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Anleihen (Geldforderungsscheine,
Schuldverschreibungen, landläufig in Gestalt zinstragender Wertpapiere,
wie festverzinsliche Wertpapiere, Obligationen, Rentenpapiere; engl.:
"bonds", »Band, Gebundensein«) stellen durch Urkunden verbriefte
Kreditbeziehungen dar. Ihr Wesen liegt darin begründet, dass ein Fremdkapitalnehmer
(Schuldner) einem Fremdkapitalgeber (Gläubiger) für dessen Hingabe von
Leihkapitalien bestimmte künftig zu erbringende Gegenleistungen (Verfügungsrechte)
verspricht. Diese setzen sich – erforderlichenfalls neben zusätzlich
eingeräumten Kreditsicherheiten – in der Hauptsache zusammen aus periodisch
wiederkehrenden fixen oder variablen Zinszahlungen, die während der
Bindungsdauer auflaufen und fällig werden, sowie der endfälligen Tilgung
des Nominalvolumens. Festverzinsliche Wertpapiere als solche sind Massenpapiere
des Kapitalmarktes. Sie weisen im Zeitmoment ihrer Emission Laufzeiten
von regelmäßig mehr als einem Jahr auf. Die Laufzeit zinstragender Wertpapiere
kann prinzipiell eine zeitlich beschränkte so gut wie eine dauernde
("perpetuals") sein. Ein Bond-Portfolio
wieder lässt sich auffassen als gedankliche Einheit von festverzinslichen
Wertpapieren, welche sich in der Verfügungsgewalt einer bestimmten Person
bzw. Organisation befindet. Der Vermögenswert eines Bond-Portfolios
bzw. dessen Änderung im Zeitablauf hängt entscheidend ab vom obwaltenden
Zinsniveau und seiner weiteren Entwicklung auf dem Kapitalmarkt (Zinsänderungsrisiko*).
[* Das Zinsänderungsrisiko
umfasst summarisch den Einfluss erwarteter als auch nicht antizipierter
Änderungen der ursächlichen Marktrate des Zinses auf 1.) den Kurswert
einer Zinsposition (zinstragende Wertpapiere oder andere Festzinspositionen,
wie z.B. Bond-Portfolios),
2.) den Ertrag aus einer Wiederanlage von Kuponzahlungen und 3.) den
Vermögensendwert der Planperiode (Endwertrisiko). Das Zinsänderungsrisiko
beschreibt somit Unsicherheitsursachen von Zinstiteln, die sich aus
Veränderungen in der Zinsstruktur ergeben. Eine Zinsstruktur
illustriert die zeitpunktbezogene Abstufung des Zinsniveaus nach der
Zinsbindungsdauer von repräsentativen Zinstiteln.]
Hedging mit Hilfe von Zins-Futures
(allg.: "interest rate futures"; "fixed-income futures",
Rentenmarkt-Futures) kann in den folgenden Fällen sinnvoll
sein:
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Eine
Unternehmung plant die Begebung von festverzinslichen Wertpapieren
(Industrieobligationen) und hat darum rechtzeitig Vorsorge zu treffen
gegen steigende Marktzinsraten (Short-Hedge, antizipatives Hedgegeschäft).
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Der Kurswert festverzinslicher Wertpapiere, die sich gegenwärtig
in einem Portfoliobestand befinden, soll eine kürzere Zeit hindurch
gegen steigende Marktzinsen (d.h.
fallende Kurse) gesichert werden (Short-Hedge).
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Ein Kreditnehmer kann sich mittels Long-Hedge schützen, wenn
er zu befürchten Anlass hat, dass die Zinsen unmittelbar nach Eingehen
einer Festzinsverbindlichkeit fallen.
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Ein Portfoliomanager einer Unternehmung, welcher in Kürze auf Zahlungseingang
einer größeren Summe rechnet, kann eine am Markt vorgefundene hohe
Zinsmarktrate für sich sichern, indem er einen dazu stimmenden
Long-Hedge-Posten in Zins-Futures einrichtet.
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Allen
oben skizzierten Fällen liegt das Motiv zugrunde, einen vorher begründeten,
offenen bzw. zukünftig noch zu öffnenden Posten (das ist ein identifiziertes
"exposure") in festverzinslichen Wertpapieren gegen kurzfristig*
zu erwartende, unvorteilhafte Entwicklungen an den Geld- und Kapitalmärkten
abzusichern. Mit Hilfe einer auf das Marktumfeld ideal abgestimmten
Positionierung in Zins-Futures lässt sich ein zur Stunde akzeptables
Zinsniveau ohne Nebenumstände in die Zukunft festschreiben.
[* Hinweis:
Zins-Swaps gestatten es, Zinsänderungsrisiken über fast beliebig
ausgedehnte endliche Zeiträume hinweg abzusichern. Allerdings unterliegen
diesem Instrument in der praktischen Wirtschaftswelt zumeist Währungssummen
weit jenseits der Millionenhöhe, wodurch der Kreis seiner Nutzer sich
gewöhnlich auf institutionelle Marktakteure eingrenzt. Sofern vom Kontraktpartner
dennoch sporadisch kleinere Volumina akzeptiert werden, hat der Nutzer
dafür im Gegenzug oftmals einen unverhältnismäßig großen "bid-ask"-Spread
hinzunehmen.]
Im Rahmen der hier vorliegenden einführenden Abhandlung über das Thema
des Managements von Zinsänderungsrisiken kann in Anbetracht der in der
Finanzpraxis anzutreffenden Vielschichtigkeit von Einflussgrößen nur
begrenzt auf Einzelheiten eingegangen werden. Auch wenn beim Hedging
von festverzinslichen Wertpapieren in der Wirklichkeit eine Vielzahl
an Details und Nebenumstände fallweise stärkere Beachtung verdienen,
ist der Hinweis auf diese Einschränkung allein schon deshalb notwendig,
weil die zahlreich verschiedenen Emissionen mit ihren unterschiedlichen
Ausstattungen, zumal voneinander abweichende Verzinsungen, Laufzeiten,
Stückelungen, Übertragungs- und Rückzahlungsmodalitäten usw., ferner
die unterschiedlichen Bonitäten einzelner Emittenten sowie die Fülle
an Konventionen im Handel hierfür in der Summe zu vielschichtig und
heterogen in die Erscheinung treten. Überdies unterliegen sowohl der
spezifische institutionelle als auch der gesetzgeberische Bedingungsrahmen
von Zinsinstrumenten von Land zu Land zumeist sehr verschiedenartigen
Ausgestaltungen.
Hinzu tritt, dass das Management von Risiken aus Anleiheportfolios regelmäßig
ein ausgesprochen hohes Maß an Professionalität abverlangt und sich
somit kaum je en passant wird erledigen lassen. Eine besondere
Bedeutsamkeit bei der praktischen Umsetzung der Vermögenswertsicherung
festverzinslicher Wertpapiere durch Hedging kommt hierbei einem vollinhaltlichen
Verständnis aller relevanten Marktstrukturmerkmale einschließlich der
finanzierungstheoretischen Grundlagen zu – nicht am wenigsten den theoretischen
Ansätzen zur Erklärung der Zinsstruktur als auch zur Duration. Neben
Erwägungen über den Grad und betragsmäßigen Umfang der Absicherung eines
Anleiheportfolios sind zudem Erwartungen über die weitere Zinsentwicklung
und deren Einfluss auf alle denkbaren entscheidungsrelevanten Variablen
adäquat in den Planungsprozess mit einzubringen.
Sofern
ein zu sicherndes Anleiheportefeuille ganz oder partiell auf Fremdwährungen
lautet, tritt neben das Zinsänderungsrisiko in steter Folge noch das
Wechselkursrisiko. Die damit verbundenen Unsicherheitsursachen mögen
sich zwar faktisch zum Teil aufheben, lassen fallweise aber weitere
Hedgegeschäfte in Form von Devisentermingeschäften oder
Devisen-Futures erforderlich
werden. Hierdurch wird der Absicherungsaufwand ein weiteres Mal erhöht.
Zu Beginn der Planungsperiode ist daher prinzipiell zu prüfen, ob es
vorteilhafte Handlungsalternativen gegenüber einem Hedgegeschäft mit
Zins-Futures gibt. Als Alternativen kämen u.
a. sogenannte "forward
rate agreements" (FRAs), Swaps, Zins-Optionen, Caps, Floors, Collars,
bilaterale Verträge zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken oder zu
guter Letzt auch der teilweise respektive gänzliche Verzicht auf ein
Absicherungsgeschäft in Betracht (Unterlassungsalternative). Der Verzicht
auf ein Hedgegeschäft ist insbesondere dann ins Kalkül zu ziehen, wenn
mit einer vorteilhaften Zinsänderung zu rechnen ist und hierbei das
Risiko einer Fehleinschätzung bewusst getragen werden soll*.
Erfüllen sich die Erwartungen jedoch nicht, sondern kommt es stattdessen
zu unerwünschten Zinsbewegungen, muss der Disponierende freilich einen
gegenüber seiner Planung höheren Zinsaufwand resp. eine niedrigere Rendite
oder letztlich gar einen Vermögensverlust hinnehmen.
[* Der Verzicht
auf ein Hedgegeschäft käme außerden dann in Frage, wenn im Verbund mit
anderen Vermögenswerten sich über den Diversifikationseffekt der Einzelrisiken
eine Reduktion des Gesamtrisikos erzielen ließe, welches in seiner resultierenden
Höhe insgesamt als tragbar akzeptiert wird (durch absichtlichen Verzicht
auf Hedging induziertes spekulatives Moment).]
Angesichts
derart eng gefasster Voraussetzungen in einer beinahe erdrückenden Fülle,
denen Hedgegeschäfte mit Zins-Futures allesamt auf der ganzen Linie
zu genügen haben, deren verstandesmäßige Erfassen und Durchdringen zudem
zwangsläufig mit einem erhöhten Abstraktions- und Komplexitätsgrad einhergeht,
sowie in Anbetracht der sich fortwährend ändernden Bedingungen auf dem
Kapitalmarkt, tut jeder Versicherer in Zinsderivaten wohl besser, vor
der Durchführung von Hedgegeschäften sich Rat und Hilfe eines erfahrenen
und wohlgeübten Spezialisten seines Vertrauens zu erbitten, da sonst
die Gefahr schlechterdings zu groß wäre, nicht nur ohne jede Not Folgekosten
zu provozieren, sondern auch von beträchtlichen Vermögensverlusten heimgesucht
zu werden, die an und für sich im Vorhinein leicht vermeidbar gewesen
wären.
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Zur grundsätzlichen Vorgehensweise bei der Absicherung eines
Bond-Portfolios mit Hilfe von Zins-Futures
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Die
folgenden Ausführungen setzen voraus, dass die zu sichernde Zins-Risikoposition
("net exposure") eindeutig identifiziert werden konnte und dass
als Ergebnis vorangegangener Planungsstufen risikokompensierende Maßnahmen
auf der Grundlage von Zins-Futures ergriffen werden sollen. Die Behandlung
des Entscheidungsproblems der Absicherung eines Anleiheportfolios mit
Hilfe von Zins-Futures umfasst alsdann grundsätzlich dreierlei Vorentscheidungen:
1.) Welche(r) Zins-Futures soll(en) für die Absicherung zweckmäßigerweise
herangezogen werden?, 2.) Wie viele Zins-Futureskontrakte sind zu kaufen
bzw. zu verkaufen? und 3.) Soll die Zahl der zur Absicherung verwandten
Zins-Futureskontrakte während der Laufzeit des Hedge zu bestimmten diskreten
Zeitpunkten, d.i. fallweise
an veränderte Marktgegebenheiten ("dynamisch") angepasst werden oder
nicht ("hedge-and-forget")?.
Um einen in Betracht gezogenen Hedge mithilfe von Futures jederzeit
effizient steuern zu können, ist strategisch so vorzugehen, dass dasjenige
Futures-Produkt als Hedge-Instrument zum Einsatz kommt, das hinsichtlich
Art und Güte ein dem abzusichernden Posten (dem Hedge-Objekt) adäquates
Zinsinstrument zur Grundlage hat. Indes steht bei der praktischen Durchführung
eines Kurssicherungsgeschäfts oftmals an den Börsen kein ein dem Absicherungszweck
entsprechend ausgestatteter Zins-Futures mit der im Einzelfall benötigten
Anleihe als Basisinstrument zur Verfügung. Die Ursache hierfür liegt
letztlich darin, dass Zins-Futures aus allerlei Zweckmäßigkeitsgründen
weit überwiegend auf rein hypothetischen Anleihen ("underlying")
beruhen. Eine gewisse Unzukömmlichkeit ist überdies darin zu erblicken,
dass die Ausstattungsmerkmale von Zins-Futures auf lange Dauer Bestand
haben und sich nur unter besonderen kasuistischen Umständen und in selten
Fällen ändern, obgleich sich die Kapitalmarktsituation – und mit ihr
die Ausstattungsmerkmale einzelner Anleiheemissionen – laufend dem gegebenen
Zinsumfeld anpasst.
Angesichts einer möglichen Andienung ist festzustellen, welche der gegenwärtig
zirkulierenden Typen von Anleihen sich im Einzelnen bei Terminfälligkeit
gegen einen Zins-Futures andienen lassen und damit offiziell dem Korb
lieferbarer Anleihen zugehören. Eine diesbezügliche Liste aller infrage
kommenden Bonds wird regelmäßig im Vorwege des "physical settlement"
von den Terminbörsen zusammengestellt und anschließend veröffentlicht.
Lieferungsfähige Anleihen, die hinsichtlich ihrer Restlaufzeiten und
Zinskupons verschieden sind, werden unter Anwendung geeigneter Umrechnungsfaktoren
(Konvertierungsfaktoren, "conversion factors") vergleichbar gemacht.
Auf diese Weise lässt sich für jeden einzelnen Anleihetyp der ausmachende
Andienungspreis ("invoice amount") korrekt ermitteln. Dieser
ist bei Terminfälligkeit und Lieferung der effektiven Stücke dem Erwerber
der Papiere (Long) sohin in Rechnung zu stellen. Üblicherweise steht
es hierbei im Belieben des Verkäufers eines Zins-Futures (Short),
unter den verschiedenen möglichen lieferbaren Anleihen die sich ihm
als passend erweisende zur Erfüllung
auszusuchen ("seller's option"). Dies wird aus naheliegenden
Gründen die jeweils billigst lieferbare Anleihe sein. Infolgedessen
wird sich auch der letztmals festgestellte Futureskurs ("final settlement
price", EDSP) im auslaufenden Kontraktmarkt durchweg an der am billigsten
zu liefernden Anleihe jenes Korbes (die sog. "CTD", "cheapest-to-deliver"-Anleihe)
orientieren.
Doch
welchen Anforderungen hat vor diesem Hintergrund eine im hohen Grade
wirksame Hedge-Strategie zu genügen? – Für die Implementierung eines
zweckdienlichen Hedge gilt in dieser Konstellation zunächst das zum
Cross-Hedge Gesagte: Um eine
bestmögliche Versicherungswirkung zu erzielen, wählt man denjenigen
Zins-Futures aus, dessen Kurs im Vergleich mit den Preisbewegungen der
abzusichernden festverzinslichen Wertpapiere so gleichförmig als
möglich läuft, d.h. mit diesen möglichst stark positiv korreliert*.
Voraussetzung hierfür ist, dass trotz des Sachzwanges strukturell nicht
übereinstimmender Anleihen sich ein annehmbarer Zins-Futures zur Bewerkstelligung
des vorzunehmenden Hedgegeschäfts identifizieren lässt. Nicht vermeidbar
sein wird bei alledem jedoch, dass infolge unterschiedlich elastischer
Preisdeterminanten der Versicherungsschutz des Hedgepostens im Regelfall
herabgemindert wird durch Inkaufnahme eines erhöhten (volatileren) Basisrisikos
(hier auch "Spread-Risiko" genannt). Es sei daher an diesem Platz die
Empfehlung ausgesprochen, sich nochmals mit der Tragweite und den
Implikationen des
Basisrisikos auseinanderzusetzen.
[* Denkbar und
praktikabel wäre auch die Aggregation mehrerer unterschiedlicher Zins-Futures
("composite hedge"), die in ihrer optimalen Konstellation den
gewünschten Markt besser abbilden als der bestmögliche alternative Futuresmarkt
unter einem "einfachen" Cross-Hedge.]
Ist in einer ersten Annäherung eine Entscheidung zugunsten eines bestimmten
Zins-Futures gefallen, der im konkreten Fall als Hedge-Instrument tauglich
erscheint, wird, um das systematische Zinsänderungsrisiko unter Kontrolle
zu bekommen, als nächstes die Bestimmung der optimalen Anzahl von Zins-Futureskontrakten
notwendig. Die gewünschte Größenordnung für den Umfang einzusetzender
Zins-Futureskontrakte zur Feinsteuerung des Hedgegeschäftes wird regelmäßig
von der Entscheidung abhängen, in welchem Ausmaß das Gewinn-/Verlustpotenzial
geschmälert werden soll ("risk/return-trade-off"); denn nicht
immer ist es wünschenswert, ein Bond-Portfolio in vollem Umfange gegen
Zinsänderungsrisiken zu immunisieren. Eine vollumfängliche Absicherung
würde bewirken, dass erzielbare Bond-Renditen sich in etwa auf den Richtstand
des Sicherheitszinses am Geldmarkt einpendelten.
Da bei Hedging mit Futures charakteristischerweise der Begrenzung des
Wertminderungspotenzials stets eine entsprechende Beschneidung von Gewinnchancen
gegenübersteht (woraus sich auch die impliziten Kosten von Hedging herleiten),
stellt sich das Problem der Bestimmung eines Optimums: Es ist diejenige
Positionierung anzustreben, die unter Einbeziehung aller relevanten
vertraglich-ökonomischen Bestimmungsfaktoren vor einem gegebenen Zinsumfeld
insgesamt den subjektiv höchsten Nutzen stiftet. Ausschlaggebend wird
hierbei in erster Linie die psychische Disposition, speziell die individuelle
Risikoneigung (in Abhängigkeit vom Vermögen) des Hedgers sein, wobei
aber auch anderen Faktoren, wie etwa dem Gesamtwert der zu sichernden
Position, der erwarteten Zinsentwicklung und auch den Transaktionskosten
für die Einrichtung des Hedgegeschäftes, zu gedenken ist. Zins-Futures
zeichnen sich insofern als ein ausgesprochen flexibles Hedge-Instrument
aus, als sie es erlauben, erforderlichenfalls – je nach Markteinschätzung
und Risikoneigung – weniger als die Risiko minimierende Anzahl von Futures
zu nutzen, wodurch sich unter Wahrung von Chancen das jeweils individuell
optimale Ergebnis in Form einer lediglich partiellen Absicherung erzielen
lässt. Erhöhte Renditeerwartungen wiegen insofern den Selbstbehalt an
Risiko zu einem sehr namhaften Teil wieder auf.
Unabdingbare Voraussetzung für die Ermittlung der in einem Hedge zweckmäßigen
Zahl an Zins-Futures ist eine akkurate Schätzung des Hedge-Verhältnisses
("hedge ratio" h).
Die Berechnung statistischer Kennzahlen, wie Standardabweichung oder
Korrelation, stößt im Zusammenhang mit Zins-Positionen jedoch vermehrt
auf erhebliche Schwierigkeiten, da die spezifischen Eigenschaften von
Zinsstrukturkurven, die sich im Zeitablauf ändernden Preiselastizitäten
der zugrunde liegenden Anleihen sowie die unterschiedlichen institutionellen
Gegebenheiten eine sinnvolle Anwendung statistischer Methoden auf Zins-Futures
nur unter ausnehmend gelegenen Voraussetzungen möglich werden lassen.
Aber auch dann, wenn eine Regressionsanalyse vernünftig erscheint, liegen
nicht immer die dazu erforderlichen historischen Kursdaten vor. Musterbeispiele
für den letzteren Fall geben Neuemissionen von Anleihen oder auch nicht
börsennotierte Schuldtitel ab.
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