Hedging und die Bedeutung der Basis in der praktischen
Anwendung
Anhand
eines Fallbeispiels soll nun die praktische Nutzanwendung der bisherigen
Auseinandersetzungen näher erläutert werden.
Beispiel: Hedging mit Futures
Betrachten wir die Ausgangssituation eines gewerblichen
Produzenten, der sich im Monat Januar (t0) des Jahres auf
der Grundlage seiner Absatzkalkulation vertraglich verpflichtet hat,
seine noch zu erzeugenden Fabrikate an einen Abnehmer und Weiterverarbeiter
zu veräußern. Als Lieferungszeitpunkt sei Ende Mai desselben Jahres
(t1) festgelegt. Als vertraglich vereinbarter Preis für die
Lieferung soll der am Stichtag in t1 herrschende Spotmarktpreis
gelten. Ein Festpreis für die Ware ist also nicht vereinbart worden.
Die Frage, die sich dem Produzenten stellt, lautet: Wie lässt sich die
aus dem Vertragsverhältnis entstandene Preisunsicherheit mit den am
Terminmarkt zur Verfügung stehenden Mitteln möglichst wirkungsvoll abbauen?
[Anmerkung: Der
Ausgangszeitpunkt sei fortan wieder mit t0, der spätere
Zeitpunkt mit t1 symbolisiert.]
Um für die Dauer von jetzt im Januar (t0)
bis hinauf zu dem vertraglich in Aussicht genommenen Transaktionszeitpunkt
im Mai (t1), dem Zeitpunkt des Erfüllungsgeschäfts, einen
Schutz gegen einen drohenden Preisrückgang seiner Produkte zu errichten,
verkauft der Produzent zu Sicherungszwecken Futures, deren Restlaufzeit
aus markttechnischen Gründen über den vertraglichen Erfüllungszeitpunkt
des Grundgeschäfts hinausreichen möge. Geplant ist, die gehaltene Position
in Futures zu einer späteren Zeit, d.
h. nahezu gleichzeitig mit Eingang des Verkaufserlöses (in t1),
an der Börse wieder einzudecken (= "hedge-and-forget"-Strategie*,
im Gegensatz zu einer "dynamischen" Strategie, die auch Anpassungen
an zwischenzeitliche Entwicklungen mit berücksichtigt). Einer Long-Position
im Spotmarkt steht also hier eine Short-Position im Terminmarkt gegenüber
(= Sicherungsverkauf von Futures als "direct hedge").
[* Als "hedge-and-forget"-Strategie
oder auch "statische Hedge-Strategie" lässt sich eine
einmalige Transaktion im Terminmarkt bezeichnen, die zum Zwecke des
Aufbaus eines Hedge-Postens durchgeführt wird, wobei geplant ist, zwischen
dem Zeitpunkt der Begründung und dem Glattstellungszeitpunkt desselben
keine weiteren Transaktionen zu seiner Adjustierung mehr vorzunehmen.
Im Gegensatz dazu erfordert eine "dynamische Hedge-Strategie"
eine durchgehende Überwachung und erforderlichenfalls eine sofortige
situationsgerechte Anpassung des Hedge-Postens.]
Der Spotmarktkurs der fraglichen Ware wird im
Januar (t0) mit 300€
je Einheit notiert, der Kurs des zur Sicherung eingesetzten Futures,
dem der Einfachheit wegen ebenfalls eine Einheit dieser Ware zugrunde
liegen möge, wird zum gleichen Zeitpunkt mit 330€
festgestellt. Es besteht folglich ein sogenannter "normaler
Markt", die Basis in t0 (b0) ist somit negativ
und beträgt –30.
Zum Glattstellungszeitpunkt des Hedge-Postens
im Mai (t1) des Jahres möge der Spotmarktkurs 270€
und der Futureskurs 290€ notieren;
die Basis b1 erhält sonach einen Wert von –20. Welchen Verkaufserlös
vermag der Hedger unter den hier vorliegenden Bedingungen für seine
Ware per saldo zu erzielen? Entsteht nach Vollzug der Preisbewegungen
ein Gewinn oder ein Verlust, und falls so, auf welchen Betrag beziffert
sich dieser?*
[* Auswirkungen
eines Marginerfordernisses −
dessen Satz bei Hedgegeschäften im Übrigen regelmäßig deutlich hinter
jenem für Spekulationsgeschäfte
zurückbleibt − und die damit einhergehenden Implikationen durch Zinseffekte
bleiben hier und im Folgenden der Einfachheit halber außer Anschlag.]
Infolge des gegenüber Januar (t0) um 30€
gesunkenen Marktpreises im Mai (t1) kann der Fabrikant seine
Ware zu einem Stückpreis von nunmehr nur noch 270 € absetzen. Diesem
Mindererlös steht andererseits ein Gewinn in Höhe von 330€
– 290€ = 40€
aus seiner im Mai glattgestellten Short-Futures-Position gegenüber;
denn bekanntlich gewinnen Verkaufspositionen in Futures (Short)
an Wert, wenn der Futureskurs sinkt. Der realisierbare Endvermögenswert
("payoff") nach Aufhebung des Kurssicherungsgeschäfts – hier
also der effektiv erzielbare Verkaufserlös je Einheit der Ware – errechnet
sich förmlich gefasst nach dem folgenden Ausdruck:
Endvermögenswert = Cash-Kurs in t1 + "Ergebnis
aus dem Futuresgeschäft".
Das finanzielle Ergebnis (Gewinn/Verlust) aus einem Engagement in einer
Short-Futuresposition (GFs) ergibt sich aus der Preisdifferenz
der Futures-Notierungen zu t0 und t1.
Allgemein gilt: Je nachdem der konkrete Anwendungsfall eines Hedge einen
Long- oder Short-Hedge erfordert, erhält man den geldlichen
Gewinn aus der Futures-Position
GF – wiederum mit Vernachlässigung von Margin, Transaktionskosten
und Steuern, und nötigenfalls auf eine Einheit des "underlying" gewendet
– folgendermaßen:
bei einer Long-Position in Futures als Kursdifferenz zwischen
dem Futureskurs in t1 (F1) und dem Einstandskurs
des Futures in t0 (F0), d.h.:
GFl = F1 – F0.
Umgekehrt erhält man den Gewinn GF im Falle einer Short-Position
in Futures aus:
GFs = F0 – F1,
wobei GF im einen wie im anderen Fall selbstverständlich
auch negative Werte im Realisationszeitpunkt t1 annehmen
kann (= Verlust aus Futures).
Demgemäß beträgt in unserem Beispiel der Endvermögenswert
des Hedge-Postens in t1 im Ganzen genommen:
270 € + ( 330 € − 290 €) = 310 €.
Statt
eines positiven Verlustes in Höhe von 30 €, der bei ausgebliebener Kurssicherung
und ungünstiger Preisentwicklung, hier von 300 € auf 270 €, im Effektivmarkt
zu verzeichnen gewesen wäre, verbucht der Unternehmer nunmehr aus der
Hedge-Position per saldo einen bescheidenen, aber positiven Gewinn in
Höhe von 310€ − 300€
= 10€ je Einheit seiner
Ware, hervorgerufen durch die für ihn vorteilhafte Änderung der Basis:
Ausgehend von einem normalen Markt im Zeitpunkt der Einrichtung des
Hedgegeschäftes hat sich die Basis im weiteren Verlaufe verstärkt (nämlich
von −30 auf −20), was ja,
wie an einleitender
Stelle bereits dargelegt, stets einem Short-Hedger zugute kommt;
denn dieser ist, wie man weiß, "long the basis".
Im theoretischen
Fall sich gleich bleibender Preisrelationen (Basis) durch die gesamte
Laufdauer des Hedge-Postens hindurch ließe sich ganz offensichtlich
auch das Preisänderungsrisiko für den Absicherer vollständig eliminieren,
sodass ihm im Ergebnis weder ein Gewinn noch ein Verlust entstünde ("perfect
hedge").
Man beachte, dass der (bekannte) Lieferungs- und Zahlungszeitpunkt aus
dem Grundgeschäft hier innerhalb der verbleibenden Laufzeit des Futures
liegt. M. a. W., die Restlaufzeit
des Futures-Kontrakts erstreckt sich über einen Zeitraum, der über die
zeitliche Bindung aus dem Grundgeschäft (dem Hedge-Objekt) hinausreicht.
Wären Fälligkeitszeitpunkt und Sicherungshorizont identisch, läge die
Basis BT ("delivery basis") mit großer Wahrscheinlichkeit
bei annähernd oder gleich null. Das Ergebnis aus dem Hedgegeschäft beliefe
sich hierbei auf einen Gewinn in Höhe des Aufpreises ("premium";
negative Basis) von 30 €, da in diesem Falle die
Prämie hätte gänzlich
vereinnahmt werden können. Ihr stünden allerdings Lager- und Finanzierungskosten
für das betreffende Gut in etwa gleicher Höhe gegenüber. So geartet
sind praktische Fälle aber nur äußerst selten. Gleiche Restlaufzeiten
von Futures und Direktgeschäft eines Hedge-Postens sind in der Wirtschaftspraxis
meist nur unter besonders günstigen ("idealtypischen") Begleitumständen
zu bewerkstelligen und kommen dementsprechend kaum je vor.
Die bislang
erarbeiteten Ergebnisse lassen sich formal verallgemeinern und wie folgt
darstellen:
Vermögensendwert mit Hedging = Kassakurs in t1 + Futureskurs
in t0 – Futureskurs in t1.
Umgeformt und unter Verwendung der obigen Definition für die Basis (d.h.
Basis ist gleich Kassakurs K minus Futureskurs F) erhält man:
Vermögensendwert mit Hedging = Futureskurs in
t0 + Basis in t1.
Die vorstehende Gleichung bringt den Vermögenswert der Hedge-Position
im Augenblick ihres Aufhebungszeitpunktes zum Ausdruck. Hier am Beispiel
eines Short-Hedge, dessen Geschäftsgegenstand ganz bestimmte Waren abgeben,
ist dieser dem insgesamt erzielbaren Verkaufserlös gleichzusetzen. Im
Falle eines Long-Hedge dagegen wäre dieser sinngemäß mit dem Einstandspreis
zu identifizieren. An der Hand unsres Ziffernansatzes erhalten wir folgerichtig:
330 € + (–20 €) = 310€. Der aus den Preisentwicklungen in den Märkten zufallende Gewinn
unter Verwendung eines Hedge beträgt demnach 310 € – 300 € = 10
€ je Wareneinheit (= Änderung
der Basis).
Der Reingewinn G des Geschäftes insgesamt wiederum hängt von
der Höhe der mit diesem verbundenen Kosten ab (denn Reingewinn G = Erlös
– Kosten). Die Kosten werden im Regelfall vorauskalkuliert und stehen
somit bereits im Wesentlichen fest. Solange indes der Erlös nicht bekannt
ist, kennt der Unternehmer auch sein Gesamtergebnis aus dem Geschäft
noch nicht. Im obigen Fallbeispiel wurde die Kostenkomponente als vorab
kalkuliert und bekannt vorausgesetzt, blieb jedoch in unserem Beispiel
zwecks Vereinfachung außen vor.
Bei Finanzgeschäften, wie z.B.
mit Wertschriften, vereinfacht sich die Bestimmung der Kostengröße:
Sie entspricht schlicht der auf die Beschaffung von Wertpapieren auszulegenden
Geldsumme. Der Reingewinn G (vor Steuern) aus (einkommensfreien)
Wertpapiergeschäften mit Hedging (bei einem unterstellten
Hedge-Verhältnis von +1) in t1
resultiert somit aus der möglichen Veränderung der Basis während der
Dauer der Aufrechterhaltung der Hedge-Position, d.h.
G = B1 – B0. Denn G = (K1 –
K0) + (F0 – F1) = (K1 –
F1) – (K0 – F0).
Der Futureskurs F0 ist bei Einrichtung eines Hedge in t0
stets bekannt (im vorgenannten Fallbeispiel beläuft sich der Futureskurs
F0 auf 330 €). Welche Größe bis zum Zeitpunkt der Auflösung
der Hedge-Position in t1 unbekannt bleibt, ist die Basis
in t1 (stochastische Größe; Zufallsvariable Var (B),
die das Basisrisiko verkörpert).
Wäre
die im Aufhebungszeitpunkt waltende Basis bereits im Moment der Einrichtung
des Hedge bekannt, ließe sich jedwede Unsicherheit hinsichtlich des
effektiven zukünftigen Kauf- bzw. Verkaufspreises eines Gutes beseitigen,
d.h. mithilfe von Hedging könnte
man sich von jedem Preisrisiko auf einfache und nahezu sichere Weise
entlasten.
Das
Ergebnis der vorstehenden Auseinandersetzungen sei an dieser
Stelle noch einmal in wenigen Worten deutlich ins Licht gestellt:
Das unter Anwendung eines Hedgegeschäftes verbleibende Restrisiko ist
allemal das Basisrisiko. Zwar ein bestehendes Basisrisiko
geht grundsätzlich einher mit einer gewissen Wertgefahr, andererseits
aber doch auch mit gewissen Gewinnchancen. Chance und Risiko bleiben
beide jedoch hinter dem ursprünglichen Preisrisiko zurück. Entscheidende
Bedeutung für den Erfolg oder Misserfolg eines in Aussicht genommenen
Hedgegeschäftes kommt somit der Wahl eines geeigneten Einstiegspunktes
bei zutreffender Einschätzung der künftigen Entwicklung der Basis
zu.
Bei
der Kurssicherung von Finanzvermögen (Aktien, Anleihen, Devisen, Gold
u. dgl.) in ausgebreiteten
Märkten schlägt das Basisrisiko dank der im Allgemeinen sehr reinen,
unbeirrten und stringenten Arbitragebeziehungen zwischen Termin- und
Kassamarkt des nämlichen Gutes verhältnismäßig klein an. Bei bestimmten
zyklisch erzeugten Massenwaren dagegen, wie z.
B. Weizen, Mais, Kaffee, Baumwolle etc., aber auch bei vielen
Rohstoffarten, kann das Basisrisiko indessen um ein Beträchtliches anwachsen
(volatil werden), wenngleich es sich – je nach Effizienz des Hedge –
oft deutlich geringer beziffern wird, als das ursprüngliche Preisrisiko
für sich genommen im Falle eines gänzlichen Verzichts auf Hedging. Als
Bestimmungsgründe für das erhöhte Basisrisiko beim Hedging von Warengeschäften
im Vergleich zu Finanzanlagen als Hedge-Objekte sind hauptsächlich die
Eventualitäten einer kurzfristigen Verknappung solcher Konsumgüter und
der dadurch ausgelösten Marktungleichgewichte zwischen Bedarf und Deckung
anzuführen, sei es beispielsweise infolge von Missernten oder von drohenden
Streiks, oder sei es wegen zu erwartender Schwierigkeiten bei Lageraufstockungen
oder -umschlag bzw. Störungen in der Logistik.
Davon
unberührt erhöht sich unter den folgenden Bedingungen das Basisrisiko
um ein weiteres:
das
Hedge-Objekt ist mit demjenigen Gut, auf dem der verwendete Futures
als sein Hedge-Instrument basiert, der Gattung nach nicht identisch
("cross-hedge"),
die
Laufzeit des Hedge-Instruments erstreckt sich über einen deutlich
kürzeren Zeitraum als die gedachte Dauer des
Grundgeschäfts ausmacht ("rolling
the hedge forward"),
es herrscht Unsicherheit
über den genauen Zeitpunkt eines in Zukunft neu zu öffnenden
Postens.
In Ansehung
der verschiedensten Risiken ist situationsbedingt in der dem Hedgegeschäft
vorgelagerten Analyse- und Planungsphase eine Strategie zu entwickeln,
die der Volatilität der Basis in gebührendem Maße Rechnung trägt. Nur
auf diese Weise lässt sich das erwartete Basisrisiko weitestmöglich
in den Griff bekommen und kalkulierbar gestalten.
Nachdem
in diesem und in den vorigen Kapiteln die Grundprinzipien von Hedgegeschäften
erörtert worden sind, wenden wir uns auf den folgenden Seiten der Frage
zu, wie viele welcher Futures in welchen der verschiedenen
Monatstermine bei
einem vorzunehmenden Hedgegeschäft ökonomischerweise zum Einsatz kommen
sollten.
Fazit: Das Ergebnis des bisher Gesagten stellt sich kurz
in folgenden Worten dar: Mit Einrichtung eines in sich stimmigen Hedgegeschäftes
lässt sich das absolute Preisrisiko aus einem Grundgeschäft ersetzen
durch das Risiko von Änderungen in der Preisrelation von Effektiv- zur
Termin-Position. An die Stelle des ursprünglichen Preisrisikos tritt
nunmehr also das im Zusammenspiel mit Hedgegeschäften schlagend werdende
Basisrisiko. Im Zusammenhalt mit dem allgemeinen Preisrisiko
einer bislang noch ungesicherten Position ("offener Posten") wird das
Basisrisiko in aller Regel und aller Erfahrung nach merklich tiefer
anschlagen. Zwar verbessern Kurssicherungsgeschäfte mit Futures und
anderen Derivaten das finanzielle Gesamtergebnis als solches keineswegs
in jeder nur denkbaren Zukunftslage (denn der Tausch des allgemeinen
Preisrisikos gegen das Basisrisiko geht notorisch in einem symmetrischen
Verhältnis zu Lasten der Chancen auf Verwirklichung von Spekulationsgewinnen
und kann überdies von einer ungünstigen Entwicklung der Basis betroffen
sein), aber – und darauf kommt es dem Preisversicherer letztlich an
– Hedging mit Futures stimmt das Preisrisiko einer ungesicherten
Position herab, sichert und festigt diese, und stellt das aus dem Grundgeschäft
erzielbare Ergebnis hierdurch endlich auf eine überschaubare und wesentlich
verlässlichere Kalkulationsgrundlage. Dies erleichtert nicht nur die
Konzentration auf die eigentliche Kerngeschäftstätigkeit um ein Beträchtliches,
sondern verbessert darüber hinaus auch die Kreditwürdigkeit spürbar
(was nebstdem ggf. zur Verstetigung bei der Kapazitätsauslastung als
auch bei der Produktion einen Anteil gehörigen leistet). Alles in allem
genommen dürfte Hedging sich damit positiv auf die Kapitalkosten und
am Ende auch positiv auf den Unternehmenswert insgesamt auswirken.