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Hedging und die Bedeutung der Basis in der Praxis
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Anhand
eines Beispiels soll nun die praktische Nutzanwendung der bisherigen
Auseinandersetzungen näher erläutert werden.
Beispiel: Hedging mit Futures
Betrachten wir die Ausgangssituation eines Produzenten,
der sich im Monat Januar (t0) gegenüber seinem Abnehmer und
Weiterverarbeiter vertraglich verpflichtet hat, seine noch zu produzierende
Ware auf der Grundlage seiner derzeitigen Absatzkalkulation an Letzteren
zu veräußern. Als Lieferzeitpunkt sei Ende Mai desselben Jahres (t1)
festgelegt. Als vertraglich vereinbarter Preis für die Lieferung soll
der am Stichtag (in t1) herrschende Spotmarktpreis gelten.
Ein Festpreis für die Ware ist also nicht vereinbart worden. Die Frage,
die sich dem Produzenten stellt, lautet: Wie lässt sich die aus dem
Vertragsverhältnis entstandene Preisunsicherheit ökonomisch möglichst
wirkungsvoll abbauen?
[Anmerkung: Der
Ausgangszeitpunkt sei fortan mit t0, der spätere Zeitpunkt
mit t1 symbolisiert.]
Um für die Dauer bis zu dem in Aussicht genommenen
Transaktionszeitpunkt (dem Erfüllungsgeschäft in t1) einen
Schutz gegen einen drohenden Preisrückgang seiner Produkte zu errichten,
verkauft der Produzent im Januar (t0) zu Sicherungszwecken
Futures, deren Restlaufzeit aus markttechnischen Gründen eine über den
Erfüllungszeitpunkt hinausreichende Dauer haben mögen. Später, d.
h. gleichzeitig mit Eingang des Verkaufserlöses im Mai (t1),
sind dieselben an der Börse sodann wieder einzudecken (= "hedge-and-forget"-Strategie*,
im Gegensatz zu einer "dynamischen" Strategie, die auch Anpassungen
an zwischenzeitliche Entwicklungen mit berücksichtigt). Einer Long-Position
im Spotmarkt steht hier also eine Short-Position im Terminmarkt gegenüber
(= Sicherungsverkauf von Futures als "direct hedge").
[* Als "hedge-and-forget"-Strategie
oder auch "statische Hedge-Strategie" lässt sich eine
einmalige Transaktion im Terminmarkt bezeichnen, die zum Zwecke des
Aufbaus eines Hedge-Postens durchgeführt wird, wobei geplant ist, zwischen
dem Zeitpunkt der Begründung und dem Glattstellungszeitpunkt desselben
keine weiteren Transaktionen zu seiner Adjustierung mehr vorzunehmen.
Dagegen erfordert eine "dynamische Hedge-Strategie" eine
durchgehende Überwachung und erforderlichenfalls eine situationsgerechte
Anpassung des Hedge-Postens.]
Der Spotmarktkurs der Ware wird im Januar (t0)
mit 300 € je Einheit notiert, der Kurs des zur Sicherung einzusetzenden
Futures, dem der Einfachheit wegen ebenfalls eine Einheit dieser Ware
zugrunde liegen möge, wird zum gleichen Zeitpunkt mit 330 € festgestellt.
Es besteht folglich ein sogenannter "normaler
Markt", die Basis in t0 (b0) ist damit negativ
und beträgt –30.
Zum Glattstellungszeitpunkt des Hedge-Postens
im Mai (t1) möge der Spotmarktkurs mit 270 € und der Futureskurs
mit 290 € notieren, die Basis b1 hat somit einen Wert von
nun –20. Welchen Verkaufserlös kann der Hedger unter den vorliegenden
Bedingungen für seine Ware per saldo erzielen? Entsteht nach den Preisbewegungen
ein Gewinn oder ein Verlust, und wenn ja, auf welchen Betrag beziffert
sich dieser?*
[* Auswirkungen
eines Marginerfordernisses −
das im Übrigen bei Hedgegeschäften regelmäßig deutlich niedriger liegt
als bei Spekulationsgeschäften
− und die damit einhergehenden Implikationen durch Zinseffekte bleiben
hier und im Folgenden außer Anschlag.]
Aufgrund des gegenüber Januar (t0) um 30 € gesunkenen Marktpreises
im Mai (t1) kann der Hedger seine Ware lediglich zu einem
Stückpreis von nunmehr nur noch 270 € absetzen. Diesem steht andererseits
ein Gewinn in Höhe von 330 € – 290 € = 40 € aus seiner im Mai glattgestellten
Short-Futures-Position gegenüber; denn bekanntlich gewinnen Verkaufspositionen
in Futures (Short)
an Wert, wenn der Futureskurs sinkt. Der Endvermögenswert nach Durchführung
und Aufhebung des Kurssicherungsgeschäfts, hier also der effektiv erzielbare
Verkaufserlös je Einheit der Ware, errechnet sich allgemein gefasst
nach dem folgenden Ausdruck:
Endvermögenswert = Cash-Kurs in t1 + "Ergebnis
aus dem Futuresgeschäft".
Das finanzielle Ergebnis (Gewinn/Verlust) aus einem Engagement in einer
Short-Futuresposition (GF) ergibt sich aus der Preisdifferenz
der Futures-Notierungen zu t0 und t1.
Je nachdem in einem konkreten Anwendungsfall ein Long- oder ein Short-Hedge
vorliegt, erhält man den geldlichen
Gewinn aus der Futures-Position
GF – wiederum mit Vernachlässigung von Margin, Transaktionskosten
und Steuern, und nötigenfalls auf eine Einheit des "underlying" gewendet
– wie folgt:
bei einer Long-Position in Futures als Kursdifferenz zwischen
dem Futureskurs in t1 (F1) und dem Einstandskurs
des Futures in t0 (F0), d.
h.:
GFl = F1 – F0
.
Umgekehrt erhält man den Gewinn GF im Falle einer Short-Position
in Futures aus:
GFs = F0 – F1
,
wobei GF in beiden Fällen in t1 selbstverständlich
auch negative Werte annehmen kann (= Verlust aus Futures).
Demgemäß beträgt in unserem Beispiel der Endvermögenswert
des Hedge-Postens in t1 im Ganzen genommen:
270 € + ( 330 € − 290 €) = 310 €.
Statt
eines positiven Verlustes in Höhe von 30 €, der bei ausgebliebener Kurssicherung
und ungünstiger Preisentwicklung, hier von 300 € auf 270 €, im Effektivmarkt
zu verzeichnen gewesen wäre, verbucht der Unternehmer nunmehr aus der
Hedge-Position einen positiven Gewinn von per saldo 310 € − 300 € =
10 € je Einheit seiner Ware, hervorgerufen durch die für ihn
vorteilhafte Änderung der Basis; denn: Ausgehend von einem normalen
Markt im Zeitpunkt der Einrichtung des Hedgegeschäftes hat sich die
Basis im weiteren Verlaufe abgeschwächt (nämlich von −30 auf −20), was
ja, wie an einleitender
Stelle bereits dargelegt, stets einem Short-Hedger zugute kommt,
da dieser "long the basis" ist.
Unter
dem theoretischen Fall sich gleich bleibender Preisrelationen (Basis)
durch die gesamte Laufzeit des Hedge-Postens hinweg ließe sich im gleichen
Zuge offensichtlich auch das Preisänderungsrisiko vollständig eliminieren,
sodass im Ergebnis weder ein Gewinn noch ein Verlust entstünde ("perfect
hedge").
Man beachte, dass der (bekannte) Lieferungs- und Zahlungszeitpunkt aus
dem Grundgeschäft hier innerhalb der verbleibenden Laufzeit des Futures
liegt. M. a. W., die Restlaufzeit
des Futures-Kontrakts erstreckt sich über einen Zeitraum, der über die
zeitliche Bindung aus dem Grundgeschäft (dem Hedge-Objekt) hinausreicht.
Wären Fälligkeitszeitpunkt und Sicherungshorizont identisch, läge die
Basis BT ("delivery basis") mit großer Wahrscheinlichkeit
bei annähernd oder gleich null. Das Ergebnis aus dem Hedgegeschäft beliefe
sich hierbei auf einen Gewinn in Höhe des Aufpreises ("premium";
negative Basis) von 30 €, da in diesem Falle die
Prämie hätte gänzlich
vereinnahmt werden können. Ihr stünden allerdings Lager- und Finanzierungskosten
für das betreffende Gut in etwa gleicher Höhe gegenüber. So geartet
sind praktische Fälle aber nur recht selten. Gleiche Restlaufzeiten
von Futures und Direktgeschäft eines Hedge-Postens sind in der Wirtschaftspraxis
meist nur unter besonders günstigen ("idealtypischen") Umständen zu
bewerkstelligen und kommen dementsprechend kaum je vor.
Die bislang
erarbeiteten Ergebnisse lassen sich formal verallgemeinern und wie folgt
darstellen:
Vermögensendwert mit Hedging = Kassakurs in t1 + Futureskurs
in t0 – Futureskurs in t1.
Umgeformt und unter Verwendung der obigen Definition für die Basis (d.h.
Basis gleich Kassakurs K minus Futureskurs F) erhält man:
Vermögensendwert mit Hedging = Futureskurs in
t0 + Basis in t1.
Die vorstehende Gleichung bringt den Vermögenswert der Hedge-Position
im Augenblick ihres Aufhebungszeitpunktes zum Ausdruck. Hier am Beispiel
eines Short-Hedge, dessen Geschäftsgegenstand ganz bestimmte Waren abgeben,
ist dieser dem insgesamt erzielbaren Verkaufserlös gleichzusetzen. Im
Falle eines Long-Hedge dagegen wäre dieser sinngemäß mit dem Einstandspreis
zu identifizieren. An der Hand unsres Ziffernansatzes erhalten wir folgerichtig:
330 € + (–20 €) = 310
€. Der aus den Preisentwicklungen in den Märkten zufallende Gewinn
unter Verwendung eines Hedge beträgt demnach 310 € – 300 € = 10
€ je Wareneinheit (= Änderung
der Basis).
Der Reingewinn G des Geschäftes insgesamt wiederum hängt von
der Höhe der hiermit verbundenen Kosten ab (denn Reingewinn G = Erlös
– Kosten). Die Kosten werden im Regelfall vorauskalkuliert und stehen
somit bereits im Wesentlichen fest. Solange indes der Erlös nicht bekannt
ist, kennt der Unternehmer auch sein Gesamtergebnis aus dem Geschäft
noch nicht. Im obigen Fallbeispiel wurde die Kostenkomponente als vorab
kalkuliert und bekannt vorausgesetzt, blieb jedoch in unserem Beispiel
zwecks Vereinfachung außen vor.
Bei Finanzgeschäften, wie z.B.
mit Wertschriften, vereinfacht sich die Bestimmung der Kostengröße:
Sie entspricht schlicht der auf die Beschaffung von Wertpapieren auszulegenden
Geldsumme. Der Reingewinn G (vor Steuern) aus (einkommensfreien)
Wertpapiergeschäften mit Hedging (bei einem unterstellten
Hedge-Verhältnis von +1) in t1
resultiert somit aus der möglichen Veränderung der Basis während der
Dauer der Aufrechterhaltung der Hedge-Position, d.h.
G = B1 – B0. Denn G = (K1 –
K0) + (F0 – F1) = (K1 –
F1) – (K0 – F0).
Der Futureskurs F0 ist bei Einrichtung eines Hedge in t0
stets bekannt (im vorgenannten Fallbeispiel beläuft sich der Futureskurs
F0 auf 330 €). Welche Größe bis zum Zeitpunkt der Auflösung
der Hedge-Position in t1 unbekannt bleibt, ist die Basis
in t1 (stochastische Größe; Zufallsvariable Var (B),
die das Basisrisiko verkörpert).
Wäre
die im Aufhebungszeitpunkt waltende Basis bereits im Moment der Einrichtung
des Hedge bekannt, ließe sich jedwede Unsicherheit hinsichtlich des
effektiven zukünftigen Kauf- bzw. Verkaufspreises eines Gutes beseitigen,
d. h. mithilfe von Hedging
könnte man sich jedes Preisrisikos auf einfache und nahezu sichere Weise
entledigen.
Das
Ergebnis der vorstehenden Auseinandersetzungen sei an dieser
Stelle noch einmal in wenigen Worten deutlich ins Licht gestellt:
Das unter Anwendung eines Hedgegeschäftes verbleibende Restrisiko ist
allemal das Basisrisiko. Ein bestehendes Basisrisiko geht
grundsätzlich einher mit einer gewissen Wertgefahr, andererseits aber
doch auch mit gewissen Gewinnchancen. Entscheidende Bedeutung für den
Erfolg oder Misserfolg eines in Aussicht genommenen Hedgegeschäftes
kommt somit der Wahl eines geeigneten Einstiegspunktes bei zutreffender
Einschätzung der künftigen Entwicklung der Basis zu.
[Anmerkung: Der
weiteren Vertiefung und Ergänzung des bisher Gesagten mag das Beispiel
zu Hedgegeschäften zur Bewältigung von Wechselkursrisiken
dienen.]
Bei
der Kurssicherung von Finanzvermögen (Aktien, Anleihen, Devisen, Gold
u. dgl.) in ausgebreiteten
Märkten schlägt das Basisrisiko dank der im Allgemeinen sehr reinen,
unbeirrten und stringenten Arbitragebeziehungen zwischen Termin- und
Kassamarkt des nämlichen Gutes verhältnismäßig klein an. Bei bestimmten
zyklisch erzeugten Massenwaren dagegen, wie z.
B. Weizen, Mais, Kaffee, Baumwolle etc., aber auch bei vielen
Rohstoffarten, kann das Basisrisiko indessen um ein Beträchtliches anwachsen
(volatil werden), wenngleich es sich – je nach Effizienz des Hedge –
oft deutlich geringer beziffern wird, als das ursprüngliche Preisrisiko
für sich genommen im Falle eines gänzlichen Verzichts auf Hedging. Als
Bestimmungsgründe für das erhöhte Basisrisiko beim Hedging von Warengeschäften
im Vergleich zu Finanzanlagen als Hedge-Objekte sind hauptsächlich die
Eventualitäten einer kurzfristigen Verknappung solcher Konsumgüter und
der dadurch ausgelösten Marktungleichgewichte zwischen Bedarf und Deckung
anzuführen, sei es beispielsweise infolge von Missernten oder von drohenden
Streiks, oder sei es wegen zu erwartender Schwierigkeiten bei Lageraufstockungen
oder -umschlag bzw. Störungen in der Logistik.
Davon
unberührt erhöht sich unter den folgenden Bedingungen das Basisrisiko
um ein weiteres:
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das
Hedge-Objekt ist mit demjenigen Gut, auf dem der verwendete Futures
als sein Hedge-Instrument basiert, der Gattung nach nicht identisch
("cross-hedge"),
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die
Laufzeit des Hedge-Instruments erstreckt sich über einen deutlich
kürzeren Zeitraum als die gedachte Dauer des
Grundgeschäfts ausmacht ("rolling
the hedge forward"),
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es herrscht Unsicherheit
über den genauen Zeitpunkt eines in Zukunft neu zu öffnenden
Postens.
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In Ansehung
der verschiedensten Risiken ist situationsbedingt in der dem Hedgegeschäft
vorgelagerten Analyse- und Planungsphase eine Strategie zu entwickeln,
die der Volatilität der Basis in gebührendem Maße Rechnung trägt. Nur
auf diese Weise lässt sich das erwartete Basisrisiko weitestmöglich
in den Griff bekommen und kalkulierbar gestalten.
Nachdem
in diesem und in den vorigen Kapiteln die Grundprinzipien von Hedgegeschäften
erörtert worden sind, wenden wir uns auf den folgenden Seiten der Frage
zu, wie viele welcher Futures in welchen der verschiedenen
Terminmonate bei einem
vorzunehmenden Hedgegeschäft ökonomischerweise zum Einsatz kommen sollten.
Fazit: Das Ergebnis des bisher Gesagten stellt sich kurz
in folgenden Worten dar: Mit Einrichtung eines in sich stimmigen Hedgegeschäftes
lässt sich das absolute Preisrisiko aus einem Grundgeschäft ersetzen
durch das Risiko von Änderungen in der Preisrelation von Effektiv- zur
Termin-Position. An die Stelle des ursprünglichen Preisrisikos tritt
nunmehr das Basisrisiko. In Vergleich gezogen mit dem allgemeinen
Preisrisiko einer bislang noch ungesicherten Position ("offener Posten")
wird das im Zusammenspiel mit Hedgegeschäften schlagend werdende Basisrisiko
in aller Regel und aller Erfahrung nach sich merklich reduziert darstellen.
Zwar verbessern Kurssicherungsgeschäfte mit Futures das finanzielle
Gesamtergebnis hierbei keineswegs in jeder denkbaren Zukunftslage (denn
der Tausch des allgemeinen Preisrisikos gegen das Basisrisiko geht symmetrisch
zu Lasten der Chancen auf Verwirklichung von Spekulationsgewinnen bzw.
kann mit einer ungünstigen Entwicklung der Basis verbunden sein), aber
– und darauf kommt es dem Preisversicherer letztlich an – Hedging
mit Futures stimmt das Preisrisiko einer ungesicherten Position herab,
sichert und festigt diese, und stellt das aus dem Grundgeschäft erzielbare
Ergebnis damit in letzter Linie auf eine überschaubare und wesentlich
verlässlichere Kalkulationsgrundlage. Dies erleichtert nicht nur die
Konzentration auf die eigentliche Kerngeschäftstätigkeit um ein merkliches,
sondern verbessert darüber hinaus auch die Kreditwürdigkeit spürbar
(und trägt nebstdem ggf. auch zu einer Verstetigung die Kapazitätsauslastung
und der Produktion bei), was alles in allem genommen sich wiederum positiv
auf die Kapitalkosten und damit auch positiv auf den Unternehmenswert
insgesamt auswirken dürfte.
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