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Anleihen (festverzinsliche
Wertpapiere, Schuldverschreibungen, Obligationen, Rentenpapiere; engl.:
"bonds", »Band, Gebundensein«) stellen durch Urkunden verbriefte
Kreditbeziehungen dar, die dadurch charakterisiert sind, dass ein Fremdkapitalnehmer
(Schuldner) einem Fremdkapitalgeber (Gläubiger) für dessen Hingabe von
Geld bestimmte künftig zu erbringende Leistungen (Verfügungsrechte)
verspricht. Solche Leistungen setzen sich – erforderlichenfalls neben
zusätzlich eingeräumten Kreditsicherheiten – in der Hauptsache zusammen
aus fixen oder variablen Zinszahlungen, die während der Bindungsdauer
auflaufen, sowie der endfälligen Tilgung des Nominalvolumens. Festverzinsliche
Wertpapiere des Kapitalmarktes weisen bei ihrer Emission Laufzeiten
von regelmäßig mehr als einem Jahr auf. Eine solche kann eine zeitlich
beschränkte oder auch eine dauernde ("perpetuals") sein. Ein
Bond-Portfolio wiederum lässt
sich auffassen als gedankliche Einheit von festverzinslichen Wertpapieren,
welche sich in der Verfügungsgewalt einer bestimmten Person bzw. Organisation
befindet. Der Vermögenswert eines Bond-Portfolios bzw. dessen Änderung
im Zeitablauf hängt entscheidend ab vom obwaltenden Zinsniveau und seiner
weiteren Entwicklung auf dem Kapitalmarkt (Zinsänderungsrisiko*).
[* Das Zinsänderungsrisiko
umfasst summarisch den Einfluss erwarteter als auch nicht antizipierter
Änderungen der ursächlichen Marktrate des Zinses auf 1.) den Kurswert
einer Zinsposition (zinstragende Wertpapiere oder andere Festzinspositionen,
wie z. B. Bond-Portfolios),
2.) den Ertrag aus einer Wiederanlage von Kuponzahlungen und 3.) den
Vermögensendwert der Planperiode (Endwertrisiko). Das Zinsänderungsrisiko
beschreibt somit Unsicherheitsursachen von Zinstiteln, die sich aus
Veränderungen in der Zinsstruktur ergeben. Eine Zinsstruktur
beschreibt zeitpunktbezogen den Zusammenhang zwischen Zinsniveau und
Zinsbindungsdauer von Zinstiteln.]
Hedging mit Hilfe von Zins-Futures
(allg.: "interest rate futures"; "fixed-income futures",
Rentenmarkt-Futures) kann in den folgenden Fällen sinnvoll
sein:
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Eine
Unternehmung plant die Begebung von festverzinslichen Wertpapieren
(Industrieobligationen) und hat dazu rechtzeitig Vorsorge zu treffen
gegen steigende Marktzinsen (Short-Hedge, antizipatives Hedgegeschäft).
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Der Kurswert festverzinslicher Wertpapiere, die sich gegenwärtig
in einem Portfoliobestand befinden, soll kurzfristig gegen steigende
Marktzinsen (d. h. fallende
Kurse) gesichert werden (Short-Hedge).
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Ein Kreditnehmer kann sich mittels Long-Hedge schützen, wenn
er zu befürchten Anlass hat, dass die Zinsen unmittelbar nach Eingehen
einer Festzinsverbindlichkeit fallen.
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Ein Portfoliomanager einer Unternehmung, welcher kurzfristig mit
Zahlungseingang einer größeren Summe rechnet, kann sich eine am
Markt vorgefundene hohe Zinsmarktrate sichern, indem er dazu einen
Long-Hedge-Posten in Zins-Futures einrichtet.
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Allen
oben skizzierten Fällen liegt das Motiv zugrunde, einen vorher begründeten,
offenen bzw. zukünftig noch zu öffnenden Posten (das ist ein identifiziertes
"exposure") in festverzinslichen Wertpapieren gegen kurzfristig*
zu erwartende, unvorteilhafte Entwicklungen an den Geld- und Kapitalmärkten
abzusichern. Mit Hilfe einer auf das Marktumfeld ideal abgestimmten
Positionierung in Zins-Futures lässt sich ein zur Stunde akzeptables
Zinsniveau ohne Nebenumstände in die Zukunft festschreiben.
[* Hinweis:
Zins-Swaps gestatten es, Zinsänderungsrisiken über fast beliebig
ausgedehnte endliche Zeiträume hinweg abzusichern. Allerdings unterliegen
diesem Instrument in der praktischen Wirtschaftswelt zumeist Währungssummen
weit jenseits der Millionenhöhe, wodurch der Kreis seiner Nutzer sich
gewöhnlich auf institutionelle Marktakteure eingrenzt. Sofern vom Kontraktpartner
gelegentlich dennoch kleinere Volumina akzeptiert werden, hat der Nutzer
dafür im Gegenzug oftmals einen unverhältnismäßig großen "bid-ask"-Spread
hinzunehmen.]
Im Rahmen der hier vorliegenden einführenden Abhandlung über das Thema
Management von Zinsänderungsrisiken kann in Anbetracht der in der Praxis
anzutreffenden Vielschichtigkeit von Einflussgrößen nur begrenzt auf
Einzelheiten eingegangen werden. Auch wenn in der Praxis beim Hedging
von festverzinslichen Wertpapieren eine Vielzahl an Details fallweise
stärkere Beachtung verdient, ist diese Einschränkung allein schon deshalb
notwendig, weil die verschiedenen Emissionen mit ihren unterschiedlichen
Ausstattungen, zumal voneinander abweichender Verzinsungen, Laufzeiten,
Stückelungen, Übertragungs- und Rückzahlungsmodalitäten usw., ferner
die unterschiedlichen Bonitäten einzelner Emittenten sowie die Fülle
an Konventionen im Handel dazu insgesamt zu vielschichtig und heterogen
erscheinen. Überdies unterliegen sowohl der spezifische institutionelle
als auch der gesetzgeberische Bedingungsrahmen von Zinsinstrumenten
von Land zu Land zumeist sehr verschiedenartigen Ausgestaltungen.
Hinzu tritt, dass das Management von Risiken aus Anleiheportfolios regelmäßig
ein ausgesprochen hohes Maß an Professionalität abverlangt und sich
somit kaum en passant erledigen lässt. Besondere Aufmerksamkeit bei
der praktischen Umsetzung der Vermögenswertsicherung festverzinslicher
Wertpapiere durch Hedging gilt hierbei einem vollinhaltlichen Verständnis
aller relevanten Marktstrukturmerkmale einschließlich der finanzierungstheoretischen
Grundlagen – und nicht am wenigsten den Ansätzen zur Erklärung der Zinsstruktur
als auch zur Duration. Neben Erwägungen über den Grad und betragsmäßigen
Umfang der Absicherung eines Anleiheportfolios sind zudem Erwartungen
über die weitere Zinsentwicklung und deren Einfluss auf alle denkbaren
entscheidungsrelevanten Variablen adäquat in den Planungsprozess mit
einzubringen.
Sofern
ein zu sicherndes Anleiheportefeuille ganz oder partiell auf Fremdwährungen
lautet, tritt neben das Zinsänderungsrisiko in steter Folge noch das
Wechselkursrisiko. Die damit verbundenen Unsicherheitsursachen mögen
sich zwar faktisch zum Teil aufheben, lassen fallweise aber weitere
Hedgegeschäfte in Form von Devisentermingeschäften oder
Devisen-Futures erforderlich
werden. Hierdurch wird der Absicherungsaufwand ein weiteres Mal erhöht.
Zu Beginn der Planungsperiode ist daher prinzipiell zu prüfen, ob es
vorteilhafte Handlungsalternativen gegenüber einem Hedgegeschäft mit
Zins-Futures gibt. Als Alternativen kämen u.
a. sogenannte "forward
rate agreements" (FRAs), Swaps, Zins-Optionen, Caps, Floors, Collars,
bilaterale Verträge zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken oder zu
guter Letzt auch der teilweise respektive gänzliche Verzicht auf ein
Absicherungsgeschäft in Betracht (Unterlassungsalternative). Der Verzicht
auf ein Hedgegeschäft ist insbesondere dann ins Kalkül zu ziehen, wenn
mit einer vorteilhaften Zinsänderung zu rechnen ist und hierbei das
Risiko einer Fehleinschätzung bewusst getragen werden soll*.
Erfüllen sich die Erwartungen jedoch nicht, sondern kommt es stattdessen
zu unerwünschten Zinsbewegungen, muss der Disponierende freilich einen
gegenüber seiner Planung höheren Zinsaufwand resp. eine niedrigere Rendite
oder letztlich gar einen Vermögensverlust hinnehmen.
[* Der Verzicht
auf ein Hedgegeschäft käme ebenfalls dann in Frage, wenn im Verbund
mit anderen Vermögenswerten sich über den Diversifikationseffekt der
Einzelrisiken eine Reduktion des Gesamtrisikos erzielen ließe, welches
in seiner resultierenden Höhe insgesamt als tragbar akzeptiert wird
(durch absichtlichen Verzicht auf Hedging induziertes spekulatives Moment).]
Angesichts
derart eng gefasster Voraussetzungen in einer beinahe erdrückenden Fülle,
denen Hedgegeschäfte mit Zins-Futures allesamt zu genügen haben, deren
völliges Verständnis zudem zwangsläufig mit einem erhöhten Abstraktions-
und Komplexitätsgrad einhergeht, und in Anbetracht der sich fortwährend
ändernden Bedingungen am Kapitalmarkt, tut jeder Versicherer in Futures
gut, bei der Durchführung von Hedgegeschäften in Zinsderivaten sich
die Dienste eines erfahrenen Spezialisten seines Vertrauens zunutze
zu machen, da sonst die Gefahr schlechterdings zu groß wäre, nicht nur
ohne jede Not Folgekosten zu verursachen, sondern auch Vermögensverluste
zu erleiden, die an und für sich leicht vermeidbar gewesen wären.
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Zur grundsätzlichen Vorgehensweise bei der Absicherung eines
Bond-Portfolios mit Hilfe von Zins-Futures
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Die
folgenden Ausführungen setzen voraus, dass die zu sichernde Zins-Risikoposition
("net exposure") eindeutig identifiziert werden konnte und dass
als Ergebnis vorangegangener Planungsstufen risikokompensierende Maßnahmen
auf der Grundlage von Zins-Futures ergriffen werden sollen. Die Behandlung
des Entscheidungsproblems der Absicherung eines Anleiheportfolios mit
Hilfe von Zins-Futures umfasst alsdann grundsätzlich dreierlei Vorentscheidungen:
1.) Welche(r) Zins-Futures soll(en) für die Absicherung zweckmäßigerweise
herangezogen werden?, 2.) Wie viele Zins-Futureskontrakte sind zu kaufen
bzw. zu verkaufen? und 3.) Soll die Zahl der zur Absicherung verwandten
Zins-Futureskontrakte während der Laufzeit des Hedge zu bestimmten diskreten
Zeitpunkten, d.i. fallweise
an veränderte Marktgegebenheiten ("dynamisch") angepasst werden oder
nicht ("hedge-and-forget")?.
Um einen in Betracht gezogenen Hedge mithilfe von Futures jederzeit
effizient steuern zu können, ist strategisch so vorzugehen, dass dasjenige
Futures-Produkt als Hedge-Instrument zum Einsatz kommt, das hinsichtlich
Art und Güte ein dem abzusichernden Posten (dem Hedge-Objekt) adäquates
Zinsinstrument zur Grundlage hat. Indes steht bei der praktischen Durchführung
eines Kurssicherungsgeschäfts oftmals an den Börsen kein ein dem Absicherungszweck
entsprechend ausgestatteter Zins-Futures mit der im Einzelfall benötigten
Anleihe als Basisinstrument zur Verfügung. Die Ursache hierfür liegt
letztlich darin, dass Zins-Futures aus allerlei Zweckmäßigkeitsgründen
weit überwiegend auf rein hypothetischen Anleihen ("underlying")
beruhen. Eine gewisse Unzukömmlichkeit ist überdies darin zu erblicken,
dass die Ausstattungsmerkmale von Zins-Futures auf lange Dauer Bestand
haben und sich nur unter besonderen kasuistischen Umständen und in selten
Fällen ändern, obgleich sich die Kapitalmarktsituation – und mit ihr
die Ausstattungsmerkmale einzelner Anleiheemissionen – laufend dem gegebenen
Zinsumfeld anpasst.
Angesichts einer möglichen Andienung ist festzustellen, welche der gegenwärtig
zirkulierenden Typen von Anleihen sich im Einzelnen bei Terminfälligkeit
gegen einen Zins-Futures andienen lassen und damit offiziell dem Korb
lieferbarer Anleihen zugehören. Eine diesbezügliche Liste aller infrage
kommenden Bonds wird regelmäßig im Vorwege des "physical settlement"
von den Terminbörsen zusammengestellt und anschließend veröffentlicht.
Lieferungsfähige Anleihen, die hinsichtlich ihrer Restlaufzeiten und
Zinskupons verschieden sind, werden unter Anwendung geeigneter Umrechnungsfaktoren
(Konvertierungsfaktoren, "conversion factors") vergleichbar gemacht.
Auf diese Weise lässt sich für jeden einzelnen Anleihetyp der ausmachende
Andienungspreis ("invoice amount") korrekt ermitteln. Dieser
ist bei Terminfälligkeit und Lieferung der effektiven Stücke dem Erwerber
der Papiere (Long) sohin in Rechnung zu stellen. Üblicherweise steht
es hierbei im Belieben des Verkäufers eines Zins-Futures (Short),
sich unter den verschiedenen möglichen lieferbaren Anleihen die ihm
geeignet erscheinende zur Erfüllung
auszusuchen ("seller's option"). Dies wird aus naheliegenden
Gründen jeweils die billigst lieferbare Anleihe sein. Infolgedessen
wird sich auch der letztmals festgestellte Futureskurs ("final settlement
price", EDSP) im auslaufenden Kontraktmarkt durchweg an der am billigsten
zu liefernden Anleihe jenes Korbes (die sog. "CTD", "cheapest-to-deliver"-Anleihe)
orientieren.
Doch
welchen Anforderungen hat vor diesem Hintergrund eine möglichst wirksame
Hedge-Strategie zu genügen? – Zur Implementierung eines geeigneten Hedge
gilt in dieser Konstellation zunächst das zum
Cross-Hedge Gesagte: Um eine
bestmögliche Versicherungswirkung zu erzielen, wählt man jenen Zins-Futures,
dessen Kurs im Vergleich mit den Preisbewegungen der abzusichernden
festverzinslichen Wertpapiere möglichst gleichförmig läuft, d.h. mit
diesen möglichst stark positiv korreliert*. Voraussetzung hierfür
ist, dass sich trotz des Sachzwanges strukturell nicht übereinstimmender
Anleihen ein annehmbarer Zins-Futures zur Bewerkstelligung eines Hedgegeschäfts
identifizieren lässt. Nicht vermeidbar sein wird hierbei jedoch, dass
dasselbe infolge unterschiedlich elastischer Preisdeterminanten im Regelfall
gleichzeitig einhergeht mit der Inkaufnahme eines erhöhten (volatileren)
Basisrisikos (hierbei auch "Spread-Risiko" genannt). Es wird daher an
dieser Stelle empfohlen, sich neuerdings mit den
Implikationen des
Basisrisikos auseinanderzusetzen.
[* Denkbar und
praktikabel wäre auch die Aggregation mehrerer unterschiedlicher Zins-Futures
("composite hedge"), die in ihrer optimalen Konstellation den
gewünschten Markt besser abbilden als der bestmögliche alternative Futuresmarkt
unter einem "einfachen" Cross-Hedge.]
Ist in einer ersten Annäherung eine Entscheidung zugunsten eines bestimmten
Zins-Futures gefallen, der im konkreten Fall als Hedge-Instrument geeignet
erscheint, wird zur systematischen Beherrschung des Zinsänderungsrisikos
als nächstes die Bestimmung der optimalen Anzahl von Zins-Futureskontrakten
notwendig. Die gewünschte Größenordnung für den Umfang einzusetzender
Zins-Futureskontrakte zur Feinsteuerung des Hedgegeschäftes wird regelmäßig
von der Entscheidung abhängen, in welchem Ausmaß das Gewinn-/Verlustpotenzial
geschmälert werden soll ("risk/return-trade-off"); denn nicht
immer ist es wünschenswert, ein Bond-Portfolio in vollem Umfange gegen
Zinsänderungsrisiken zu immunisieren. Eine vollumfängliche Absicherung
würde bewirken, dass sich erzielbare Bond-Renditen in etwa auf das Niveau
des Sicherheitszinses am Geldmarkt einpendelten.
Da bei Hedging mit Futures charakteristischerweise der Begrenzung des
Wertminderungspotenzials stets eine entsprechende Beschneidung von Gewinnchancen
gegenübersteht (woraus sich auch die impliziten Kosten von Hedging herleiten),
stellt sich das Problem der Bestimmung eines Optimums: Es ist diejenige
Positionierung anzustreben, die unter Einbeziehung aller relevanten
vertraglich-ökonomischen Bestimmungsfaktoren vor einem gegebenen Zinsumfeld
insgesamt den subjektiv höchsten Nutzen stiftet. Ausschlaggebend wird
hierbei in erster Linie die psychische Disposition, speziell die individuelle
Risikoneigung (in Abhängigkeit vom Vermögen) des Hedgers sein, wobei
aber auch anderen Faktoren, wie etwa dem Gesamtwert der zu sichernden
Position, der erwarteten Zinsentwicklung und auch den Transaktionskosten
für die Einrichtung des Hedgegeschäftes, zu gedenken ist. Zins-Futures
zeichnen sich insofern als ein ausgesprochen flexibles Hedge-Instrument
aus, als sie es erlauben, erforderlichenfalls – je nach Markteinschätzung
und Risikoneigung – weniger als die Risiko minimierende Anzahl von Futures
zu nutzen, wodurch sich unter Wahrung von Chancen das jeweils individuell
optimale Ergebnis in Form einer lediglich partiellen Absicherung erzielen
lässt. Erhöhte Renditeerwartungen wiegen insofern den Selbstbehalt an
Risiko zu einem sehr namhaften Teil wieder auf.
Unabdingbare Voraussetzung für die Ermittlung der in einem Hedge zweckmäßigen
Zahl an Zins-Futures ist eine akkurate Schätzung des Hedge-Verhältnisses
("hedge ratio" h).
Die Berechnung statistischer Kennzahlen, wie Standardabweichung oder
Korrelation, stößt im Zusammenhang mit Zins-Positionen jedoch vermehrt
auf erhebliche Schwierigkeiten, da die spezifischen Eigenschaften von
Zinsstrukturkurven, die sich im Zeitablauf ändernden Preiselastizitäten
der zugrunde liegenden Anleihen sowie die unterschiedlichen institutionellen
Gegebenheiten eine sinnvolle Anwendung statistischer Methoden auf Zins-Futures
nur unter ausnehmend gelegenen Voraussetzungen möglich werden lassen.
Aber auch dann, wenn eine Regressionsanalyse vernünftig erscheint, liegen
nicht immer die dazu erforderlichen historischen Kursdaten vor. Musterbeispiele
für den letzteren Fall sind Neuemissionen von Anleihen oder auch nicht
börsennotierte Schuldtitel.
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