Grade von Dringlichkeit und gleichzeitig
für ihn so vorteilhaft wie möglich zu kaufen bzw. zu verkaufen.
D. h. mit der Erteilung einer
Marktorder ersuchen Sie Ihren Broker, ab dem Zeitpunkt der Orderannahme
alles in seiner Macht Stehende zu unternehmen, um Ihre Order in jedem
Fall und zugleich um den für Sie bestmöglichen Preis an der
Börse schnellstmöglich zusammenzuführen: Dies ist im Falle von Kauf-Marktorders
der im Markt für den sofortigen Abschluss momentan niedrigste
mögliche Kurs (der vorliegende Briefkurs, Angebotskurs,
"ask-price", "offered"), bei Verkaufs-Marktorders
dagegen der derzeit höchste mögliche Kurs (der vorliegende
Geldkurs, Nachfragegebot, "bid-price").
Marktorders werden im Börsenhandel prinzipiell für alle Arten von singulären
Terminkontrakten und Optionen entgegengenommen. Jede in Aussicht genommene
Marktorder ist dabei selbstverständlich an die dafür vorgesehene Terminbörse
weiterzuleiten; eine direkte Ausführung mit dem Brokerhaus als Gegenpartei
(Selbsteintritt des Brokers in das Kommissionsgeschäft, Kompensationsgeschäft)
ist demgegenüber grundsätzlich unstatthaft und mitunter strafwürdig.
Marktorders gehören konstruktionsbedingt zur Gruppe derjenigen Orders,
die auf dem Börsenparkett als auch unter elektronischen Börsenhandelssystemen
(Computerbörsen)
bei jedem herrschenden Marktpreis
vor allen übrigen Orderarten, die sonst noch der Zusammenführung
harren, zuerst auszuführen sind. Ihr Gebrauch sichert dem Händler
absoluten Vorrang vor den anderen Orderarten (Orderart mit der höchsten
Priorität). Lässt indes die aktuelle Marktsituation die Zusammenführung
einer größeren Marktorder in einer Aktion nicht zu, so kann sie – abhängig
vom jeweils geltenden Marktmodell der betreffenden Terminbörse – durchaus
auch durch mehrere aufeinander folgende
Teilausführungen
vollendet werden. Wie leicht begreiflich, kann es als (mitunter unerwünschte)
Begleiterscheinung hierbei in manchen Fällen sehr wohl zu unterschiedlichen
Ausführungskursen kommen.
Mit
Einreichung einer Marktorder geht der Auftragerteilende grundsätzlich
keinerlei Ausführungsrisiko
ein. Der besondere Vorzug einer "market order" liegt sonach darin, dass
– ein hinlänglich funktionierender und
liquider Markt vorausgesetzt
– der Auftraggeber sicher auf
eine Orderausführung ("a fill") rechnen kann*. Als nachteilig
bei der Verwendung einer "market order" ist jedoch der Umstand anzusehen,
dass wegen fehlender preislicher Limitation der Marktorder erteilende
Händler es sich gefallen lassen muss, dass der tatsächlich sich einstellende
Kauf- bzw. Verkaufskurs aus seinem Börsengeschäft mitunter erheblich
von dem für sich erwarteten Preis abweichen kann ("slippage"-Effekt**,
"execution-risk"; Preisrisiko), während er bis zum Erhalt einer
verbindlichen Ausführungsbestätigung durch seinen Broker über die genaue
Höhe des Abschlusspreises seines Börsengeschäftes im Ungewissen bleibt***.
Dies wiegt um so schwerer, als ein Marktorder nutzender Akteur damit
prinzipiell die Verpflichtung eingeht,
jeden beliebigen der sich nachfolgend
einstellenden und ausführbaren Kurse zu akzeptieren, sofern ein solcher
mit Rücksicht auf die gegebenen Marktverhältnisse im Zeitpunkt der Orderausführung
sich als der bestmögliche erwies, und zwar unbeschadet der vorweg festgestellten
Kurse im angehenden Terminmarkt. Gewisse Ausnahmen davon bestehen allerdings
an der Terminbörse
Eurex
und an der CME
Group: Hier werden zum Schutze insbesondere vor ruckartigen,
unvermittelten Kurssprüngen feste, maximal zulässige Preisspannen für
Marktorders (sog. "market order matching range" MOMR, "protection
range") bereits durch die Börsenordnung verbindlich vorgegeben.
Damit handelt es sich aber nun nicht mehr um eine Marktorder im reinsten
Sinne, sondern viel eher um eine sog. "market with protection
order".
[* Eine Ausnahme
besteht neben der oben bereits erwähnten Marktilliquidität dann, wenn
sich der Markt momentan in einer "limit-up"- bzw. "limit-down"-Situation
befindet. In Marktlimitsituationen
können also selbst Marktorders ihren vorgesehenen Zweck verfehlen und
unausgeführt bleiben.]
[** Unter einem
"slippage"-Effekt versteht man die unerwünschte Kursänderung
zwischen dem Zeitpunkt der Erteilung einer Order und deren schlussendliche
Ausführung ("matching").]
[*** Dies gilt
nicht, wenn ein Market-Maker
direkt kontaktiert und dessen Quote unmittelbar akzeptiert wird.]
Der Marktorder erteilende Investor erwartet demgemäß, dass der aktuell
gültige Marktpreis (oder ein für ihn besserer) im Moment der Orderausführung
noch besteht, obwohl zusätzliches Angebot bzw. zusätzliche Nachfrage
diesen jederzeit zu seinen Ungunsten verändern kann. Mit Rücksicht auf
eine mangelnde Kenntnis der exakten Auftragslage im Zeitpunkt der Zusammenführung
("matching") gelingt die sichere Orderausführung also nur um
den "Preis" einer Unsicherheit über den Kurs. Grundsätzlich aber lässt
sich feststellen: Je breiter und liquider ein Markt sich präsentiert,
desto tauglicher scheint der aktuelle Marktpreis im Zeitpunkt der Ordergabe
einer "market order" als Indikator für den bei Orderausführung tatsächlich
erzielbaren Kurs (indikativer Preis).
Beispiel: Angenommen, Termin-Gold (Ticker-Symbol: GC) an der
Börse COMEX
in New York wird im Rufhandel augenblicklich mit 1040,10 (US-$/Unze)
"bid" zu 1040,20 (US-$/Unze) "ask" quotiert. Eine bei einem Brokerhaus
(FCM) zeitgleich damit eintreffende Marktorder eines privaten Händlers,
der nach einem vorausgegangenen Beratungsgespräch mit einem Kundenbetreuer
einen Gold-Futures schleunigst zu kaufen beabsichtigt ("buy at the
market"), wird nun innerhalb weniger Augenblicke vom diesem ohne
Umweg per Order-Modul geradewegs auf das Parkett der COMEX an einen
"floor broker" weitergeleitet. Letzterer wird sich alsdann nach Kräften
bemühen, die ihm zugetragene Order zum "ask"-Preis von (sofern die Quotation
für den Gold-Futures im Markt inzwischen sich nicht verändert hat) 1040,20
zusammenführen. Da es jedoch nicht auszuschließen ist, dass der
Goldpreis zwischenzeitlich
angestiegen ist (auf bspw. 1041 "ask"), muss der Investor in unserem
Beispiel freilich auch mit höheren Kaufpreisen für seinen Gold-Futureskontrakt
rechnen.
Bei Verwendung von Marktorders ist demzufolge stets auch die Möglichkeit
unvermittelter und unerwünschter Kursbewegungen mit ins Kalkül zu ziehen.
Dies ist umso nötiger, als im Falle eines sogenannten "fast
market" die Börsenkurse sich in hohem Tempo und zum Teil sprunghaft
ändern können. Zu beachten ist fernerhin, dass gerade in einem wenig
liquiden Markt, der eine entsprechend weite Marktspanne ("bid-/ask-spread")
vorführt, Marktorders mit verhältnismäßig hohen
impliziten Handelskosten
einherzugehen pflegen. Machen Sie also von Marktorders prinzipiell nur
dann Gebrauch, wenn Sie einen sehr guten Grund haben, alternative Orderarten
nicht zu verwenden. (Ein weiteres Beispiel für Marktorders, diesmal
in Bezug auf den Aktienmarkt, finden Sie auf der
folgenden Seite.)
Nicht unerwähnt bleiben soll hier, dass statistisch genommen Marktorders
nach ihrer zweckbezogenen Häufigkeit bevorzugt dafür eingesetzt werden,
um bereits eingeleitete, offene Position wieder zu schließen, statt
neue Positionen in Futures oder Optionen aufzubauen.
Eine Variante der Marktorder endlich verkörpert die "market not held
order", die auch unter dem Namen DRT-Order ("disregard
tape-order") geläufig ist. Hierbei erteilt der Auftraggeber dem
"floor broker" eine
Handlungsvollmacht
über einen Ermessensspielraum, wann genau die betreffende Marktorder
auszuführen ist. Die Qualität der Orderausführung ist damit unweigerlich
verknüpft mit der Fähigkeit des Brokers, den gelegenen Zeitpunkt für
die Ausführung der Order adäquat einzuschätzen.
Fazit: Marktorders vermeiden, dass die Kauf- bzw. Verkaufsabsicht
ins Leere läuft, denn das Börsengeschäft kommt mit ihrer Verwendung
der Regel nach "um jeden Preis" zustande. Ihr sofortiger Vollzug ist
sonach sicher. Das primäre Anliegen eines Akteurs, der eine Marktorder
erteilt, ist mithin die prompte Ausführung seiner Order. Welcher
konkrete Kurs sich damit zu guter Letzt verwirklichen lässt, darum geht
es ihm erst in zweiter Hinsicht. Eine Marktorder ist i.
d. R. immer dann am Platze, wenn ein Händler den Unannehmlichkeiten
eines Den-Kursen-ständig-Hinterherlaufens durch wiederholtes Nachziehen
von Limiten – wie häufig bei
Limitorders in beweglichen Märkten zu beobachten – entgehen will,
um sich auf der Grundlage des gegenwärtig herrschenden Kursniveaus eine
Erfolg versprechende Positionierung möglichst rasch zu sichern. Ihre
vorzüglichste Verwendung findet sie darum auch im
Day-Trading.
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